Der vorgeschlagenen Teilrevision des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (05.079 s AHVG. Neue Versichertennummer) stimmte die SPK in der Gesamtabstimmung mit 10 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu. Mit dieser Vorlage soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, um ab 2008 die bisherige 11-stellige AHV-Versichertennummer durch eine neue, völlig anonymisierte 13-stellige Nummer abzulösen. Diese soll als neue Sozialversicherungsnummer insbesondere in den bundesrechtlich geregelten Sozialversicherungen sowie im Steuer- und Bildungsbereich eingesetzt werden. Das heutige, fast 60-jährige Nummernsystem stösst an seine Grenzen, weil in wenigen Jahren nicht mehr jeder Person eine eindeutige Nummer zugeordnet werden kann. Zudem genügt die bisherige sprechende" Nummer den Anforderungen des modernen Datenschutzes nicht, weil darin leicht lesbare Angaben über die Versicherten codiert sind.
Die Kommission befasste sich intensiv mit den datenschutzrechtlichen Aspekten und gelangte zur Überzeugung, dass die Vorlage für eine neue AHV-Versichertennummer den Anforderungen des Daten- und des Personenschutzes Rechnung trägt. Im Sinne der besseren Transparenz über die Verwendung der neuen Nummer beantragt die SPK, dass die für die Zuweisung zuständige Stelle jährlich eine Liste derjenigen Stellen und Institutionen veröffentlichen soll, welche die Nummer allgemein nutzen. Zudem begrüsst die Kommission die Bestimmung, dass für jede weitere, über den Bereich der Sozialversicherungen hinaus reichende Verwendung der Nummer eine besondere gesetzliche Grundlage geschaffen werden muss.
Als erstem praktischen Anwendungsfall für eine solche gesetzliche Grundlage hat die SPK mit jeweils 18 zu 0 Stimmen der Vorlage für ein Registerharmonisierungsgesetz (05.083 s Harmonisierung amtlicher Personenregister. Bundesgesetz) sowie der damit verbundenen Vorlage für einen Verpflichtungskredit über 15,8 Mio. Franken zugestimmt. Der Gesetzesentwurf regelt verbindlich, wie die neue AHV-Nummer in amtlichen Personen- bzw. Einwohnerregistern auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene zu führen ist. Ziel der Vorlage sind Vereinfachungen bei der Nutzung von Registerdaten durch die Statistik sowie beim Datenaustausch zwischen den amtlichen Personenregistern des Bundes und der Kantone. So soll die Registerharmonisierung nicht nur einen Beitrag zur Entwicklung des eGovernment leisten, sondern als wichtige Grundlage für die im Jahr 2010 vorgesehene modernisierte Volkszählung dienen.
Entgegen dem Vorschlag des Bundesrates und des Ständerates beantragt die Kommission, die Bestimmung zu streichen, welche die Kantone verpflichten soll, Vorschriften über die unentgeltliche Auskunftspflicht von Arbeitgebern und Vermietern über beschäftigte bzw. wohnhafte Personen gegenüber den für die Registerführung verantwortlichen Amtsstellen zu erlassen (Art. 12 Abs. 1), resp. welche die Kantone sogar ermächtigen soll, eigene weiter gehende Vorschriften über die Auskunftspflicht zu erlassen (Art. 12 Abs. 2). Nach der Meinung der SPK soll einzig die Post den zuständigen Amtsstellen auf Anfrage hin unentgeltlich die Zustelladressen von Einwohnerinnen und Einwohnern mitteilen können, wenn diese ihrer Meldepflicht nicht nachkommen. Eine Kommissionsminderheit beantragt dagegen, an der Verpflichtung der Kantone festzuhalten, entsprechende Vorschriften zu erlassen.
Die beiden Vorlagen werden in der Sommersession 2006 durch den Nationalrat behandelt.
Im Weiteren beschloss die SPK als vorberatende Kommission des Zweitrates, die Behandlung der parlamentarischen Initiative 03.454 s Bürgerrechtsgesetz. Änderung auszusetzen. Aus arbeitsökonomischen Gründen will die Kommission mit der Beratung dieser Ständeratsvorlage zuwarten, bis der Bundesrat die Botschaft und den Entwurf eines Bundesbeschlusses zur eidgenössischen Volksinitiative für demokratische Einbürgerungen" vorgelegt hat. Die Kommission wird diese beiden Geschäfte somit spätestens im 1. Quartal 2007 behandeln.
Die Kommission tagte am 27./28. April 2006 in Bern unter der Leitung von Nationalrat Andreas Gross (SP/ZH).
Bern, 01.05.2006 Parlamentsdienste