Die Kommission stimmte mit 5 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen der Vorlage zur Umsetzung der Volksinitiative betreffend lebenslängliche Verwahrung extrem gefährlicher Straftäter (05.081) zu und beantragt, die vom Bundesrat vorgesehenen Änderungen des Strafgesetzbuches - mit einer kleinen Präzisierung - anzunehmen. Sie unterstützt insbesondere die Regelung betreffend Prüfung der Entlassung aus der lebenslänglichen Verwahrung (Art. 64c). Die Vorlage sieht diesbezüglich vor, dass die zuständige Behörde von Amtes wegen oder auf Gesuch hin prüft, ob neue, wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, die erwarten lassen, dass der Täter so behandelt werden kann, dass er für die Öffentlichkeit keine Gefahr mehr darstellt. Die Behörde muss sich bei ihrem Entscheid auf die Meinung einer neuen eidgenössischen Fachkommission stützen. Eine Kommissionsminderheit will, dass das Gesetz ausdrücklich festlegt, dass die Prüfung durch die zuständige Behörde, ob neue, wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, regelmässig zu erfolgen hat.
Die Kommission hat zudem die Detailberatung der Vorlage zur schweizerischen Strafprozessordung fortgesetzt (05.092 Strafprozessrecht. Vereinheitlichung; Vorlage 1).
In ihrem Bestreben, für die Kantone möglichst grossen Handlungsspielraum zu schaffen, beantragt die Kommission, gegenüber dem geltenden Recht die Fälle zu erweitern, in denen die Kantone die Strafverfolgung von einer nicht richterlichen Behörde ermächtigen lassen können (Art. 7). Die Kantone sollen eine solche Ermächtigung bei der Strafverfolgung der Mitglieder aller Vollziehungs- und Gerichtsbehörden vorsehen können, wogegen heute nur die obersten Vollziehungs- und Gerichtsbehörden in den Genuss einer solchen Immunität kommen können.
Die Kommission stimmt auch der Regelung zu, wonach der Bund und die Kantone ein Einzelgericht vorsehen können (Art. 19 Abs. 2). Dieses Gericht soll erstinstanzlich insbesondere Übertretungen sowie Verbrechen und Vergehen, für welche eine höchstens zweijährige Freiheitsstrafe verlangt wird, beurteilen können. Eine Minderheit der Kommission beantragt, diese für die Beurteilung durch ein Einzelgericht ausschlaggebende Höchststrafe auf ein Jahr zu reduzieren.
Zur Öffentlichkeit von Urteilen beantragt die Mehrheit der Kommission, dass jede interessierte Person in schriftlich ergangene Urteile Einsicht nehmen kann, wenn die Parteien auf eine öffentliche Urteilsverkündung verzichtet haben, sowie in Strafbefehle (Art. 67). Für eine Minderheit der Kommission sollen solche Urteile nur für Personen einsehbar sein, die ein berechtigtes Interesse geltend machen können.
Betreffend Bild- und Tonaufnahmen im Gerichtsgebäude beantragt die Kommission schliesslich, ein allgemeines Verbot zu erlassen (Art. 69).
Nachdem der Bundesrat vom Bericht Sterbehilfe und Palliativmedizin - Handlungsbedarf für den Bund?" des EJPD vom 24. April 2006 Kenntnis genommen hat, empfiehlt er dem Parlament, auf eine Revision der einschlägigen Bestimmungen des Strafgesetzbuches sowie auf den Erlass eines Gesetzes über die Zulassung und Beaufsichtigung von Suizidhilfeorganisationen zu verzichten. Diese Empfehlung wurde der Kommission am 31. Mai 2006 mündlich mitgeteilt. Aufgrund dessen sistierte die Kommission die Behandlung der Motion des Nationalrates 05.3352 (Mo NR. Expertenarbeiten zum Thema Sterbehilfe). Sie will die Problematik der Sterbehilfe und die in diesem Bereich möglichen Massnahmen dann umfassend prüfen, wenn sie von diesem Bericht sowie von den schriftlichen Empfehlungen des Bundesrates Kenntnis genommen hat. Zu diesem Zeitpunkt wird sie zur nationalrätlichen Motion Stellung nehmen.
Schliesslich beantragt die Kommission einstimmig die Genehmigung der Abkommen mit Albanien und Mazedonien (06.014) sowie mit Rumänien (06.015) über die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität.
Die Kommission hat am 29. und 31. Mai 2006 unter dem Vorsitz von Ständerat Franz Wicki (CVP/LU) und teils in Gegenwart von Bundesrat Christoph Blocher getagt.
Bern, 31.05.2006 Parlamentsdienste