Die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) haben während vier Tagen, zusammen mit den Mitgliedern des Bundesrats, die Geschäftsführung der Landesregierung im Jahre 2005 geprüft. Die GPK haben sich bei dieser Gelegenheit im Detail über die von den schweizerischen Vertretungen im Ausland angewendeten Verfahren zur Visaerteilung informieren lassen. Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) hat zudem einen Bericht über das System der Verteidigungsattachés verabschiedet und zur Veröffentlichung freigegeben.

Wie jedes Jahr haben die GPK den Bericht des Bundesrats über seine Geschäftsführung des vergangenen Jahres (06.001/I-II geprüft. Im Ganzen gesehen sind die GPK mit der Arbeit des Bundesrats und der Bundesverwaltung im Berichtsjahr zufrieden. In den Gesprächen mit dem Bundesrat hat sich gezeigt, dass dieser von den sechzehn strategischen Zielen, die er sich für 2005 gesteckt hatte, drei vollumfänglich, drei überwiegend und acht teilweise realisiert hat. Zwei strategische Ziele konnten nicht erreicht werden, hauptsächlich wegen fehlenden Ressourcen. Es handelt sich dabei zum einen um Projekte im Zusammenhang mit der Stärkung von Bildung und Forschung und zum andern um verschiedene Massnahmen zur Stärkung des Schutzes der Menschenrechte auf internationaler und nationaler Ebene. Trotz dieses etwas durchzogenen Resultats haben die GPK einstimmig beschlossen, ihren Räten zu beantragen, den Geschäftsbericht 2005 gutzuheissen.

Die GPK führten mit den einzelnen Departementsvorstehern und der Bundeskanzlerin in je ca. 2 ½ Stunden zu folgenden Themen vertiefte Aussprachen (Auszug):

- Bundeskanzlei: Beglaubigung von Unterschriften durch die Gemeinde, E-Voting

- EDA: Planung des Personaleinsatzes und Personalzufriedenheit, Visaaffäre (vgl. unten)

- EDI: Unterstützung der Prävention von häuslicher Gewalt

- EJPD: Innere Sicherheit im Zusammenhang mit EURO 08, Personalabbau, Pendenzenabbau bei den Einbürgerungen

- VBS : Evaluation und Beschaffung von Rüstungsgütern

- EFD : Bundessteuern, Personalpolitik, Publica

- EVD : Wirtschaftswachstum und Arbeitslosigkeit

- UVEK: Umsetzung der schweizerischen Verlagerungspolitik, Single European Sky

Die GPK werden in der Sommersession in den Räten zu ausgewählten Themen Bericht erstatten.

Die GPK haben zusammen mit dem Bundesrat und der Bundeskanzlerin auch über den Stand der Verwaltungsreform diskutiert. Sie haben dabei feststellen können, dass der Bundesrat die Reform unterstützt; sie haben aber auch festgestellt, dass die einzelnen Mitglieder der Landesregierung die Wichtigkeit und die Erfolgschancen dieses Unterfangens unterschiedlich einschätzen.

Die GPK genehmigten ebenfalls die Geschäftsberichte 2005 der eidgenössischen Gerichte (06.003). In ihrer Aussprache mit dem Bundesgerichtspräsidenten und der Präsidentin des Eidgenössischen Versicherungsgerichts nahmen die GPK davon Kenntnis, dass die beiden obersten Gerichte nach einer gewissen Entspannung der Geschäftslast wieder steigende Fallzahlen verzeichnen. Beide Gerichte sind zurzeit intensiv mit der Vorbereitung und Umsetzung ihrer Fusion zu einem einzigen Bundesgericht auf Anfang des nächsten Jahres beschäftigt. Die GPK thematisierten in dieser Aussprache insbesondere das Verhältnis zwischen dem Bundesgericht und dem Parlament sowie der Regierung und die Frage, ob sich das Bundesgericht vermehrt in seiner richterlichen Unabhängigkeit tangiert sehe. Die beiden Präsidien der obersten Gerichte brachten zum Ausdruck, dass sich bei einer Verknappung der zugeteilten Ressourcen durch das Parlament die Frage der richterlichen Unabhängigkeit sehr wohl stellen könnte.

