In der Abstimmung vom 28. November 2004 haben Volk und Stände den Änderungen der Bundesverfassung zugestimmt, welche den Finanzausgleich unter den Kantonen und die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen neu ordnen. Im Rahmen der Ausführungsgesetzgebung sollen, zusammengefasst in einem Mantelerlass, 30 bestehende Bundesgesetze geändert und drei neue oder totalrevidierte Bundesgesetze erlassen werden.
Die NFA will einerseits die Aufgabenerfüllung durch Bund und Kantone entflechten und andererseits bei den verbleibenden gemeinsamen Aufgaben effizientere Zusammenarbeits- und Finanzierungsformen festlegen. Der Bund zahlt nicht mehr zweckbestimmte Subventionen nach Aufwand. Bund und Kantone treffen vielmehr Programmvereinbarungen zur Erreichung gesetzter Ziele; die Mitfinanzierung durch den Bund erfolgt durch Pauschalzahlungen. Die entsprechenden verfassungsmässigen Vorgaben lassen bei der Ausführungsgesetzgebung über weite Strecken nur wenig Spielraum für alternative Lösungen; bereits der Ständerat (als Erstrat) war denn auch in der Frühjahrssession dieses Jahres weitgehend dem Bundesrat gefolgt. Auch die Kommission des Nationalrates geht grundsätzlich in die gleiche Richtung. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage von der Kommission mit 13:8 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Die ablehnende Minderheit befürchtet einen Sozialabbau als Folge der Kantonalisierung im Sozialbereich und vermisst eine Harmonisierung im Bereich der Stipendien.
Indem die Vorlage für die Herbstsession beratungsreif ist, bleibt das Grossprojekt NFA auch terminlich auf Kurs: Ziel bleibt die Inkraftsetzung auf 1. Januar 2008. Vorher muss noch die dritte NFA-Vorlage beraten und verabschiedet werden; damit werden die Beiträge von Bund und Kantonen in die verschiedenen Gefässe des Finanzausgleichs festgelegt.
Die Spezialkommission des Nationalrates für die NFA-Ausführungsgesetzgebung hat in drei Bereichen besonders intensive Diskussionen geführt:
Bereich des Bildungswesens: Der Bereich der Stipendien und Studiendarlehen wird durch das Bundesgesetz über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen im tertiären Bildungsbereich neu geregelt und als Verbundaufgabe von Bund und Kantonen definiert. Die Kommission folgt durchgängig Bundesrat und Ständerat und hat alle Anträge abgelehnt, welche eine grössere Harmonisierung im Stipendienwesen fordern. Die Kommission möchte im Rahmen der NFA-Ausführungsgesetzgebung nur Gesetzesänderungen vornehmen, welche unmittelbar auf die NFA zurückzuführen sind; weitere Reformen sollen im Rahmen anderer Vorlagen behandelt werden. Nicht erfolgreich war daher z.B. ein Antrag, wonach das Bundesgesetz Grundsätze für die Bemessung der Höhe der Ausbildungsbeiträge vorsehen sollte (abgelehnt mit 13:13 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten), oder ein Antrag, wonach Stipendien für Erstausbildungen im Normalfall nicht durch Darlehen ersetzt werden können (abgelehnt mit 6:13 Stimmen).
Bereich der sozialen Sicherheit: Die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung für Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen bleibt gemäss der NFA eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen. Der Bundesbeitrag wird aber gegenüber heute um ca. 600 Mio Franken vermindert. Mit 14:9 Stimmen hat die Kommission einen Antrag abgelehnt, welcher die Kantone verpflichten will, die bisher von Bund und Kantonen geleisteten Beiträge während mindestens drei Jahren nach Inkrafttreten der NFA beizubehalten.
Bereich der Nationalstrassen: Bau, Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen sind bisher gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen. Mit der NFA gehen ein allfälliger über das bereits beschlossene Netz hinausgehender Ausbau sowie vor allem der Unterhalt und Betrieb an den Bund über. Strittig ist, wieweit die Kantone auf der operativen Ebene nach wie vor beteiligt bleiben sollen. Gemäss Entwurf des Bundesrates schliesst der Bund mit den Kantonen Leistungsvereinbarungen ab über die Ausführung des betrieblichen und projektfreien (kleinen") baulichen Unterhalts, übernimmt aber allein die Ausführung des projektgestützten (grossen") baulichen Unterhalts (Art. 49a NSG). Der Ständerat hat demgegenüber beschlossen, dass die Kantone auch bei der Ausführung des grossen" Unterhalts mitwirken können, wenn der Bund mit ihnen entsprechende Leistungsvereinbarungen abschliesst. Die Nationalratskommission betrachtet diese Lösung als Abweichung vom Prinzip einer konsequenten Aufgabenteilung und folgt mit 15:8 Stimmen der Version des Bundesrates.
Die Kommission hat zwischen dem 3. März und dem 30. August 2006 an insgesamt elf Sitzungstagen unter dem Vorsitz von Nationalrat Felix Walker (CVP, SG)getagt.
Bern, 31.08.2006 Parlamentsdienste