Die WBK-S widersetzt sich der Aufnahme einer Deklarationspflicht für Nahrungsmittel ins Tierschutzgesetz. Das dürfte die einzige Differenz bleiben, welche Ende der Woche dem Nationalrat nochmals vorliegen wird.

Mit 7 zu 3 Stimmen beantragt die Kommission, sich der Aufnahme einer Deklarationspflicht für Nahrungsmittel ins Tierschutzgesetz (02.092s, Art. 5) zu widersetzen und somit am ursprünglichen Beschluss des Ständerates festzuhalten. Sie vertritt den Standpunkt, dieses Anliegen sei bereits im Lebensmittel- und im Landwirtschaftsgesetz verankert; zudem beinhalte der vom Nationalrat verabschiedete Kompromissantrag eine „Blankodelegation" an den Bundesrat, Vorschriften zu erlassen, ohne diese näher zu definieren. Ein Minderheitsantrag auf Zustimmung zum Nationalrat liegt vor. - Zustimmung findet jedoch der Beschluss des Nationalrates, die Missachtung der Würde des Tieres unter Strafe zu stellen (Art. 25); dieser Antrag wurde mit 8 zu 2 Stimmen verabschiedet.

Der Ständerat wird am Mittwoch, 7. Dezember entscheiden; das Geschäft dürfte am 8. Dezember nochmals im Nationalrat zur Diskussion stehen.

Bern, 05.12.2005    Parlamentsdienste