Im August 2004 veröffentlichte die GPK-S einen Bericht über die Probleme, die bei der Schaffung und Inbetriebnahme von dem für die Überwachung des Heilmittelmarktes beauftragten Institut Swissmedic auftraten. Die Kommission hat nun, ein Jahr später, Swissmedic besucht, um zu prüfen, wie die Lage sich seither entwickelt hat und inwieweit die Empfehlungen umgesetzt worden sind, welche sie seinerzeit dem Bundesrat abgegeben hatte.
Die Bilanz dieses Besuchs ist äusserst ermutigend. Die Kommission konnte in allen geprüften Bereichen bedeutende Fortschritte feststellen. Die meisten Mitarbeitenden von Swissmedic sind nun an zwei - und nicht mehr wie zuvor an rund zehn - Standorten untergebracht; demnächst wird für das ganze Institut eine gemeinsame Informatikplattform eingerichtet; der Rechtsdienst verfügt über kompetente und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; die Lücken im Vollzugsrecht bilden Gegenstand von Legislativprojekten, die fristgerecht vorliegen dürften. Dank einer neuen Rechtsgrundlage für die Sonderbewilligungen für in der Schweiz nicht zugelassene Arzneimittel konnte die Effizienz des Systems wesentlich verbessert werden.
Die Kommission freut sich auch, dass die institutionellen Probleme, die sich bei der Zusammenarbeit zwischen Swissmedic, dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und dem Generalsekretariat des EDI gestellt hatten, nun im Begriffe sind, geregelt zu werden. Dabei haben die Empfehlungen der GPK-S bei der Auslösung des Prozesses zur Einigung und Klärung der Zuständigkeiten eine wesentliche Rolle gespielt. Ab 2007 sollen die Führungs- und Kontrollinstrumente des Instituts vollständig überprüft werden. In den neuen Leistungsauftrag, dessen Umsetzung durch das Generalsekretariat des Departementes überwacht wird, soll eine Eignerstrategie integriert werden.
Die von der Kommission gewünschte Konsolidierungsphase hat somit stattgefunden. In ihrem Schreiben an den Bundesrat, worin die Kommission diese Untersuchung als abgeschlossen betrachtet, wird jedoch auf die Bedeutung einer offenen und ständigen Information der verschiedenen Partner durch Swissmedic hingewiesen. Dazu gehören sowohl eine rasche und transparente Benachrichtigung der Fachkreise und der Öffentlichkeit als auch eine Offenheit gegenüber den Bedürfnissen und Feststellungen der kantonalen Behörden. Die GPK-S betrachtet ferner die Unabhängigkeit der Leitungsorgane von Swissmedic gegenüber jeglichen Partikularinteressen als eine unerlässliche Voraussetzung für die Glaubwürdigkeit des Instituts. Die Kommission fordert den Bundesrat auf, dieser Frage grösste Wichtigkeit bei der bevorstehenden Wahl des Präsidenten und der Mitglieder des Institutsrats beizumessen.
Die Kommission hat am 8. November 2005 unter dem Vorsitz von Ständerat Hans Hofmann (SVP, ZH) in Bern getagt.
Bern, 11.11.2005 Parlamentsdienste