Nach dem Scheitern der Vorlage im Nationalrat will die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates die notwendige Konsolidierung der Pensionskasse des Bundes politisch absichern. Die Kommission lehnt daher die umstrittene Schaffung einer geschlossenen Rentnerkasse ab. Die Kommission ergänzt die Vorlage mit einer Bestimmung, welche die mit der Anlage und Verwaltung von Vorsorgegeldern betrauten Personen zur Offenlegung ihrer persönlichen Bankbeziehungen und Effektentransaktionen verpflichtet.

In der Sommersession 2006 ist die Vorlage für eine Totalrevision des Bundesgesetzes über die Pensionskasse des Bundes im Nationalrat in der Gesamtabstimmung abgelehnt worden, nachdem sich der Rat in der Detailberatung entgegen einer linken Opposition für eine höhere Belastung der Versicherten und entgegen einer rechten Opposition für die vom Bundesrat vorgeschlagene geschlossene Rentnerkasse ausgesprochen hatte.

Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates sieht als Hauptziele der Vorlage den Übergang vom bisherigen Leistungsprimat zum viel transparenteren und besser handhabbaren Beitragsprimat sowie die langfristige Konsolidierung der Finanzierung der Kasse durch eine Senkung des technischen Zinssatzes (Begriffserklärungen: siehe Medienmitteilung der SPK-N vom 27. April 2006). Um diese Ziele zu erreichen, schlägt die Kommission als Ausweg aus der im Nationalrat entstandenen politischen Blockade mit 8:3 Stimmen bei einer Enthaltung vor, dass auf die Schaffung einer geschlossenen Rentnerkasse mit Bundesgarantie verzichtet werden soll. Anstelle dessen soll der Bund mit einer Einmaleinlage an die PUBLICA von ca. 900 Mio Franken das als Folge der Senkung des technischen Zinssatzes fehlende Deckungskapital für die Rentnerbestände finanzieren (nähere Erklärungen und Argumente für und gegen diese beiden Lösungen: siehe Medienmitteilung der SPK-N vom 27. April 2006).

In zwei Punkten hat die Kommission die Vorlage gegenüber den Beschlüssen des Nationalrates zugunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer korrigiert: Die Beiträge der Arbeitgeber sollen nicht mit mindestens 9% und höchstens 13,5% der versicherbaren Lohnsumme, sondern mit mindestens 11% und höchstens 14% begrenzt werden. Im Weiteren hat die Kommission präzisiert, dass die durch den Systemwechsel in besonderem Ausmass betroffenen Jahrgänge der 45-55jährigen während fünf Jahren um 1-2 Lohnprozente geringere Beiträge entrichten müssen.

Angesichts der Problematik von mutmasslichen oder tatsächlichen Insider-Geschäften von Pensionskassenverwaltern sieht die Kommission unmittelbaren gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Die einstimmige Kommission ergänzt daher die Vorlage mit einer Bestimmung, welche sämtliche mit der Anlage und Verwaltung von Vorsorgevermögen betrauten Personen verpflichtet, einer Revisionsstelle jährlich ihre persönlichen Bankbeziehungen, ihre persönlichen Effektentransaktionen und Wertschriftenbestände offen zu legen. Indem auch das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) entsprechend geändert wird, soll diese Regelung nicht nur für die Pensionskasse des Bundes, sondern für alle Pensionskassen Geltung erlangen.

In der Gesamtabstimmung hat die Kommission der Vorlage mit 10:3 Stimmen zugestimmt.

Die SPK beantragt ihrem Rat mit 7:6 Stimmen, die Motion des Nationalrates (Stahl), welche Transparenz über die Interessenbindungen der Bundeshausjournalisten (05.3785) verlangt, abzuändern. Der Bundesrat soll nicht unmittelbar mit entsprechenden Massnahmen beauftragt werden, sondern lediglich „prüfen, inwieweit im Rahmen der Revision der Akkreditierungsverordnung die Interessenbindungen der Journalistinnen und Journalisten offen gelegt werden sollen."

Die SPK des Ständerates beantragt ihrem Rat mit 6:0 bei 4 Enthaltungen, die vom Nationalrat beschlossene Änderung des Verfahrens bei der Legislaturplanung (pa. Iv. Legislaturplanung (Lustenberger/Rey), 04.438/04.449) gutzuheissen. Im Jahre 2004 hatte das Parlament erstmals Gelegenheit, in der Form eines einfachen Bundesbeschlusses über die einzelnen Ziele der Planung abzustimmen. Die bei der ersten Anwendung dieses Verfahrens aufgetretenen Mängel sollen durch gezielte Massnahmen behoben werden: Verzicht auf eine Gesamtabstimmung, welche nicht in das schweizerische politische System mit seinen je nach Thema wechselnden politischen Mehrheiten passt; Beschlussfassung über die einzelnen konkreten Gesetzgebungsprojekte und nicht nur über die allgemeinen Ziele; Massnahmen zur Konzentration auf das Wesentliche im Nationalrat. Die Diskussion in der Kommission zeigte zwar eine grundsätzliche Skepsis gegenüber der parlamentarischen Mitwirkung an der Legislaturplanung, die Kommission ist aber bereit, nochmals einen Versuch zu wagen.

Bei der Gewährleistung der totalrevidierten Kantonsverfassung des Kantons Basel-Stadt (06.045) hat § 31 der Kantonsverfassung die Frage aufgeworfen, ob diese Bestimmung den Vorgaben der Bundesverfassung nicht widerspricht: „Er (der Kanton Basel-Stadt) wendet sich gegen die Nutzung von Kernenergie". Eine Kommissionsminderheit, deren Antrag mit 9:4 Stimmen abgelehnt wurde, will diese Bestimmung nur unter dem Vorbehalt gewährleisten, „dass die Umsetzung der darin vorgesehenen Pflicht, sich gegen die Anwendung der Kernenergie zu wenden, die Anwendung des Bundesrechts nicht vereitelt". Die Kommissionsmehrheit betrachtet diesen Vorbehalt als unnötig, weil die Bestimmung nicht zwingend bundesrechtswidrig ist, sondern bundesrechtskonform ausgelegt werden kann. Gemäss bisheriger Praxis wird in derartigen Fällen die Gewährleistung ohne Vorbehalt erteilt.

Die Kommission tagte am 28. August 2006 unter dem Vorsitz von Ständerätin Trix Heberlein (FDP, ZH) in Bern.

Bern, 29.08.2006    Parlamentsdienste