Die GPK haben sich, wie bereits 2005, mit der Praxis der Visaerteilung durch schweizerische Vertretungen im Ausland beschäftigt. Zunächst haben sie sich über die vom EDA angekündigten Massnahmen zur Verbesserung der Kontrollmechanismen informieren lassen. Die GPK haben in Erinnerung gerufen, wie wichtig es ist, dass die Missionschefs im konsularischen Bereich ihre Verantwortung wahrnehmen. Sie haben dabei feststellen können, dass die Vorsteherin des EDA ihre Sorgen teilt und dass Massnahmen in diesem Sinn ergriffen worden sind. Die GPK haben sodann detaillierte Auskünfte erhalten über die Umstände der missbräuchlichen Visaerteilung in der Schweizer Botschaft in Islamabad. Sie haben Kenntnis genommen von den Ergebnissen der vom EDA angeordneten Administrativuntersuchung und von den beschlossenen Massnahmen. Im Hinblick auf die von der Vorsteherin des EDA für 2006 angekündigten Spezialuntersuchungen in diesem Bereich haben die GPK die zuständige Subkommission der GPK-N beauftragt, sich über den Fortgang der Arbeiten informieren zu lassen und die nötigen Massnahmen zu ergreifen. Über diese Verfolgung der aktuellen Fälle hinaus wird die Subkommission im Rahmen ihres üblichen Jahresprogramms verschiedene Dienststellen des EDA besuchen, die mit konsularischen Tätigkeiten befasst sind, und vertiefende Berichte verlangen.

Die GPK-N hat einen Bericht über die Verteidigungsattachésverabschiedet. In ihren Schlussfolgerungen formuliert die Kommission verschiedene Vorbehalte, was Notwendigkeit und Sinn des heutigen Systems betrifft. Sie verzichtet für den Moment darauf zu verlangen, die Verteidigungsattachés seien abzuschaffen, hält jedoch eine Reform des Systems für absolut notwendig. Das gegenwärtige System entspricht nach Meinung der Kommission weder vom Auftrag noch von der Organisation her den Herausforderungen, denen die Schweiz sich mit ihrer Sicherheitspolitik stellen muss. Deshalb empfiehlt die GPK-N dem Bundesrat, das heutige System der Verteidigungsattachés hinsichtlich Aufgaben, Organisation, Effizienz, Zweckmässigkeit und sicherheitspolitischem Nutzen der Schweiz auf internationaler Ebene zu überprüfen und darüber Bericht zu erstatten.

In einem weiteren Traktandum beantragt die GPK-N dem Nationalrat einstimmig die Annahme einer Motion (05.3469), welche die Schaffung von mehr Transparenz bezüglich der IV-Situation beim Bundespersonal verlangt. Die GPK-N hat bereits im Jahre 1999 im Rahmen einer Untersuchung der vorzeitigen Pensionierungen beim Bund (vgl. BBl 2000 1197 ff.) die fehlende Transparenz kritisiert. Bundesrat und Ständerat haben die Motion im Februar bzw. März 2006 bereits angenommen.

Die Geschäftsprüfungskommissionen haben am 15., 16., 22. und 23. Mai 2006 in Bern getagt, unter dem Vorsitz von Nationalrat Kurt Wasserfallen (FDP/BE) und von Ständerat Hansruedi Stadler (CVP/UR), in Gegenwart sämtlicher Mitglieder des Bundesrates, der Bundeskanzlerin sowie der Präsidentin und der Präsidenten der eidgenössischen Gerichte.

Bern, 24.05.2006    Parlamentsdienste