An ihrer ersten Sitzung in diesem Jahr hat die GPK-N beschlossen, mehrere Dossiers zu schliessen. Sie hat von der Stellungnahme des Bundesrates zur Organisation und Führung des BBT sowie von jener zur Informationspolitik des EDA im Zusammenhang mit der Abberufung des ehemaligen Schweizer Botschafters in Deutschland Kenntnis genommen. Ferner hat die GPK-N beschlossen, einen Antrag der Schweizer Parlamentarierdelegation beim Europarat abzuschreiben. Schliesslich verabschiedete die Kommission einen Bericht über die Verteilung des Erlöses aus dem Verkauf der überschüssigen Goldreserven, der in Beantwortung einer Aufsichtseingabe der Sozialdemokratischen Partei verfasst worden war.

Informationspolitik

Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) hat von der Stellungnahme des Bundesrates zu ihrem Bericht vom 7. April 2005 betreffend Informationstätigkeit des Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) im Zusammenhang mit der Abberufung des Schweizer Botschafters in Deutschland Kenntnis genommen (BBl 2005 5075). In diesem Bericht war die Kommission zum Schluss gekommen, dass die Informations- und Kommunikationstätigkeit des EDA in Bezug auf die Ereignisse nach der Enthüllung durch die Presse einer angeblichen ausserehelichen Affäre des ehemaligen Schweizer Botschafters in Berlin mangelhaft war. Diese Affäre löste eine weitreichende Polit- und Medienkampagne aus.

In seiner Stellungnahme vom 19. Oktober 2005 teilt der Bundesrat die Feststellungen der Kommission und auch die Beurteilungen einzelner Personen nicht in allen Belangen. Er räumt aber ein, dass die Kommunikation des EDA in dieser Angelegenheit nicht in jeder Beziehung optimal verlaufen ist. Zudem weist der Bundesrat darauf hin, dass er im Allgemeinen darauf bedacht ist, frühzeitig zu informieren und eine aktive, umfassende und objektive Informationspolitik zu verfolgen.

Die GPK-N hat Kenntnis genommen von der Stellungnahme des Bundesrates und beschlossen, das Dossier zu schliessen. Die Kommission wird jedoch auch in Zukunft im Rahmen anderer Inspektionen die Entwicklung der Informationspolitik der Bundesbehörden kritisch verfolgen, wie zur Zeit die Subkommission „Swisscom".

Geheimgefängnisse in Mitgliedstaaten des Europarates

Die Kommission hat ebenfalls von einem Antrag der Schweizer Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Kenntnis genommen. Die Delegation hatte die GPK-N ersucht zu prüfen, ob der Bundesrat über Informationen verfügt, die die mutmassliche Existenz von Geheimgefängnissen in Mitgliedstaaten des Europarates bestätigen.

Die Kommission ist der Meinung, dass das Begehren der Schweizer Parlamentarierdelegation in Strassburg bereits erfüllt ist. Mit ihrer am 31. Januar 2006 veröffentlichten Erklärung teilte die Geschäftsprüfungsdelegation der Öffentlichkeit mit, dass die Schweizer Behörden derzeit keine Beweise für die Existenz von geheimen Gefängnissen in Europa haben. Die GPDel hob zudem hervor, dass den Schweizer Behörden gegenwärtig kein Beweis für die Benutzung des Schweizer Luftraums oder von Schweizer Flughäfen für aussergerichtliche Gefangenentransporte vorliegt.

Die GPK-N ist der Ansicht, dass der Antrag abgeschrieben werden kann, weil sein Ziel bereits erfüllt ist.

Personalsituation im Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT)

Ferner prüfte die Kommission die Antwort des Bundesrates auf ihre Fragen zur Führung und Organisation des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT) (siehe Medienmitteilung der GPK-N vom 18. November 2005). Die Kommission hatte zur Neubesetzung gewisser leitender Funktionen im Bundesamt Stellung genommen.

In seinem Brief betont der Bundesrat, dass die Führung und Organisation der Bundesverwaltung in seiner Kompetenz liegt und er die Bedenken der GPK-N bezüglich BTT nicht teilt. Er versichert jedoch der GPK-N, diese Angelegenheit aufmerksam zu verfolgen.

Die GPK-N hat die Zusicherungen des Bundesrates zur Kenntnis genommen. Sie ist der Ansicht, dass insbesondere im Bereich der Personalzufriedenheit die Probleme nun auf dem Tisch liegen und deren Lösung dem EVD beziehungsweise dem BBT obliegen. Die Kommission hat deshalb beschlossen, das Dossier offen zu behalten, aber erst im Verlauf des Jahres 2007 die Personalsituation erneut zu prüfen. Sie wird sich zu diesem Zeitpunkt ebenfalls nach den ergriffenen Maßnahmen und ihren Wirkungen erkundigen.

Verkauf der überschüssigen Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank

Die Kommission verabschiedete ihren Bericht über die Verteilung der 21,1 Milliarden Franken aus dem Verkauf der überschüssigen Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank. Dieser Bericht war aufgrund einer Aufsichtseingabe der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz (SPS) vom 7. Februar 2005 verfasst worden. In dieser Aufsichtseingabe stellt die SPS die Rechtsmässigkeit des Bundesratsentscheids vom 2. Februar 2005 über die Verteilung des Erlöses aus dem Verkauf der überschüssigen Goldreserven in Frage.

Der Kommissionsbericht wird den Medien am 13. Februar 2006 an einer Pressekonferenz vorgestellt.

Die Kommission hat am 7. Februar 2006 unter dem Vorsitz von Nationalrat Kurt Wasserfallen (FDP/BE) in Bern getagt.

Bern, 09.02.2006    Parlamentsdienste