Ferner hat die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) das Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal und des Fakultativprotokolls vom 8. Dezember 2005 gutgeheissen. Zudem hat sie im Zusammenhang mit einer parlamentarischen Initiative die schweizerische Finanhilfe an die palästinensischen Gebiete diskutiert.

Mit dem Bundesgesetz über die von der Schweiz als Gaststaat gewährten Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen sowie finanziellen Beiträge (Gaststaatgesetz; 06.074) wird die Gaststaatpolitik der Schweiz auf eine einheitliche Rechtsgrundlage gestellt. Die Kommissionsmehrheit erachtet die vorgeschlagene gesetzliche Regelung angesichts der grossen aussenpolitischen und volkswirtschaftlichen Bedeutung der Gaststaatpolitik für die Schweiz als sehr sinnvoll. Das neue Gesetz bietet einen Rahmen für klassische Aufgaben eines neutralen Staates und fördert das Internationale Genf. Eine Kommissionsminderheit steht hingegen dem Gesetz ablehnend gegenüber, da ihrer Ansicht nach es eine unerwünschte Ausdehnung der Immunitäten und Privilegien mit sich bringt.

Zwei durch diese ablehnende Haltung motivierte Anträge auf Nichteintreten bzw. auf Rückweisung an den Bundesrat wurden mit 15 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung, bzw. mit 15 zu 7 Stimmen abgelehnt. In der Detailberatung hat die Kommission zahlreiche Änderungsanträge beraten und zum Teil angenommen, die darauf abzielten, den Geltungsbereich und das Instrumentarium des Gesetzes zu präzisieren oder einzuschränken. Dabei wurden Themen diskutiert wie die Situation der Hausangestellten vom diplomatischen Personal, die Steuerprivilegien oder die Stellung der internationalen NGOs. Schliesslich hat die APK-N das Gesetz mit 15 zu 7 Stimmen zuhanden des Nationalrates verabschiedet.

Die Kommission hat des Weiteren das Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal und des Fakultativprotokolls vom 8. Dezember 2005 beraten und mit 15 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen (06.083). Ziel des Übereinkommens ist es, Angriffe gegen das in Friedenseinsätzen tätige UNO-Personal zu verhindern und zu bestrafen.

Die APK-N hat ein Personenverkehrsabkommen mit der Demokratischen Volksrepublik Algerien (06.076) mit 13 zu 9 Stimmen genehmigt. Zuvor hat sie einen Sistierungsantrag mit 12 zu 9 Stimmen sowie einen Nichteintretensantrag mit 13 zu 9 Stimmen verworfen. Die Mehrheit der Kommission war der Ansicht, dass das Abkommen ein wichtiges Instrument der schweizerischen Ausländer- und Asylpolitik darstellt. Die Kommissionsminderheit lehnte das Abkommen angesichts der mangelnden Garantien in Bezug auf den Schutz der Menschenrechte in Algerien ab.

Die APK-N hat die Parlamentarische Initiative Neutralitätskonforme Finanzhilfe an die palästinensischen Gebiete von Nationalrat Oskar Freysinger (06.411) vorgeprüft und mit 14 zu 8 Stimmen entschieden, dieser Parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Die Kommission war sich jedoch einig, dass ein Informationsbedarf besteht und mit 20 Stimmen bei 2 Enthaltungen ein Kommissionspostulat angenommen, dass den Bundesrat ersucht, genau Bericht zu erstatten über die Tätigkeiten der von der DEZA unterstützten NGO in den palästinensischen Gebieten und in Israel.

Im Rahmen der Beratung über eine Petition zur Darfur-Krise im Sudan, hat die Kommission entschieden, die Petition ohne weitere Folgen zur Kenntnis zu nehmen. Die APK-N erachtete die Petition durch das von ihr am 26. Oktober 2006 eingereichte Postulat (06.3632), welches vom Bundesrat Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung von Darfur verlangt, als bereits erfüllt.

Die Kommission hat am 8./9. Januar 2007 unter dem Vorsitz von Luzi Stamm (SVP/AG) und im Beisein von Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey sowie Bundesrat Moritz Leuenberger in Bern getagt.

Bern, 09.01.2007    Parlamentsdienste