Ziel der Kommission und des Fernmeldegesetzes ist die bestmögliche Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft, was auch einen echten Wettbewerb in den Randregionen bedingt.

Die Kommission hält an der Haltung des Ständerates fest

Wir stehen im Endspurt auf der letzten Meile. Die Vorlage ist fast zu Ende beraten. Die noch verbleibende Hauptdifferenz zwischen dem National- und dem Ständerat betrifft eine von mehreren Zugangsformen zum Netz der marktbeherrschenden Anbieterin für alternative Anbieterinnen: den sog. schnellen Bitstromzugang. Es geht darum, dass auch alternative Anbieterinnen ihren Kunden einen Breitbandanschluss anbieten und dabei auf ein Vorleistungsprodukt der Marktbeherrscherin zugreifen können. Der Nationalrat will die Pflicht diese Zugangsform zu gewähren nur während 2 Jahren verankern, der Ständerat solange, wie die verpflichtete Anbieterin marktbeherrschend ist. Weiter will sich der Ständerat die Option offen lassen, mittels Parlamentsverordnung die Zugangsformen der künftigen Entwicklung anpassen zu können.

In der Dezembersession ist der Ständerat dem Nationalrat ein sehr grosses Stück entgegengekommen und hat den Bitstrom gleich einschränkend definiert wie der Nationalrat. Dieser hat dann aber in der Folge keinen wirklichen Schritt auf den Ständerat zu machen können. Jetzt sucht die Ständeratskommission die Grundlage für eine gute Kompromisslösung. Sie stimmte daher dem Grundsatz des Nationalrates zu, hält aber im Sinne einer konstruktiven Zwischenlösung an der Möglichkeit einer späteren Flexibilität fest.

Bestmögliche Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft, nicht das Glück der Anbieterinnen

Die Kommission des Ständerates will, dass alle Konsumenten in allen Regionen in der Schweiz von den Vorteilen von verschiedenen Angeboten, von der Wahlfreiheit profitieren. Es geht ihr nicht darum, die Interessen der Anbieterinnen zu schützen. Vielmehr steht für sie im Vordergrund, was die Konsumentinnen und Konsumenten, die Bevölkerung und die Wirtschaft von den Angeboten haben. Es geht ihr nicht um den Aktienkurs einzelner Unternehmen, sondern um das Gesamtwohl. Diese Unternehmen sollen gut geschäften können und dürfen auch Geld verdienen, aber sie sollen v.a. den Konsumenten konkurrenzfähige, innovative und preiswerte Dienste anbieten. Und dazu sind Monopole schlecht.

Auch ländliche Räume sollen vom Wettbewerb profitieren - Parlamentseinfluss

Deshalb wollte der Ständerat den Bitstrom-Zugang so ausgestalten, dass auch die Randregionen davon profitieren. Denn mit der vollständigen Entbündelung ohne Bitstrom dürften nur die grossen Zentren in den Genuss von alternativen Angeboten kommen. Zu kurz kommen weite Teile des Berggebiets, der Randregionen und des ländlichen Raumes auch des Mittellandes. Sie würden mit der Lösung des Nationalrates kaum alternative Angebote kriegen. Auch sie bekommen dann „nur" das „Einheitsangebot" der marktbeherrschenden Anbieterin.

Damit das Parlament nötigenfalls intervenieren kann, wenn der Markt in diesen Regionen nicht zum tragen kommt und die Versorgung dadurch ungenügend wird oder zu teuer wird, will der Ständerat dem Parlament die Kompetenz geben, die Zugangsformen, je nach Entwicklung anzupassen.

Kein Einfluss der Swisscom-Privatisierung

Der Entwurf des Fernmeldegesetzes, so wie er heute vorliegt, ist als Marktgesetz, das heisst unabhängig von den eigentlichen Anbieterinnen, konzipiert. Die Kommission erachtet deshalb die Behandlung des FMG in der Frühjahrssession getrennt von der Frage einer allfälligen Abgabe der Bundesbeteiligung an der Swisscom AG als formell korrekt wie sachlich sinnvoll.

Die KVF-S tagte am 2. und 3. Februar 2006 in Bern unter dem Präsidium von Ständerat Thomas Pfisterer und in teilweiser Anwesenheit von Bundespräsident Moritz Leuenberger.

Beilage: Fahne vom 3. Februar 2006

Bern, 07.02.2006    Parlamentsdienste