Die SPK hat in Umsetzung einer parlamentarischen Initiative von Nationalrat Didier Burkhalter (FDP, NE) (04.463 Pa.Iv. Rolle des Bundesrates bei Volksabstimmungen) eine Ergänzung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte ausgearbeitet. Mit der neuen Bestimmung wird der Bundesrat gesetzlich dazu verpflichtet, umfassend über eidgenössische Abstimmungsvorlagen zu informieren und die Haltung der Bundesversammlung zu vertreten. Der Bundesrat hat kontinuierlich zu informieren und sich dabei an die Grundsätze der Sachlichkeit, der Transparenz und der Verhältnismässigkeit zu halten.
In dem in die Vernehmlassung geschickten Vorentwurf war vorgesehen, dass der Bundesrat die Haltung der "Bundesbehörden" vertreten soll. Damit wurde die Frage offen gelassen, ob er gegebenenfalls auch gegen eine Vorlage des Parlamentes Stellung beziehen oder sich neutral verhalten darf (wie er dies in der Vergangenheit in zwei Fällen getan hat: Stimm- und Wahlrechtalter 18 im Jahre 1979, Arbeitsgesetz im Jahre 1996). Die Kommission hat sich nun mit 17:7 Stimmen für die Präzisierung ausgesprochen, dass der Bundesrat die Vorlagen der Bundesversammlung vertreten muss. Artikel 182 der Bundesverfassung stellt unmissverständlich klar, dass der Bundesrat für den Vollzug der Gesetzgebung und der Beschlüsse der Bundesversammlung sorgen muss.
Mit dieser Vorlage präsentiert die SPK einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative Volkssouveränität statt Behördenpropaganda" (05.054). Damit wird der negativen Vorgabe der Volksinitiative eine positive Antwort seitens der Bundesbehörden gegeben. Diese positive Antwort wurde nun in der Vernehmlassung gut aufgenommen. Die Mehrheit der Kantone sowie drei der vier Bundesratsparteien sprechen sich für die vorgeschlagene Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte aus. Diese Vernehmlassungsteilnehmer sind überzeugt, dass die Information der Bevölkerung durch den Bundesrat vor einer Abstimmung von grosser Bedeutung ist und einen unverzichtbaren Beitrag zu einem umfassenden Prozess der Meinungsbildung darstellt. Ablehnend Stellung genommen haben sechs Kantone, zwei Parteien (SVP und EDU) sowie drei private Organisationen. (Zu den Ergebnissen im Detail vgl. den Bericht Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens" vom Juli 2006).
Die Vorlage geht nun noch zur Stellungnahme an den Bundesrat, bevor sie im Winter vom Nationalrat behandelt wird.
Die Vorlage sowie der Bericht zu den Ergebnissen der Vernehmlassung sind auch per Internet greifbar: http://www.parlament.ch/homepage/ed-berichte-parl-org/ed-pa-berichte-parlament-spk.htm.
Die Kommission tagte am 14./15. September 2006 in Bern unter der Leitung von Nationalrat Andreas Gross (SP/ZH).
Bern, 15.09.2006 Parlamentsdienste