Gewässerschutzgesetz. Änderung (04.086)
Im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 wird im Bereich der Tankanlagen eine Bundesaufgabe abgebaut. Die Vorschriften über die Anlage mit wassergefährdenden Flüssigkeiten werden vereinfacht, die Bewilligung der Revisionsunternehmen durch die kantonalen Behörden wird gestrichen, die Eigenverantwortung der Anlageninhaber wird verstärkt. Der Ständerat nahm die dazu nötige Gesetzesänderung im Juni 2005 einstimmig an.
Die nationalrätliche Umweltkommission hat sich von Vertretern der Kantone, der Hauseigentümer und der Branche der Tankrevisoren über die Auswirkungen eines Abbaus der Bundesaufgabe im Bereich der Tankanlagen orientieren lassen. Eintreten wurde mit 19 zu 6 Stimmen beschlossen. Obwohl die Kantone eine Oberaufsicht des Bundes schätzen würden, lehnte die Umweltkommission diesbezügliche Anträge und auch alle Anträge, die das geltende Recht beibehalten und anreichern wollten, ab. Die Vorlage wurde in der Gesamtabstimmung mit 16 zu 9 Stimmen ohne Differenzen zum Ständerat angenommen. Sie ist bereit für die Wintersession.
Die Umweltkommission hat eine Anhörung zur Unwetterkatastrophe 2005 durchgeführt und Vertreter von Universitäten, von Forschungsanstalten, von MeteoSchweiz, von Versicherungen, der Kantone und des Bundes über Ursachen, über Schutzmassnahmen und Alarmierung sowie über Auswirkungen der Unwetterschäden auf die Versicherungen angehört. Im Zentrum stand die Frage, ob ein zusätzlicher politischer Handlungsbedarf besteht, um in Zukunft Personen- und Materialschäden verhindern zu können. Die Kommission liess sich von den laufenden Verbesserungen im Frühwarnsystem überzeugen und begrüsst die Bestrebungen der verschiedenen Akteure, den Informationsfluss und die Aufklärungsarbeit bei der Bevölkerung zu verbessern. Auch das System der Versicherungsdeckung erschien der Kommission adäquat. Bei der anschliessenden Diskussion wurde klar, dass die Priorität bei der Fertigstellung der Gefahrenkarten liegt, was zusätzliche finanzielle Mittel vom Bund, aber auch von den Kantonen, benötigen würde.
In der anschliessenden Beratung zur parlamentarischen Initiative 05.401 Rey. Schutz vor Naturgefahren wurde daran erinnert, dass der Bund keine Verfassungsgrundlage hat, um in diesem Bereich Kompetenzen übernehmen zu können. 2003 hatte eine Subkommission zwar mit einer Kommissions-Initiative einen neuen Artikel vorgelegt, scheiterte jedoch im Plenum mit 12 zu 11 Stimmen. Die Mehrheit befürchtete damals eine Ausweitung des Staates auf Tätigkeiten, in denen er noch nicht tätig ist und unabsehbare Kostenfolgen, wie z.B. die Bildung ein neues Bundesamt für Erdbebenprävention. Unter dem Eindruck der Aussagen des Vertreters der Kantone und der Versicherungen, das gegenwärtige System der Bewältigung von Naturkatastrophen funktioniere gut, lehnte die Umweltkommission die parlamentarische Initiative von Nationalrat Rey mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. Die Vorlage geht somit in den Nationalrat, mit dem Antrag der Kommissionsmehrheit, keine Folge zu geben; ein Antrag der Minderheit auf Folge geben liegt vor.
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie tagte am 7. und 8. November 2005 in Bern, unter dem Vorsitz von Nationalrat Ruedi Lustenberger (CVP/LU) und bei teilweiser Anwesenheit von Bundesrat Moritz Leuenberger.
Bern, 09.11.2005 Parlamentsdienste