Die Finanzkommission befasste sich im Rahmen von Mitberichten mit den finanziellen Wirkungen verschiedener Vorlagen. Sie lehnt vom Ständerat beschlossene Änderungen an der bundesrätlichen Vorlage zum Infrastrukturfonds ab (05.086 s). Im Rahmen der Vorprüfung einer Parlamentarischen Initiative Verschärfung der Schuldenbremse beantragt sie dem Nationalrat keine Folge zu geben (05.460 n). Ebenso ablehnend steht sie der Einführung eines Finanzreferendums auf Bundesebene gegenüber (03.401 n). Sie befürwortet hingegen die vorläufige Fortführung der bisherigen Instrumente der Regionalpolitik (05.080 s). Die Finanzkommission diskutierte ferner die Jahresberichte der Finanzdelegation und der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK).

Mitbericht zum Infrastrukturfonds (05.086 s)

Der Ständerat behandelte in der Frühjahrssession die Botschaft zum Infrastrukturfonds und erweiterte die bundesrätliche Vorlage dahingehend, dass auch Beiträge zur Substanzerhaltung von Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen aus dem Fonds finanziert werden können. Zudem erhöhte er die Übertragung aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr in die Ersteinlage des Fonds von 2,2 auf 2,6 Milliarden Franken. Die Finanzkommission befasste sich mit der Vorlage im Rahmen eines Mitberichtes an die nationalrätliche Verkehrskommission. Sie spricht sich mit knapper Mehrheit für das bundesrätliche Konzept aus und lehnt damit die vom Ständerat beschlossene Erweiterung ab. In Bezug auf die Höhe der Ersteinlage beantragt sie der Verkehrskommission mit 13 zu 6 Stimmen, diese auf der vom Bundesrat beantragten Höhe von 2,2 Milliarden Franken zu belassen.

Vorprüfung der pa. Iv. Verschärfung der Schuldenbremse (05.460 n)

Die Finanzkommission befasste sich im Rahmen der Vorprüfung (Art. 109 ParlG) mit der von der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei eingegebenen Parlamentarischen Initiative Verschärfung der Schuldenbremse. Ein Vertreter der Fraktion begründete die Initiative und verwies u.a. darauf, dass die Schulden des Bundes trotz Einführung der Schuldenbremse weiter angestiegen sind. Die Schuldenbremse müsse deshalb verschärft werden. Die Gegner einer Verschärfung argumentierten u.a., dass so kurz nach der Einführung dieses Instrumentes erst über eine längere Zeit Erfahrungen gesammelt werden sollten. Erst dann sei über allfällige Änderungen zu diskutieren. Andere Mitglieder begründeten ihre Ablehnung damit, dass bereits die bestehende Ausgestaltung der Schuldenbremse zu hinterfragen sei. Die Finanzkommission beantragt dem Nationalrat mit 12 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen der Parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

Einführung eines Finanzreferendums auf Bundesebene (03.401)

Der Nationalrat hat einer Parlamentarischen Initiative betreffend die Einführung eines Finanzreferendums auf Bundesebene (03.401) Folge gegeben und die Staatspolitische Kommission mit der Verfassung eines Berichtes beauftragt. Diese hat dazu eine Subkommission eingesetzt. Die SPK-N hat die Finanzkommission eingeladen, zu deren Vorschlägen eine Stellungnahme abzugeben, bevor sie sich selbst weiter mit dem Geschäft befasst. Die Finanzkommission diskutierte die Vorschläge der Subkommission ausführlich bezüglich der Auswirkungen auf ihre eigene Arbeit und das parlamentarische Budgetrecht. Die Befürworter der Einführung argumentierten insbesondere mit der dämpfenden Wirkung in Bezug auf die Staatsausgaben und verwiesen auf die entsprechenden Erfahrungen in den Kantonen und Gemeinden. Die ablehnenden Stimmen verwiesen darauf hin, dass gerade die Wirkungen dieses Instrumentes in den Kantonen und Gemeinden nicht ohne weiteres auf die Ebene des Bundes übertragen werden können. Angeführt wurde von dieser Seite auch, dass in den letzten Jahren bereits viele Instrumente zur Steuerung des Bundeshaushaltes eingeführt worden sind, welche die Möglichkeiten des Parlamentes, den Bundeshaushalt zu steuern, einschränken (z.B. Schuldenbremse). Die Finanzkommission beantragt der Staatspolitischen Kommission mit 12 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen, auf die Einführung eines Finanzreferendums zu verzichten.

Mitbericht zur Botschaft über Regionalpolitik (05.080s)

Der Ständerat verlängerte in der Frühjahrssession die bisherigen Förderungsinstrumente der Regionalpolitik (Vorlagen 2 bis 5), entschied aber auf Antrag seiner Kommission, das Kernstück der Vorlage - das Bundesgesetz über Regionalpolitik (Vorlage 1) - erst später zu beraten. Die Finanzkommission befasste sich im Rahmen eines Mitberichtes an die Kommission für Wirtschaft und Abgaben mit der Botschaft. Aufgrund des ständerätlichen Entscheides befasste sie sich ebenfalls nur mit den Vorlagen 2 bis 5. Die Finanzkommission befürwortet einstimmig die vorläufige Fortführung der bisherigen Instrumente. Sie bittet die WAK aber, die Aufsicht betreffend die Anwendungen dieser Instrumente kritisch zu prüfen. Mit dem Bundesgesetz über Regionalpolitik (Vorlage 1) wird sie sich erst nach den Entscheiden des Ständerates auseinandersetzen.

Jahresberichte der Finanzdelegation und der Finanzkontrolle

Die Mitglieder in der Finanzdelegation erläuterten den Jahresbericht der Finanzdelegation. Der Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle stellte denjenigen der EFK vor. Die Kommission diskutierte verschiedene Geschäfte vertieft. Sie wünscht insbesondere, dass sie zukünftig in den Jahresberichten eine bessere Übersicht über die weitere Entwicklung der in den Jahresberichten dargestellten Oberaufsichtsgeschäfte und die daraufhin getroffenen Massnahmen erhält.

Weitere Geschäfte

Die Finanzkommission erörterte weiter die Frage der Zusammenlegung der Hochsicherheitslabors. Auf Antrag ihrer Subkommission EVD überwies sie einen Auftrag an die Finanzdelegation, dieses Geschäft vertieft zu prüfen und ihr dann Bericht zu erstatten. Die Mitglieder in der Neat-Aufsichtsdelegation orientierten schliesslich über die Ergebnisse der letzten beiden Sitzungen.

Die Finanzkommission tagte am 27./28. März 2006 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Hermann Weyeneth (SVP/BE) in Bern. An der Sitzung nahmen der Direktor und weitere Mitarbeitende der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) sowie der Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) teil. Zeitweise anwesend waren auch diverse Vertreter aus anderen Departementen.

Bern, 29.03.2006    Parlamentsdienste