Im Mittelpunkt der Beratungen der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates (APK-N) standen der Rahmenkredit zur Finanzierung des Beitrages der Schweiz zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der EU (06.100 s) sowie der IV. Rahmenkredit für die Ostzusammenarbeit (06.099 s). In der Eintretensdebatte über die beiden Vorlagen hat sich die Diskussion auf die Frage der Kompensation der Aufwendungen von 1 Milliarde Franken für den Erweiterungsbeitrag im Bundeshaushalt und deren Implikationen für die Osthilfe fokussiert. Mehrheitlich wurde die Auffassung vertreten, dass die Kompensation nicht zulasten der öffentlichen Entwicklungshilfe erfolgen soll. Aus der Optik der Kommissionsmehrheit gilt es, den früheren Beschluss der Räte, die Motion Leuthard "Disparitätenzahlungen" (05.3808) zu überweisen, konsequent umzusetzen, nachdem er die Grundlage für die Position der Ratsmehrheit in der Abstimmungskampagne zum Osthilfegesetz gebildet hatte. Nach Dafürhalten der Kommissionsminderheit geht es hingegen darum, bei den im Abstimmungsbüchlein gesetzten Leitplanken, die auf dem vom Bundesrat beschlossenen Kompensationsschlüssel basieren, zu bleiben und die Kompensation auch im Bereich der Auslandhilfe vorzunehmen.
Vor dem Hintergrund dieser gegensätzlichen Standpunkte hat sich die Kommission in der Detailberatung mit verschiedentlich motivierten Anträgen auseinandergesetzt. In Bezug auf den Rahmenkredit für den Erweiterungsbeitrag hat sie zunächst mit 20 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen einen Rückweisungsantrag abgelehnt, der verlangte, dass die Vorlage auch Bulgarien und Rumänien als neue EU-Mitgliedstaaten berücksichtigt. Ein Abänderungsantrag zu Art. 1 Abs. 1 des Bundesbeschlusses mit gleicher Stossrichtung wurde mit 16 zu 1 Stimme bei 6 Enthaltungen ebenfalls abgelehnt. Danach hat sich die APK-N bei Art. 1 Abs. 2 des Bundesbeschlusses in der zentralen Frage der Kompensation mit 16 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen der Fassung des Ständerates angeschlossen, wonach die Finanzierung des Erweiterungsbeitrages nicht auf Kosten der öffentlichen Entwicklungshilfe erfolgt und im Bundeshaushalt kompensiert wird. Dieser Entscheid wurde sodann bestätigt, indem die Kommission mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung einen Antrag auf Abschreibung der Motion Leuthard ablehnte. Schliesslich hat die APK-N mit 14 zu 10 Stimmen einer Aufstockung des IV. Rahmenkredits für die Ostzusammenarbeit von 650 auf 730 Millionen Franken zugestimmt. So will die Kommissionsmehrheit sicherstellen, dass der Osthilfe genügend Mittel zur Verfügung stehen, damit die Kompensation nicht zulasten der Unterstützung an Länder geht, die als Empfänger von öffentlicher Entwicklungshilfe gelten.
Ferner hat die APK-N die Botschaft zur Weiterführung der internationalen humanitären Hilfe (06.095 s) ausführlich beraten und dem dazugehörigen Bundesbeschluss mit 20 Stimmen bei 4 Enthaltungen zugestimmt. Die Kommission hob die lange Tradition der Schweiz im Bereich der humanitären Hilfe hervor und begrüsste den schweizerischen Einsatz in den verschiedenen Krisengebieten. Anlass zu Diskussionen gaben der fliessende Übergang zwischen der humanitären Hilfe und der Entwicklungszusammenarbeit sowie die Position von nichtstaatlichen Organisationen und Hilfswerken. In diesem Sinne wurde ein Antrag eingereicht, welcher verlangte, dass nichtstaatliche Organisationen und Hilfswerke, denen Bundesbeiträge gewährt werden, sich verpflichten, die ihnen zugesprochenen Gelder ausschliesslich für humanitäre Zwecke einzusetzen, die nicht politisch motiviert sein dürfen. Dieser Antrag wurde mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung mit der Begründung verworfen, dass dies zu einer grundsätzlichen Zensur der humanitären Hilfe führen würde.
Des Weiteren hat der Bundesrat die APK-N zum Verhandlungsmandat betreffend die Teilnahme der Schweiz an den Bildungs- und Jugendprogrammen der EU für die Jahre 2007 bis 2013 konsultiert. Die Kommission unterstützt dessen Verhandlungsziele und begrüsst die Möglichkeiten, welche sich aus den Programmteilnahmen für junge Schweizerinnen und Schweizer ergeben.
In einem Mitberichtsverfahren hat sich die APK-N mit der Botschaft über die Standortförderung 2008-2011 (07.024 n) vertieft auseinandergesetzt. Die Kommission diskutierte insbesondere die Zusammenführung von Standortpromotion und Exportförderung, die tourismuspolitischen Instrumente sowie den Umfang der Finanzbeschlüsse. In diesem Zusammenhang wurde ein Antrag eingereicht, welcher eine Reduktion des Zahlungsrahmens für die Exportförderung von 68 auf 48 Millionen verlangte. Dieser Antrag wurde mit 10 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Schliesslich hat der Bundesrat die APK-N zum Verhandlungsmandat betreffend ein Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und Japan konsultiert. Die Kommission begrüsst dieses Vorhaben und ist sich einig, dass dieser bilaterale Weg aussichtsreich ist und rasch Resultate erbringt. Gewisse Stimmen aus der Kommission thematisierten die Menschenrechts- sowie die Walfangproblematik.
Die Kommission hat am 2./3. April 2007 unter dem Vorsitz von Luzi Stamm (SVP/AG) und im Beisein von Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey sowie Bundesrätin Doris Leuthard und Bundesrat Pascal Couchepin in Bern getagt.
Bern,
03.04.2007 Parlamentsdienste