Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SiK-NR) beschloss - nach wiederholter Eintretensdiskussion - einstimmig erneut Eintreten auf den Entwicklungsschritt 08-11 respektive auf die entsprechende Änderung der Verordnung zur Armeeorganisation. Die Diskussion wurde geprägt vom Wunsch, mit einer Konsenslösung die aktuelle Unsicherheit bzgl. der Weiterentwicklung der Armee zu beenden.

Umstritten blieb jedoch die Frage, wie viele Panzerbataillone die Brigaden umfassen sollen. Dazu liegen zwei Anträge vor:

- Minderheitsantrag Schlüer: 6 Panzerbataillone (Eventual 8 Stimmen)

- Minderheitsantrag Günter: 4 Panzerbataillone (Eventual 12 Stimmen)

Die Kommission beschloss demgegenüber, am Antrag von Bundesrat und Ständerat festzuhalten, wonach die Anzahl der Bataillone in der Verordnung nicht weiter zu präzisieren sei. Überdies lehnte die SiK-NR einen Antrag für eine Kommissionsmotion zur Reduktion der Anzahl Panzerbataillone auf 4 mit 13 zu 10 Stimmen ab. Somit folgt sie dem Entscheid des Ständerates.

Ein weiterer Minderheitsantrag liegt zur Frage des Engagements der Schweizer Armee für friedensunterstützende Missionen im Ausland vor, nachdem ein Antrag Miesch, die Anzahl der dafür bereitgestellten Angehörigen der Armee auf 250 zu plafonieren mit 15 zu 6 bei 3 Enthaltungen abgelehnt wurde.

Allerdings beschloss die SiK-NR erneut, den vom Bundesrat beantragten Art. 13a Abs. 2 zu streichen. Die Kompetenz zur Änderung der Parlamentsverordnung über die Organisation der Armee bleibt somit vollumfänglich beim Parlament. Dieser Entscheid stellt die einzige Differenz gegenüber dem Ständerat dar.

In der Gesamtabstimmung sprachen sich 17 NationalrätInnen für und 3 gegen die Änderung der Verordnung zur Armeeorganisation aus. Es enthielten sich 4 NationalrätInnen.

Bern, 27.03.2007    Parlamentsdienste