Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates hat Entwürfe für eine Änderung des Parlamentsgesetzes und eine Änderung des Geschäftsreglementes des Nationalrates ausgearbeitet, mit welchen das Verfahren der parlamentarischen Mitwirkung an der Legislaturplanung verbessert werden soll. Die Kommission hat die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 21:0 Stimmen (1 Enthaltung) angenommen. Damit werden die Anliegen von zwei parlamentarischen Initiativen (04.438 Pa.Iv. Lustenberger / 04.449 Pa.Iv. Rey) umgesetzt.
Die Beratungen des Parlamentes über den Bundesbeschluss über die Ziele der Legislaturplanung 2003-2007" im Sommer 2004 befriedigten in verschiedener Hinsicht nicht:
- Der Aufwand für diese Beratungen schien mit ihrem Ertrag in keinem vernünftigen Verhältnis zu stehen. Nach ausufernden Debatten scheiterte der Entwurf in der Gesamtabstimmung des Nationalrates.
- Der Entwurf des Bundesrates enthielt bloss sehr allgemeine und vage Ziele. Die Beschlussfassung darüber erschien daher unverbindlich.
Die SPK des Nationalrates will aber trotz der missglückten Beschlussfassung über die Legislaturplanung 2003-2007 an der parlamentarischen Mitwirkung in Form der Beratung eines einfachen Bundesbeschlusses festhalten. Die Bundesverfassung verlangt die Mitwirkung des Parlamentes an den wichtigen Planungen, weil bei diesen Planungen wichtige Vorentscheide für die Gesetzgebung - klassische Aufgabe des Parlamentes - gefällt werden. Ein einfacher Bundesbeschluss schafft die erwünschte politische Verbindlichkeit der Planungsentscheide des Parlamentes gegenüber dem Bundesrat. Das Verfahren der Beratung eines Erlassentwurfs erlaubt einen geordneteren und transparenteren Entscheidungsprozess als das frühere unbefriedigende Verfahren der Behandlung von zahlreichen Richtlinienmotionen".
Die bei den Beratungen im Sommer 2004 aufgetretenen Mängel sollen wie folgt behoben werden:
- Auf eine Gesamtabstimmung ist zu verzichten. Im schweizerischen politischen System kann nicht erwartet werden, dass sich eine Parlamentsmehrheit auf ein gemeinsames Programm einigt. In der Konkordanzdemokratie ergeben sich von Thema zu Thema wechselnde Mehrheiten - auch bei der Legislaturplanung. Die Funktion der parlamentarischen Beschlussfassung über die Legislaturplanung besteht darin, dass die je nach Thema wechselnde Parlamentsmehrheit dem Bundesrat verbindliche Vorgaben machen kann, welche gesetzgeberischen Ziele anzustreben sind und welche Gesetzesentwürfe vorbereitet werden müssen.
- Das Parlament soll nicht nur über allgemeine Zielsetzungen, sondern auch über die zur Zielerreichung nötigen konkreten Massnahmen entscheiden können. Indem die Liste der Richtliniengeschäfte zum Gegenstand des Bundesbeschlusses gemacht wird, kann das Parlament bestimmen, welche Botschaften es vom Bundesrat erwartet und welche es nicht zu erhalten wünscht.
- Weil die Legislaturplanung die Bundespolitik in ihrer Gesamtheit betrifft und eine Debatte darüber daher ohne besondere Vorkehren fast unumgänglich auszuufern droht, soll der Entscheidungsprozess im Nationalrat besser strukturiert und eine Konzentration auf das Wesentliche herbeigeführt werden. Die Fraktionen und die vorberatende Kommission werden durch geeignete Massnahmen veranlasst, eine Auswahl von prioritären Diskussionsgegenständen zu bestimmen, die in einer von vorne herein beschränkten Gesamtredezeit im Plenum des Nationalrates behandelt werden können.
NB: Die Erlassentwürfe und der erläuternde Kommissionsbericht können unter Berichte SPK eingesehen werden.
Bern, 04.11.2005 Parlamentsdienste