Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) befasste sich mit dem dritten Bericht des Delegierten des Bundesrates für die Verwaltungsreform. Die Kommission stellte fest, dass das Projekt plangemäss verläuft, dass aber der Bundesrat bisher nur zu unwesentlichen Punkten Entscheide getroffen hat.

Die GPK-S befasste sich an ihrer Sitzung ein weiteres Mal mit der Verwaltungsreform. Sie behandelte dabei einen Bericht des Delegierten des Bundesrates, welcher über den Realisierungsgrad der einzelnen Projekte Auskunft gibt. Die Reform verläuft trotz einiger Widerstände und Verzögerungen noch immer plangemäss.

Die Umsetzung der Reform wird allerdings mit den zahlreichen, in der Verwaltung laufenden Programmen zur Kostensenkung und Personaleinsparung erschwert. Die GPK-S hat festgestellt, dass der konkrete Nutzen der Verwaltungsreform von den Mitgliedern des Bundesrates nicht immer erkannt wird. Dies führt zu gewissen Verunsicherungen beim Personal und damit zu einer Behinderung oder zumindest einer Verzögerung der Reform. Die Kommission ist der Meinung, dass die Verwaltungsreform sich von den andern Reformprogrammen abheben soll. Sie sollte klare Perspektiven bieten und eine Vision schaffen, die das Verwaltungspersonal anspornt. Bislang aber hat der Bundesrat nur Entscheide zu belanglosen Punkten (z.B. Koordination der Bibliotheken der Verwaltung; Abbau der ausserparlamentarischen Kommissionen) getroffen. In den Augen der GPK-S ist es an der Zeit, dass der Bundesrat sich zu entscheidenden Punkten festlegt, so zu Fragen, die mit der Führung sowie mit den Strategien und Abläufen in Personalbelangen zu tun haben. Andernfalls droht die Reform zu versanden.

Aufgrund dieser Situation hat die GPK-S beschlossen, an eine ihrer nächsten Sitzungen die Delegation des Bundesrates, die sich mit der Verwaltungsreform befasst, einzuladen. Diese Delegation setzt sich zusammen aus Bundesrat Hans-Rudolf Merz (Präsident), Bundesrätin Micheline Calmy-Rey, Bundesrat Christoph Blocher und der Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz.

Die Kommission hat ferner beschlossen, zusammen mit der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates eine Arbeitsgruppe zu bilden mit dem Auftrag, ein System zur Aufsicht über das Controlling des Bundesgerichts zu erarbeiten. Dieses System soll als Grundlage für die Oberaufsicht über die Festlegung der Richterstellen dienen (Art. 2 Abs. 1 der Verordnung der Bundesversammlung über die Richterstellen am Bundesgericht [neu]). Die Arbeitsgruppe setzt sich zusammen aus Nationalrätin Brigitta Gadient (Präsidentin), dem Nationalratspräsidenten Claude Janiak, Nationalrat Jean-Paul Glasson und den Ständeräten Hans Hess und Franz Wicki.

Die Kommission hat am 30. Juni 2006 unter dem Vorsitz von Ständerat Hansruedi Stadler (CVP, UR) in Bern getagt.

Bern, 03.07.2006    Parlamentsdienste