Seit dem 1. Januar 2001 wird auf Transportfahrzeugen von mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe für schweizerische und ausländische Fahrzeuge erhoben. Mit einer Änderung des Schwerverkehrabgabegesetzes (SVAG) (06.091)sollen nun gewisse administrative Abläufe effizienter gestaltet werden. Mit Massnahmen gegen säumige Zahler sollen das Erhebungs- und Bezugsverfahren verbessert werden. Widerhandlungen sollen einheitlich nach Bundesverwaltungsstrafrecht durch den Zoll und nicht mehr von den Kantonen beurteilt werden. Weiter sollen neue, vereinfachte Einsprachemöglichkeiten für die Abgabepflichtigen eingeführt werden. Die KVF hat die Gesetzesrevision an ihren beiden Januar-Sitzungen beraten und einstimmig gutgeheissen.
In engem Zusammenhang mit der Revision steht die parlamentarische Initiative Stamm (05.408) Schwerverkehrsabgabe. Strafbarkeit Fehlmanipulation am Erfassungsgerät, welcher die beiden KVF im Jahr 2005 bzw. 2006 Folge gegeben haben. Die Kommission hat das Anliegen der parlamentarischen Initiative aufgenommen und Art. 20 SVAG mit einem neuen Absatz 1a derart ergänzt, dass künftig das fahrlässige Nichtdeklarieren des Anhängers am ordnungsgemäss funktionierenden Erfassungsgerät straffrei bleibt. Neben dieser Spezialbestimmung gilt grundsätzlich auch das Opportunitätsprinzip, das im revidierten Strafgesetzbuch eingeführt wurde (in Kraft ab 1.1.2007). Dies bedeutet, dass von Strafverfolgung abgesehen wird, wenn Tatfolgen und Schuld gering sind. Falsch-Deklarationen bleiben nach wie vor strafbar.
Ferner hat sich die Kommission mit einer breiten Palette von Themen befasst. So führte Sie eine Anhörung und Aussprache zur Umstellung des analogen auf das digitale Fernsehangebot mit den Spitzen von SRG, Swisscable, Swisscom, Cablecom und dem Preisüberwacher. Das Abschalten von analogen zugunsten von digitalen Programmen bei den Kabelnetzbetreibern bildete in der Kommission, wie in der Öffentlichkeit, einen Schwerpunkt. Die Kabelnetzbetreiber führten aus, dass die Abschaltung aus Kapazitätsgründen zwingend sei, ansonsten auf demselben Kabel keine digitalen Programme angeboten werden können. Die Zukunft des Fernsehens liege jedoch bei der digitalen Übermittlung. Sie wird Möglichkeiten für ein wesentlich grösseres Senderangebot als heute bieten. Die Kommission nahm mit Befriedigung Kenntnis, dass der Bundesrat in der Verordnung zum revidierten Radio- und Fernsehgesetz den Kabelnetzbetreibern eine Anzahl von Programmen bei der analogen Übermittlung vorschreiben will. Darunter fallen die ersten Programme der öffentlichen Sender der Nachbarländer wie RAI Uno und France 2.
Ferner informierte sich die Kommission über neuste Entwicklungen in der Verkehrstelematik und eine geplante Änderung der Chauffeurverordnung, insbesondere betreffend Ruhezeiten.
Die zweitägige Sitzung fand in Bern unter dem Präsidium von Nationalrat Franz Brun (CVP/LU) und in teilweisem Beisein von Bundesrat Moritz Leuenberger statt.
Bern, 30.01.2007 Parlamentsdienste