Anlässlich der Beratungen des Voranschlags 2007 beschloss die Finanzkommission, verschiedene gemachte Feststellungen in der 1. Jahreshälfte 2007 erneut zu traktandieren. Zum einen handelt es sich um den Zielkonflikt zwischen den Zahlungen der Kohäsionsmilliarde und der Umsetzung einer Motion. Zum anderen um die Koordination der Planungsprozesse beim öffentlichen Verkehr.

Bundesrat kommuniziert begrenzte Kompensationsmöglichkeiten

Im Verlaufe der Beratungen zum Voranschlag 2007 stellte die Kommission fest, dass zwischen der vorgesehenen Kompensation der Kohäsionsmilliarde von 60% durch das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und das Eidg. Volkswirtschaftsdepartements (EVD) einerseits und der Motion Leuthard (05.3808) andererseits, die fordert, dass diese Kompensation nicht zulasten der öffentlichen Entwicklungshilfe erfolgen darf, ein Zielkonflikt besteht. Die Finanzkommission verlangte vom Bundesrat in der Folge eine den Sachverhalt klärende Stellungnahme.

An der Sitzung vom 12. Februar nahm die Kommission von der Stellungnahme des Bundesrates Kenntnis. Daraus geht hervor, dass die zuständigen Departemente weiterhin die Auffassung vertreten, dass die Motion Leuthard nicht vollständig umgesetzt werden kann, was auch in der bundesrätlichen Stellungnahme vom 10. März 2006 zur Motion zum Ausdruck kommt. Die Aufsichtskommission verwies die anwesende bundesrätliche Delegation auf die parlamentsrechtlichen Bestimmungen, die das Vorgehen in solchen Situationen regeln. Entsprechend fordert die Finanzkommission den Bundesrat auf, dem Parlament einen Antrag zu unterbreiten, wie er die überwiesene Motion in formeller Hinsicht zu behandeln gedenkt. Soll tatsächlich aufgezeigt werden können, dass eine vollständige Umsetzung der Motion Leuthard nicht möglich ist, ist es gemäss Auffassung der Kommission unterlässlich, diesen Umstand politisch beraten zu können. Dies nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der bevorstehenden Beratungen von Geschäften der Entwicklungshilfe in den Räten.

Suche nach Möglichkeiten einer besseren Koordination von Planungsprozessen

Bedingt durch die verfassungsrechtliche Bestimmung der Schuldenbremse, hatte der Bundesrat anlässlich der Bereinigung des Entwurfs zum Voranschlag 2007 anfangs Juli 2006 beschlossen, die finanziellen Mittel für die Abgeltungen beim Regionalen Personenverkehr gegenüber der ursprünglichen Planung um 30 Millionen auf 929'000'000 Franken zu reduzieren. Die kurzfristige Anpassung der zur Verfügung stehenden Mittel wurde insbesondere von der Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KöV) kritisiert. In der Folge richtete sie sich an die Finanzkommissionen und verwies auf den fortgeschrittenen Stand des Bestellverfahrens und die damit verbundene Problematik des bundesrätlichen Beschlusses. Die vom Bundesrat beantragte Kürzung wurde von den eidg. Räten letztlich rückgängig gemacht. Die Finanzkommission zeigt Verständnis für die Kritik der Kantone und erachtet das gewählte Vorgehen auch unter dem Gesichtspunkt der parlamentarischen Budgethoheit als verbesserungswürdig.

An der Sitzung vom 12. Februar 2007 erläuterten die Präsidentin der KöV, Frau Regierungsrätin Egger-Jenzer, sowie die Vertreter des Bundesamtes für Verkehr der Finanzkommission ihre Sicht der Planungsprozesse und nahmen zu Fragen der Koordination der Verfahren Stellung. Aufgrund der Diskussion kommt die Kommission zum Schluss, dass zwecks verbesserter Abstimmung der Planungsprozesse Massnahmen sowohl seitens des Bundes als auch der Kantone anzustreben sind. Die Aufsichtskommission fordert zum einen die Bundesverwaltung auf, die im Zusammenhang mit dem Budget zu fällenden strategischen Entscheide den zuständigen Stellen frühzeitig zu unterbreiten. Zum anderen verweist die Kommission auf die anlässlich der Beratungen zum Voranschlag 2007 mit den Vertretern der KöV geführten Diskussionen. Die Finanzkommission begrüsst es, wenn die pendenten Aufgaben in den Kantonen zügig angegangen werden, was für die Planung ebenfalls bessere Rahmenbedingungen mit sich bringen dürfte.

Die Kommission tagte am 12. Februar 2007 unter der Leitung ihres Präsidenten, Ernst Leuenberger (SP, SO) und teilweise im Beisein von Frau Bundesrätin Doris Leuthard und Herrn Bundesrat Hans-Rudolf Merz in Bern.

Bern, 14.02.2007    Parlamentsdienste