Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates hat zur Agrarpolitik 2011Anhörungen durchgeführt. Sie hat im Übrigen eine Vorlage der WAK-N zum gewerblichen Bürgschaftswesen gutgeheissen.

1. Agrarpolitik 2011. Weiterentwicklung

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) hat mit Anhörungen die Beratungen zur Botschaft des Bundesrates zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011; (06.038)) begonnen. Das vom Bundesrat vorgeschlagene Paket soll die bisherige Reform konsequent weiterführen, so dass die Landwirtschaft auch in Zukunft die verfassungsmässigen Aufgaben erfüllen kann. Um die Konkurrenzfähigkeit der Land- und Ernährungswirtschaft zu stärken, sollen die Exportsubventionen und mehr als die Hälfte der Marktstützungsmittel in produktunabhängige Direktzahlungen umgelagert werden. Für die landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen der Periode 2008 bis 2011 werden insgesamt 13,5 Milliarden Franken beantragt.

Angehört wurden Herr Prof. Stefan Tangermann (OECD), Herr Regierungsrat Lorenz Koller (Landeshauptmann AI; Präsident der Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren), Herr Jacques Bourgeois (Schweizerischer Bauernverband), die Herren Walter Vetterli (WWF) und Markus Arbenz (Bio Suisse) für die kritische Agrarallianz, Rudolf Horber (Schweizerischer Gewerbeverband), Stefan Flückiger (Migrosgenossenschaft), Frau Sybil Anwander (Coop) und der Preisüberwacher, Rudolf Strahm.

Der Beginn der Eintretensdebatte wurde auf die erste Sitzung der Kommission im dritten Quartal verschoben, damit die Diskussion im Beisein der neuen Vorsteherin des EVD, Frau Bundesrätin Leuthard, aufgenommen werden kann.

2. Überprüfung und Stärkung des gewerblichen Bürgschaftswesen

Die WAK-S befasste sich mit der Vorlage ihrer Schwesterkommission des Nationalrates, die eine Stärkung des gewerblichen Bürgschaftswesens beinhaltet. Dieser Erlass sieht hauptsächlich vor, eine Finanzierungsplattform für jene KMU einzurichten, welche die Unterstützungsvoraussetzungen erfüllen, sowie die bestehenden Genossenschaften zu stärken. Die wesentlichen Bestandteile dieser Vorlage sind: die Erhöhung der Verlustdeckung durch den Bund auf 65%, die Anhebung des Bürgschaftshöchstbetrags von 150'000 auf 500'000 Franken, die Reduktion der Anzahl Bürgschaftsgenossenschaften und die Beteiligung der grossen Banken.

Die WAK-S hat diesem im Nationalrat bereits verabschiedeten Erlass einhellig (13 Stimmen) zugestimmt.

3. Pa.Iv. Lauri. Besteuerung von Verheirateten und Alleinerziehenden gemäss StHG

Die Kommission hat sich eingehend mit der parlamentarischen Initiative (05.450) von Ständerat Lauri über die Besteuerung von Verheirateten und Alleinerziehenden gemäss Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) auseinandergesetzt. Die Initiative fordert, dass Art. 11 StHG derart geändert wird, dass die vorgeschriebene tarifliche Gleichbehandlung von Einelternfamilien und Zweielternfamilien aufgehoben wird. Der Initiant monierte, dass diese gegen die in der Bundesverfassung verankerten Grundsätze der Rechtsgleichheit, der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Tarifautonomie der Kantone verstosse. Zwar sollen geschiedene und ledige Steuerpflichtige, die alleine mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen zusammenleben und für sie sorgen, entlastet werden. Den Kantonen soll aber freistehen zu entscheiden, wie diese Entlastung erfolgen soll.

Die Kommission begegnete dem Anliegen der parlamentarischen Initiative mit viel Skepsis. Es wurden Befürchtungen geäussert, dass eine Änderung der Gesetzgebung in diesem Bereich zu einer Schlechterstellung von Alleinerziehenden führen könnte. Im Weiteren wurde darauf hingewiesen, dass die Formulierung von Art. 11 Abs. 1 StHG kein Irrtum sei, sondern vom Parlament bewusst so gewählt worden war.

Aufgrund der kritischen Haltung der Kommission zog der Initiant seine parlamentarische Initiative zurück.

4. Parlamentarische Initiativen zum Bausparen

Die Kommission hat sich ferner mit verschiedenen Initiativen befasst (04.308 Kt.Iv. BL Fakultative Einführung des steuerpflichtigen Bausparens; 04.446 Pa.Iv. Fraktion V. Kantonale Kompetenz für steuerlich begünstigtes Bausparen; 04.448 Pa.Iv. Gysin Hans Rudolf. Bausparmöglichkeit für die Kantone. Änderung des StHG ; 04.475 Pa.Iv. Jermann. Fakultative Einführung eines steuerbegünstigten Bausparmodells für die Kantone). Die drei parlamentarischen Initiativen zielen alle darauf ab, den Kantonen ein steuerprivilegiertes Bausparen nach dem Modell des Kantons Basellandschaft zu ermöglichen.

Die Kommission beantragt mit 9 zu 4 Stimmen, diesen Initiativen keine Folge zu geben. Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass eine solche Regelung der in der Verfassung vorgesehenen formellen Steuerharmonisierung (Art. 129 BV) entgegenlaufen würde. Auch weist die Mehrheit darauf hin, dass die Kantone sich einer solchen Regelung deutlich widersetzt haben. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat diesen in ihrem Rat eingereichten Initiativen bekanntlich Folge gegeben

Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Ständerat Hannes Germann (SVP, SH) am 6. und 7. Juli 2006 in Bern getagt.

Bern, 07.07.2006    Parlamentsdienste