Die Gerichtskommission der Vereinigten Bundesversammlung hat ein Gesuch des Bundesstrafgerichts um eine Erhöhung der Anzahl Richterstellen gutgeheissen und will durch ein zügiges Wahlvorbereitungsverfahren gewährleisten, dass in der Sommersession 2006 vier zusätzliche Richterinnen und Richter nach Bellinzona gewählt werden können. - Ferner bestimmte die Kommission fünf der im Oktober 2005 an das Bundesverwaltungsgericht gewählten Richterinnen und Richter als Abteilungspräsidenten.

Im Zusammenhang mit dem im Sommer 2005 verabschiedeten Bundesgerichts- bzw. Verwaltungsgerichtsgesetz hat das Parlament das Bundesstrafgericht als Rechtsmittelinstanz in der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen eingesetzt. Neu unterliegen erstinstanzliche Verfügungen der kantonalen Behörden und der Bundesbehörden unmittelbar der Beschwerde an die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts. Somit werden pro Jahr ungefähr 250 zusätzliche Beschwerden - ein Drittel davon umfangreiche - auf das Bundesstrafgericht zukommen. Zur Bewältigung dieser Aufgabe wird das Gericht eine zusätzliche Beschwerdekammer schaffen müssen und ersuchte deshalb die Gerichtskommission der Vereinigten Bundesversammlung, eine Erhöhung der Anzahl Richterstellen zu genehmigen.

Die Gerichtskommission hat das Gesuch des Bundesstrafgerichts Ende November 2005 beraten und mit 13:0 Stimmen bei 3 Enthaltungen gutgeheissen. Die auf das Gericht zusätzlich zukommende Geschäftslast ist aus Sicht der Kommission erheblich und wäre mit der gegenwärtigen Zahl von 8,7 Richterstellen bzw. elf Richterinnen und Richtern unmöglich zu bewältigen. Die Zuständigkeit des Bundesstrafgerichts im Bereich der internationalen Rechtshilfe wurde vom Parlament nicht zuletzt deshalb beschlossen, weil man sich davon zügigere Verfahren erwünschte. Die Kommission erachtet es deshalb für unabdingbar, dem Gericht die dafür notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Die zusätzlichen Richterstellen sind im Budget des Bundesstrafgerichts eingestellt und sind in den laufenden Verhandlungen weder vom Nationalrat noch vom Ständerat bestritten.

Auch mit der Aufstockung des Richtergremiums um 4 Richterstellen zu je 80 Stellenprozenten wird das Bundesstrafgericht die gesetzlich festgelegte Untergrenze von 15 Richterstellen noch nicht erreicht haben. Mit der Wahl von zwei Richterinnen bzw. Richtern französischer und je einer Person deutscher und italienischer Muttersprache soll zudem gewährleistet werden, dass der Dreispachigkeit des Bundesstrafgerichts besser Rechnung getragen wird. Die romanischen Sprachen sind am Gericht derzeit untervertreten.

An ihrer Sitzung vom 7. Dezember 2005 hat die Kommission das weitere Vorgehen festgelegt. Die vier neuen Richterstellen am Strafgericht sollen spätestens im Januar 2006 öffentlich ausgeschrieben werden. Wie bereits bei den Wahlvorbereitungen im Jahr 2003 soll eine Subkommission - zusammengesetzt aus Vertreterinnen und Vertretern aller Fraktionen - eine Vorevaluation der eingegangenen Bewerbungen vornehmen und mit Interessentinnen und Interessenten im Verlauf des Frühjahrs 2006 Anhörungen durchführen. An einer anschliessenden Sitzung der Gesamtkommission soll entschieden werden, welche Kandidatinnen und Kandidaten den Fraktionen zur Wahl empfohlen werden können. Die Wahl der vier Richterinnen und Richter durch die Vereinigte Bundesversammlung soll in der Sommersession 2006 erfolgen.

Da die Gerichtskommission für die erstmalige Bestellung der Abteilungen des Bundesverwaltungsgerichts zuständig ist, hatte sie sich im Nachgang zu den Wahlen vom 5. Oktober 2005 ebenfalls mit der Bestimmung der Abteilungspräsidien zu befassen. Folgende Personen sind heute von der Gerichtskommission als Abteilungspräsidenten bzw. -präsidentin gewählt worden: Herr Lorenz Kneubühler (Abteilung 1), Herr Bernard Maitre (Abteilung 2), Herr Alberto Meuli (Abteilung 3), Frau Claudia Cotting-Schalch (Abteilung 4) und Herr Walter Stöckli (Abteilung 5). Die Wahl dieser fünf Personen soll im Januar 2006 vom Gesamtgericht bestätigt werden.

Die Kommission tagte am 7. Dezember 2005 dem Vorsitz von Ständerat Rolf Schweiger (FDP/ZG).

Bern, 07.12.2005    Parlamentsdienste