Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat Kenntnis genommen von der Stellungnahme des Bundesrates vom 17. März 2006 und jener des Bundesgerichts vom 9. März 2006 zum Entwurf der Bundesversammlung zu einer Verordnung über die Richterstellen am Bundesgericht (06.400 s). Die Kommission hat ohne Gegenstimme beschlossen, an ihrem Antrag vom 21. Februar 2006, wonach die Zahl der ordentlichen Bundesrichterinnen und -richter auf 38 festgelegt werden soll, festzuhalten.
Gemäss Artikel 3 des Verordnungsentwurfs soll das Ziel von 38 Richterstellen durch die Nichtwiederbesetzung der frei werdenden Stellen erreicht werden. Die Kommission sah in ihrem Entwurf vom 21. Februar allerdings auch zwei Ausnahmen von diesem Grundsatz vor: So bleibt eine Wiederbesetzung zulässig, wenn nur auf diese Weise die für die Funktionsfähigkeit des Gerichts erforderlichen Fachkenntnisse der Richterinnen und Richter und die Vertretung der Amtsprachen gewährleistet werden können. Der Bundesrat beantragt, in Bezug auf die fachlichen Kenntnisse keine Ausnahme vom Grundsatz der Nichtwiederbesetzung vorzusehen. Die Kommission hat diesem Antrag insofern Rechnung getragen, als sie mit 9 zu 4 Stimmen beschlossen hat, die Formulierung von Artikel 3 dahingehend zu ändern, dass die Wiederbesetzung von Stellen zulässig bleibt, wenn nur auf diese Weise ganz spezifische Fachkenntnisse von Richterinnen und Richtern und die Vertretung der Amtssprachen gewährleisten zu können.
Die Kommission hat am 21. und 22. März 2006 unter dem Vorsitz von Ständerat Franz Wicki (LU/CVP) und im Beisein von Bundesrat Christoph Blocher und dem Bundesgerichtspräsidenten Giusep Nay in Bern getagt.
Bern,
22.03.2006 Parlamentsdienste