Die Kommission ist ohne Gegenstimme auf die Vorlage zur Änderung des Patentrechts eingetreten (05.082 Patentrechtsvertrag. Genehmigung und Ausführungsverordnung sowie Änderung des Patentgesetzes). Schwerpunkt der Revision bildet die Frage der Patentierung biotechnologischer Erfindungen und dabei insbesondere die Angleichung des Patentgesetzes an die EG-Biotechnologie-Richtlinie. Weiter enthält die Revisionsvorlage einen Vorschlag für eine Exportlizenz für patentgeschützte Arzneimittel an Entwicklungsländer; damit soll die Entschliessung des Generalrats der WTO vom 30. August 2003 für die Schweiz umgesetzt werden, welche Entwicklungsländern einen besseren Zugang zu patentgeschützten Arzneimitteln verschaffen will. Schliesslich trägt die Revision einer Reihe von nationalen und internationalen Entwicklungen der vergangenen Jahre Rechnung. Hervorzuheben sind Massnahmen zur Bekämpfung der Piraterie an geistigem Eigentum sowie die Regelung der Mehrfachschutzproblematik zwecks Ermöglichung des Parallelimports von marken- oder urheberrechtlich geschützten Produkten.
Die Kommission hat die Detailberatung aufgenommen. Was den Patentschutz für biotechnologische Erfindungen anbelangt, stimmte die Mehrheit der Kommission den Grenzen der Patentierbarkeit zu, wie sie in der Vorlage bezogen auf den menschlichen Körper und auf Sequenzen von Genen gezogen werden. Der Mensch als Ganzes kann demnach nicht Gegenstand von Patenten werden. Hingegen sind Bestandteile des menschlichen Körpers unter einer Reihe einschränkender Bedingungen dem Patentschutz zugänglich. Die Kommission stimmte dem bundesrätlichen Antrag zu, dass natürlich vorkommende Sequenzen nicht dem Patentschutz zugänglich sein sollen; die Mehrheit folgte auch dem Antrag des Bundesrats, dass Sequenzen von Genen unter einschränkenden Voraussetzungen patentierbar sein sollen. Eine starke Minderheit der Kommission lehnt in Bezug auf den menschlichen Körper und die Gensequenzen jegliche Ausnahme zur Nicht-Patentierbarkeit ab.
Die Mehrheit der Kommission genehmigte auch den Antrag des Bundesrates betreffend Patentierungsausschluss von Erfindungen, deren Verwertung gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten verstossen würden (Art. 2 E-PatG). Eine starke Minderheit beantragt punktuell weitergehende Einschränkungen.
Die Kommission nahm im Weiteren die Diskussion über die Reichweite des Patentschutzes bei Ansprüchen auf biologisches Material auf. Mit 11 zu 7 Stimmen folgte sie den Anträgen des Bundesrates betreffend Herstellungsverfahren und genetische Information (Art. 8a, 8b E-PatG). Eine Minderheit der Kommission will die Wirkung des Patentes in diesen beiden Fällen einschränken. Die Debatte zum Schutzumfang für Sequenzen von Genen wird an der nächsten Sitzung fortgesetzt.
Mit 13 zu 1 Stimme bei 7 Enthaltungen beschloss die Kommission, die Thematik der Parallelimporte aus der Vorlage herauszulösen und somit den Antrag des Bundesrates, im Entwurf die nationale Erschöpfung aufzunehmen, zu streichen (Art. 9a Abs. 1, 2, 4 E-PatG). Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass die verschiedenen Aspekte einer vertieften Prüfung bedürfen, bevor man sich auf eine Variante einigt. Diese Prüfung wird noch einige Zeit beanspruchen. Indem die Frage der Parallelimporte aus der Vorlage herausgelöst wird, kann der Schutz des geistigen Eigentums an biotechnologischen Erfindungen ohne Versäumnis behandelt werden. Eine Minderheit der Kommission ist der Auffassung, dass anhand der zahlreichen Studien, die zu den Parallelimporten vorliegen, heute entschieden werden kann; sie beantragt, die regionale Erschöpfung in das Gesetz aufzunehmen. Die Kommission hat indessen beschlossen, im Gesetz die Bestimmung zu belassen, wonach die Zustimmung des Patentinhabers zum Inverkehrbringen im Inland nicht erforderlich ist für patentgeschütze Waren, an denen weitere Rechte des geistigen Eigentums bestehen und für die der Patentschutz untergeordnete Bedeutung hat (Art. 9a Abs. 3 E-PatG).
Die Kommission tagte am 7. und 8. September 2006 unter dem Vorsitz von Nationalrat Daniel Vischer (Grüne/ ZH) und teilweise im Beisein von Bundesrat Christoph Blocher. Über die weiteren Geschäfte wird später informiert.
Bern, 08.09.2006 Parlamentsdienste