Mit dem Antrag auf Annahme der Motion Lombardi, die Swissinfo zukünftig sichern  will, setzt die Kommission ein Zeichen, dass sich der Bund an den Kosten zur Hälfte zu beteiligen habe. Mit der Unterstützung einer Motion zur Grundversorgung verlangt die Kommission vom Bundesrat, diese mit neuen Bestimmungen in der Verfassung nachhaltig zu verankern. 

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) des Nationalrates beriet zwei Motionen des Ständerates.

Die am 18. März 2005 von Ständerat Lombardi eingereichte Motion. Erhaltung des Angebotes von Swissinfo/SR (05.3222) verlangt vom Bundesrat, die SRG weiterhin zu verpflichten, ein publizistisches Angebot für das Ausland (Swissinfo) zu sichern. Entgegen dem Antrag des Bundesrates nahm der Ständerat die Motion am 9. Juni 2005 mit 19 zu 16 Stimmen an. Bei den Beratungen zur Totalrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) haben sich beide Räte in Art. 31 für eine Beteiligung des Bundes an den Kosten für Swissinfo ausgesprochen. Es besteht jedoch eine Differenz bezüglich der Entschädigung der Kosten. Der Nationalrat will die Abgeltung der Hälfte der Kosten, der Ständerat will, dass der Bundesrat den Umfang der vom Bund dafür gewährten Abgeltung mit der SRG vereinbart. Die Kommission beantragt parallel zu den laufenden Gesetzgebungsarbeiten mit 16 zu 6 Stimmen Annahme der Motion. Sie will damit zum Ausdruck bringen, dass die finanziellen Mittel für das von beiden Räten gewünschte Angebot auch zur Verfügung gestellt werden müssen.

Die zweite Motion. Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung (04.076) wurde am 12. Mai 2005 von der KVF des Ständerates eingereicht. Sie verlangt vom Bundesrat, der Bundesversammlung einen allgemeinen Verfassungsartikel über die Grundversorgung vorzulegen. Dieser soll den kürzlich im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs eingefügten Art. 43a ergänzen. Weiter soll die neue Bestimmung offen ausgestaltet werden und auf eine abschliessende Aufzählung der betroffenen Sachbereiche verzichten, jedoch am Prinzip der Nachhaltigkeit festhalten. Wiederum entgegen des Antrages des Bundesrates nahm der Ständerat die Motion am 16. Juni 2005 mit 30 zu 3 Stimmen an. Seitens der Vertretung des Bundesrates wurde die Haltung bekräftigt, dass eine neue Verfassungsbestimmung mit allgemeinen Grundsätzen wenig bringe. Die Kommission war aber der Ansicht, dass die Grundversorgung nachhaltig gesichert, der Zusammenhalt des Landes gefördert und das Stadt-Land-Gefälle verkleinert werden könne. Sie nahm die Motion mit 12 zu 8 Stimmen an.

Weiter befasste sich die Kommission mit den strategischen Zielen des Bundesrates für die Post und Swisscom 2006-2009. Bevor der Bundesrat die neuen Ziele jeweils erlässt, konsultiert er die zuständigen Fachkommissionen. Die Kommission wird dem Bundesrat ihre Bemerkungen mittels eines Schreibens zukommen lassen.

Sodann führte die Kommission mit Bundesrat Moritz Leuenberger eine Aussprache über den vom Bundesrat am 19. Oktober 05 gefällten Entscheid, sich an der Hälfte der Vorinvestitionen von 15 Millionen Franken für eine NEAT-Haltestelle in Sedrun, der Porta Alpina, zu beteiligen. Bundesrat Leuenberger betonte, dass es sich hier um eine Investition handle, um auch in Zukunft die Möglichkeit offen zu lassen, das Projekt Porta Alpina zu realisieren. Das Parlament hätte aber über das Budget, welches in der Wintersession 05 in beiden Räten behandelt wird, Gelegenheit, auf die vorgesehenen Kredite Einfluss zu nehmen.

Ferner Informierte der Leiter von SBB Cargo, Daniel Nordmann, über das Vorhaben, den Binnen-Güterverkehr zu reorganisieren und den damit verbundenen Stellenabbau. Er machte die Kommission darauf aufmerksam, dass die Umstrukturierung aus betriebswirtschaftlichen Gründen nötig sei, dass das Parlament jedoch über einen Budgetentscheid das gegenwärtige Angebot aufrechterhalten könne.

Die zweitägige Sitzung fand in Bern unter dem Präsidium von Nationalrat Otto Laubacher (SVP/LU) statt.

Bern, 01.11.2005    Parlamentsdienste