Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben unterbreitet dem Ständerat für die kommende Sommersession zwei wichtige Geschäfte. Mit den beiden Erlassentwürfen stärkt die Kommission den nationalen wirtschaftlichen Zusammenhalt und die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz.

Neue Regionalpolitik (05.080)

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates hat ihre Beratungen über die Neue Regionalpolitik abgeschlossen. Sie beantragt ihrem Rat, dieser auf die Stärkung der regionalen Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit abzielenden Vorlage des Bundesrates zuzustimmen.

Durch die Verbesserung regionaler Standortfaktoren sollen deshalb Wachstumsimpulse geschaffen werden. Zudem erlangen in wettbewerbsfähigen Wertschöpfungssystemen wirtschaftsbezogene Infrastruktureinrichtungen, weiche Standortfaktoren wie das Verhalten der Institutionen gegenüber der Wirtschaft und der Zugang zu Wissen sowie Unternehmensnetzwerke immer grössere Bedeutung.

Das Ziel der Neuen Regionalpolitik soll anhand von drei strategischen Ausrichtungen erreicht werden. Im Vordergrund steht die Förderung von Initiativen, Programmen und Projekten zur Stärkung der Innovationskraft, Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit der Regionen. Die zwei anderen Ausrichtungen unterstützen und flankieren diese Hauptstossrichtung. Sie umfassen die Stärkung der Kooperation und die Nutzung von Synergien zwischen Regionalpolitik und raumwirksamen Sektoralpolitiken des Bundes sowie den Aufbau und Betrieb eines integralen Wissenssystems über die Regionalentwicklung, die Aus- und Weiterbildung für regionale Akteure und die systematische Evaluation der Wirksamkeit.

Die Neue Regionalpolitik wirkt zugunsten des Berggebietes, des weiteren ländlichen Raumes sowie der Grenzregionen. Diese Gebiete verfügen nicht über ausreichende eigene Mittel, um sich im immer härteren Standortwettbewerb behaupten zu können.

Sie können auch nicht von entsprechenden Förderungsmöglichkeiten der EU und der Nachbarländer profitieren. Wie die Erfahrungen zeigen, sind für die wirtschaftliche Entwicklung funktionale räumliche Zusammenhänge sehr wichtig, während institutionelle Grenzen in den Hintergrund rücken. Aus diesem Grund soll mit der Neuen Regionalpolitik über einen wirkungsorientierten Ansatz räumlich variabel auf die Bedürfnisse eingegangen werden können («variable Geometrie»).

Die Kommission hat am Entwurf des Bundesrates einige Änderungen zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und der Evaluation des Mehrjahresprogramms vorgenommen. Die Kommission beantragt gemäss Bundesrat, das Gesetz auf acht Jahre zu befristen.

2. Kollektivanlagengesetz (05.072n)

Die Kommission hat die an der letzten Sitzung aufgenommene Beratung (vgl. Medienmitteilung vom 28. März 2006) des Kollektivanlagegesetzes abgeschlossen.

Sie schaffte einige Differenzen zum Nationalrat. Dazu gehört u.a. die nach der Sitzung vom 27./28. März offen gebliebene Frage der Unterstellung der Investmentgesellschaften mit festem Kapital (SICAF) unter dieses Gesetz. Während der Nationalrat beschlossen hatte, diese aus dem Geltungsbereich auszuklammern (Art. 2 Bst. h), sorgt die Kommission schliesslich mit 9:4 Stimmen einen etwas differenzierteren Ansatz der Fassung des Bundesrates vor. Demnach sollen nur SICAF mit qualifizierten Anlegern oder börsenkotierte SICAF vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden. Für diese beiden Arten von SICAF sind die im Gesetz vorgesehenen Aufsichtsmechanismen nämlich nicht notwendig. Die anderen SICAF (d.h. nicht kotierte SICAF für nicht qualifizierte Anleger) müssen im Interesse des Anlegerschutzes dem Kollektivanlagegesetz unterstellt sein.

Bei den strukturierten Produkten (Art. 5) ist die Kommission schliesslich dem Nationalrat gefolgt. Sie hebt somit den Vorbehalt auf, den sie an der letzten Sitzung betreffend den Vertrieb von strukturierten Produkten, die von einer andern als den im Gesetzesentwurf erwähnten Institutionen ausgegeben oder garantiert werden, vorgebracht hatte. Hingegen beantragt sie, dass der vereinfachte Prospekt nicht bei der Emission des Produkts, sondern vorgängig bei Vertragsabschluss oder vor der Zeichnung jeder interessierten Person angeboten wird.

In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf mit 5 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Die Vorlage wird in der Sommersession im Ständerat behandelt. Während dieser Session sollen voraussichtlich die letzten Differenzen ausgeräumt werden, damit das Gesetz Anfang 2007 in Kraft gesetzt werden kann.

Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Ständerat Hannes Germann (SVP, SH) und teilweise im Beisein der Bundesräte Josef Deiss und Hans Rudolf Merz am 27. und 28. April 2006 in Bern getagt.

Bern, 28.04.2006    Parlamentsdienste