Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat einen Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über das Bergführerwesen und das Anbieten von Risikoaktivitäten bis zum 23. Juni 2006 in die Vernehmlassung geschickt. Die Stellungnahmen sind dem Bundesamt für Sport (Hauptstrasse 243, 2532 Magglingen) zuzustellen. Der Vorentwurf und der erläuternde Bericht können auf der Website der Kommission (www.parlament.ch) oder des Bundesamtes für Sport (www.baspo.ch) abgerufen werden.

Der im Rahmen einer parlamentarischen Initiative (00.431 Rahmengesetz für kommerziell angebotene Risikoaktivitäten und das Bergführerwesen [Cina]) ausgearbeitete Vorentwurf regelt das gewerbsmässige Anbieten von geführten Bergtouren, geführten Abfahrten ausserhalb markierter Pisten und von bestimmten Risikoaktivitäten, d.h. Canyoning, River-Rafting und Bungee-Jumping. Er sieht eine Bewilligungspflicht vor für Bergführer und unter gewissen Bedingungen für Schneesportlehrer sowie für Anbieter der vom Gesetz erfassten Risikoaktivitäten.

Bern, 22.03.2006    Parlamentsdienste