In der Frühjahrsession 2006 hatte der Ständerat als Erstrat einer Reduktion der Richterzahl von heute 41 auf 38 Bundesrichterinnen und Bundesrichter zugestimmt. Heute befasste sich die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats mit diesem Geschäft (06.400) und stimmte der Vorlage mit 18 zu 4 Stimmen zu.
Das Eintreten auf den Verordnungsentwurf war unbestritten. Grundsätzliche Einigkeit herrschte in der Kommission ebenfalls darüber, dass zum heutigen Zeitpunkt noch keine absolut zuverlässigen Aussagen über die be- und entlastenden Wirkungen der neuen Bundesgerichtsgesetzgebung gemacht werden können. Für die Kommissionsmehrheit ist diese Unsicherheit denn auch der Hauptgrund dafür, die heutige Zahl von 41 Bundesrichtern und Bundesrichterinnen beizubehalten. Ein entsprechender Antrag wurde mit 14 zu 10 Stimmen angenommen. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass eine qualitativ hoch stehende und speditive höchstrichterliche Rechtssprechung im Zentrum des Interesses stehen müsse und eine allfällige Reduktion der Richterzahl erst dann diskutiert werden könne, wenn konkrete Erfahrungen mit der neuen Bundesgerichtsgesetzgebung vorliegen.
Eine Minderheit will dem Ständerat folgen und beantragt, die Zahl der ordentlichen Bundesrichter und Bundesrichterinnen auf 38 festzulegen. Trotz der Unsicherheit bezüglich des exakten Ausmasses der Entlastungen der neuen Gesetzgebung könne doch klar von einer Entlastung des Bundesgerichts ausgegangen werden, weshalb eine Reduktion der Richterzahl folgerichtig sei. Eine weitere Minderheit beantragt 36 Richterstellen und schliesst sich der Argumentation des Bundesrats an, der im Ständerat dieselbe Richterzahl beantragt hatte.
Die Zahl der nebenamtlichen Richter und Richterinnen legte die Kommission unbestritten auf 19 fest.
Auch bezüglich des Controllings am Bundesgericht will die Kommission weniger weit gehen als der Ständerat. Die Einrichtung eines Controllings soll es dem Parlament erlauben, im Jahr 2011 die Angemessenheit der Richterzahl auf präziserer Basis erneut zu beurteilen. Der Ständerat hatte vorgesehen, dass das Bundesgericht verpflichtet werden soll, der zuständigen Kommission des Parlaments genaue Auskunft über die Anzahl bearbeiteter Dossiers pro Richter und die für die Fallbearbeitung aufgewendete Zeit zu erstatten. Derart detaillierte Vorgaben seitens des Parlaments würden aus Sicht der Kommission in die empfindliche Balance zwischen den Staatsgewalten eingreifen und die Gleichberechtigung zwischen Parlament und Bundesgericht gefährden. Mit 16 zu 8 Stimmen beschloss die Kommission, in der Verordnung lediglich die Einrichtung eines Controllings festzuhalten, ohne dem Bundesgericht diesbezüglich weitere Vorgaben zu machen.
Bei der Vorlage zur Änderung des Zivilgesetzbuches in Sachen Schutz der Persönlichkeit gegen Gewalt, Drohungen und Nachstellungen (00.419) beantragt die Mehrheit der Kommission, sich dem Ständerat anzuschliessen und somit die verbliebene Differenz zu bereinigen. Nachdem die Verpflichtung der Kantone, zugunsten der verletzten und der verletzenden Personen Beratungsstellen einzurichten, im Ständerat auf starken Widerstand gestossen war, beantragt die Kommission, auf diese Bestimmung zu verzichten, obschon für sie die Notwendigkeit solcher Stellen unbestritten ist. Sie überlässt es somit den Kantonen, die geeigneten Vorkehren zu treffen. Eine Minderheit der Kommission will an dieser Verpflichtung festhalten mit der Begründung, dass diese Beratungsstellen zur dauerhaften Gewaltprävention beitragen und zudem in einigen Kantonen bereits entsprechende Hilfsstellen bestünden.
Schliesslich beschloss die Kommission, welche für die Gesetzgebung im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit mit ausländischen Staaten zuständig ist, die Beziehungen zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten in diesem Zusammenhang zu untersuchen.
Die Kommission tagte am 6. und 7. April 2006 unter dem Vorsitz von Nationalrat Daniel Vischer (Grüne/ ZH) und teilweise im Beisein von Bundesrat Christoph Blocher und Vertretern des Bundesgerichts und des Eidgenössischen Versicherungsgerichts in Bern. Über die weiteren Geschäfte wird in einer separaten Medienmitteilung informiert.
Bern, 07.04.2006 Parlamentsdienste