Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) des Nationalrates schickt einen Vorentwurf zur Änderung des CO2-Gesetzes und des Obligationenrechts (Mietrecht) bis zum 10. März 2008 in die Vernehmlassung. Die Stellungnahmen sind dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) in elektronischer Form, wenn möglich sowohl im pdf- wie auch im word-Format, zuzustellen (climate@bafu.admin.ch). Der Vorentwurf und der erläuternde Bericht können auf der Webseite der Kommission (http://www.parlament.ch/d/dokumentation/ed-berichte-parl-org/Seiten/ed-pa-berichte-parlament-urek.aspx) abgerufen werden.
Mit dieser Revision sollen Hauseigentümer vermehrt Anreize erhalten, in energetisch sinnvolle Massnahmen im Gebäudebereich zu investieren. Durch eine Teilzweckbindung der CO2-Abgabe auf Brennstoffen sollen Mittel für die Sanierung von Wohn- und Dienstleistungsgebäuden zur Verfügung gestellt werden. Vermieter sollen zudem die Möglichkeit erhalten, sich von der CO2-Abgabe zu befreien; die eingesparten Beträge sollen sie nicht an die Mieter weitergeben müssen, soweit diese in CO2-mindernde Massnahmen investiert werden und die entsprechenden Investitionskosten nicht auf die Mietzinse überwälzt wurden.
Bern, 6. Dezember 2007 Parlamentsdienste