Einmal mehr sah sich die WBK vor die schwierige Frage gestellt, welcher Weg aus dem risikoreichen Feld voller Stolpersteine", als welche die Hundepolitik" kürzlich in einem Presseartikel bezeichnet worden war, weg zu einer wirksamen und für alle betroffenen Kreise befriedigenden Lösung führen könnte. Drei Vorstösse zu diesem Thema standen heute auf der Traktandenliste: Eine parlamentarische Initiative aus dem Nationalrat, welche ein Verbot von Pitbulls und andern Kampfhundearten in der Schweiz erwirken will (Pa.Iv. Kohler 05.453) sowie zwei Motionen der SVP-und der RL Fraktionen, die u.a. Massnahmen im Bereich der Haftpflichtversicherungen erwarten und welchen der Nationalrat bereits zugestimmt hat (06.3049 und 06.3062).
Dass ein solcher Weg möglichst rasch gefunden werden muss, blieb unbestritten. Auch bei folgenden Punkten waren die Meinungen in der WBK rasch auf einen Nenner gebracht: Das Kernproblem bedarf einer Regelung auf nationaler Ebene und soll nicht einfach den Kantonen überlassen bleiben. Die bisher vom Bundesrat in der Tierschutzverordnung vorgesehenen Massnahmen genügen nicht.
Offen ist nach wie vor die Frage der Verfassungsgrundlage, welche zwar Massnahmen zum Schutze der Tiere vor den Menschen, nicht aber der Menschen vor den Tieren zulässt; hier liegt die Zuständigkeit heute bei den Kantonen und hier besteht nach Auffassung der Kommission Handlungsbedarf. In diesem Zusammenhang wurde auch Kritik laut, dass bei der Verabschiedung des Gentechnikgesetzes, als das Parlament bereits als Schutz- Massnahmen gegen Kampfhunde gedachte Hürden einbaute, von Seiten des Bundesrates nie auf diese Verfassungslücke aufmerksam gemacht wurde.
Die WBK versteht ihre Unterstützung der Initiative als grundsätzliche Zustimmung zu einem Handlungsbedarf; sie erwartet aber von der WBK-N, dass die Frage der Verfassungsgrundlage geklärt, eine gesamtschweizerische Lösung angestrebt und ein ganzheitliches Massnahmenpaket vorgeschlagen wird, denn ein Rasse-Verbot allein löst das Problem nicht. In diesem Sinne wird die Initiative mit 8 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung unterstützt. Nachdem zuerst auch die Möglichkeit eines eigenen Vorstosses erwogen worden war, entschied sich die Kommission für diesen schnelleren Weg. Unterstützt werden auch die beiden Motionen, welchen mit 10 zu 0 Stimmen (1 Enthaltung) zugestimmt wurde.
Die Kommission tagte am 28. August 2006 unter dem Vorsitz von Ständerätin Anita Fetz (SP/BS) in Bern.
Bern,
28.08.2006 Parlamentsdienste