In der Botschaft über dieNeue Regionalpolitik (NRP) (05.080 s) werden die bisherigen regionalpolitischen Instrumente zusammengeführt und einer einheitlichen strategischen Zielsetzung untergeordnet. Darunter fällt auch die Beteiligung der Schweiz an der EU-Initiative INTERREG III bzw. an deren Fortsetzung im Rahmen der künftigen europäischen Kohäsions- und Regionalpolitik 2007 - 2013. Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) hat ihr Augenmerk darauf gerichtet, welche Auswirkungen diese Integration in die NRP auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit haben könnte. Dazu hat sie vorgängig Vertreter der Konferenz der Kantonsregierungen angehört.
Die Kommission stellt sich grundsätzlich hinter der vorgesehenen Einordnung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in die NRP. Sie hegt aber gewisse Befürchtungen, dass im Vergleich zu INTERREG III die künftigen grenzüberschreitenden Programme bezüglich Stellenwert und Finanzierung eine Herabstufung erfahren. Um dies zu vermeiden, will die Kommission, dass eine gewisse Flexibilität im Gesetz eingebaut wird, damit der Spezifizität dieser Programme, namentlich der Notwendigkeit der Koordination mit den EU-Programmen, Rechnung getragen wird. Sodann sollen auch in Zukunft Programme finanziert werden können, die nicht unmittelbar die Wertschöpfung zum Ziel haben. Weiter soll für diese Programme ein spezifischer Finanzrahmen vorgesehen werden. Zudem soll vermieden werden, dass die geänderte rechtliche Stellung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit durch die EU als ein negatives Signal interpretiert wird. Indes möchte die Kommission nicht, dass beliebige Projekte in den Genuss von Bundesgeldern kommen, und begrüsst, dass die neue Rechtsgrundlage hohe Anforderungen an die Qualität und Zweckmässigkeit der Projekte stellt.
Die APK-S wird ihre Überlegungen sowie Änderungsanträge betreffend die Vorlage des Bundesrates der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates, welche für die Vorberatung des Geschäftes zuständig ist, zur Kenntnis bringen.
Ferner hat die APK-S den Bericht über die Aussenwirtschaftspolitik 2005 (05.087 s) beraten und zur Kenntnis genommen. Die Kommission begrüsst diese gründliche und umfassende Beschreibung des Engagements des Bundes auf diesem Gebiet. Inhalt der Diskussion bildete hauptsächlich die Umsetzung der strategischen Ausrichtung der schweizerischen Aussenwirtschaftspolitik, insbesondere bezogen auf die WTO-Verhandlungen und die Freihandelsabkommen. Weiter thematisiert wurde das Verhältnis zwischen dem Schweizer Binnenmarkt und den globalen Märkten. Die multilaterale Wirtschaftszusammenarbeit im Rahmen der OECD sowie der Steuerwettbewerb wurden ebenfalls zur Sprache gebracht.
Im Rahmen dieser Beratung hat die Kommission mit dem Bundesbeschluss über Änderungen der Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Israel, Rumänien und der Türkei einstimmig zugestimmt. Des Weiteren hat sie mit 5 Stimmen bei einer Enthaltung den Bundesbeschluss über das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Tunesien angenommen. Schliesslich stimmte sie dem Bundesgesetz über die Neuregelung der Berichterstattung auf dem Gebiet der Aussenwirtschaftspolitik einstimmig zu.
Die Kommission wurde gemäss Art. 151 Abs. 1 Parlamentsgesetz (ParlG) über die Verordnung über den Truppeneinsatz zum Schutz von Personen und Sachen im Ausland (VSPA) konsultiert. Die APK-S unterstützt die Vorlage. Im Hinblick auf die Umsetzung der VSPA ist in ihren Augen entscheidend, dass das Völker- und das Neutralitätsrecht nicht verletzt werden. Insbesondere bei Einsätzen in kriegführenden Staaten ist grosse Vorsicht in dieser Hinsicht geboten.
Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates hat am 2. Februar 2006 unter dem Präsidium von Ständerat Philipp Stähelin (CVP/TG) und im Beisein von Bundesrätin Micheline Calmy-Rey sowie der Bundesräte Joseph Deiss, Samuel Schmid und Hans-Rudolf Merz in Bern getagt.
Bern, 03.02.2006 Parlamentsdienste