Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) hat am 5. September einen Bericht über die Funktion der Strafverfolgungsbehörden des Bundes veröffentlicht. Sie hat den Bundesrat und das Bundesstrafgericht ersucht, bis zum 30. November 2007 zu diesem Bericht und den Empfehlungen Stellung zu nehmen.

Die GPK-N wurde auch über neue Dokumente zum Thema ihres Berichts in Kenntnis gesetzt. Sie hat ihre Subkommission beauftragt, diese Dokumente zu analysieren, um deren Tragweite zu beurteilen und der Plenarkommission Bericht zu erstatten. Zurzeit nimmt die GPK-N zu den neuen Dokumenten nicht Stellung.

Bern, 7. September 2007 Parlamentsdienste