Mit der Botschaft vom 17. März 2006 zum 9. Rahmenkredit für Investitionsbeiträge an konzessionierte Eisenbahnunternehmen für die Jahre 2007-2010 und die Umwandlung des der BLS Lötschbergbahn gewährten Baukredits in bedingt rückzahlbare Darlehen (06.027 s) sollen zwei Anliegen erfüllt werden:
Erstens sollen den konzessionierten Eisenbahnunternehmen (KTU) Mittel für den Substanzerhalt und für technische Verbesserungen zur Verfügung gestellt werden - ähnlich wie für die SBB mit der Leistungsvereinbarung, soll dafür ein vierjähriger Rahmenkredit gesprochen werden. Der Bundesrat beantragte hierzu 600 Mio. Franken. Der Ständerat beschloss einen Kredit von 800 Millionen Franken. Auch die nationalrätliche KVF erachtet den vom Bundesrat vorgeschlagenen Betrag nicht als genügend, um Sicherheit, Unterhalt sowie Werterhaltung bei den Privatbahnen zu sichern. Sie beantragt deshalb mit 14 zu 8 Stimmen, den Kredit auf 920 Millionen Franken aufzustocken. Die Kommission ist mit dem Ständerat einig, dass die Finanzmittel nicht ausreichen, um den grossen Nachholbedarf für den Substanzerhalt der bereits vorhandenen Infrastruktur zu befriedigen. Deshalb fordert sie den Bundesrat im Beschluss auf, zeitgerecht eine Vorlage zur Substanzerhaltung zu unterbreiten. In der Gesamtabstimmung wird dem Bundesbeschluss mit 13 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt.
Weiter sieht die Botschaft einen zweiten Bundesbeschluss für ein vor längerer Zeit der BLS für den Ausbau der Bergstrecke am Lötschberg auf Doppelspur gewährtes verzinsliches und rückzahlbares Darlehen von 798 Mio. Franken vor. Dieses soll in ein unverzinsliches und bedingt rückzahlbares Darlehen umgewandelt werden, um den Weg zur Gründung einer Infrastrukturgesellschaft eigens für den Lötschberg-Basistunnel rechtlich freizumachen. Die Kommission fällte hierzu noch keine Entscheide, in einem Bericht möchte sie genauere Angaben, wie die Umwandlung des Darlehens, die Gründung einer Infrastrukturgesellschaft sowie die Einverleibung der neuen Gesellschaft in die BLS vor sich gehen sollen.
An ihrer letzten Sitzung vom 22. August 2006 hat die KVF den Infrastrukturfonds (Agglomerationsverkehr und Nationalstrassennetz) (05.086) beraten und dabei unter anderem beschlossen, den von Bundes- und Ständerat vorgesehenen Betrag für Engpassbeseitigung im Nationalstrassennetz von 5.5 auf 8.5 Milliarden Franken zu erhöhen. Die nationalrätliche Finanzkommission hat sich an der Sitzung vom 24./25. August mit dem Entscheid der KVF befasst und dieser mit 14 zu 6 Stimmen beantragt, auf den Entscheid zurückzukommen und aus finanziellen Überlegungen auf die Aufstockung zu verzichten. Die KVF hat diesen Antrag an der Sitzung vom 11.9.2006 diskutiert und ist mit 12 zu 11 Stimmen bei ihrem am 22. August - ebenfalls mit 12 zu 11 Stimmen - gefällten Entscheid geblieben.
Ferner hat die Kommission zwei Motionen des Ständerates vor beraten und empfiehlt ihrem Rat in beiden Fällen mehrheitlich eine Annahme (13 zu 7 Stimmen für die Mo 05.3814 und 12 zu 7 für die Mo 05.3520):
Die Motion Hess. Liberalisierung gewerbsmässiger Personentransporte in Tourismusgebiete (05.3814 s) verlangt, die Ermöglichung von gewerbsmässigen Personentransporten zwischen den schweizerischen Flughäfen und den Tourismusgebieten insbesondere in der bevorstehenden Wintersaison. Und die Motion Schmid-Sutter. Überschreitung von Achslasten (05.3520 s) fordert, bei den Bestimmungen über die maximal zulässigen Achslasten bei Lastwagen grössere Toleranzwerte einzuführen oder die Höchstzulässigkeit ganz zu streichen.
Die eintägige Sitzung fand in Bern unter dem Präsidium von Nationalrat Franz Brun (CVP/LU) statt.
Bern,
12.09.2006 Parlamentsdienste