Die eidgenössischen Räte haben im Dezember 2005 das bundesrätliche Konzept für einen zweiten Teil der Bahnreform zurückgewiesen. Die KVF-N signalisierte Zustimmung und Kritik am ersten Teil der neu überarbeiteten Vorlage. Da die Gesundheitsgefährdung bei der Benutzung von Handys nicht wie bei Zigaretten nachgewiesen ist, erachtet die Kommission die entsprechende parlamentarische Initiative von Frau Teuscher als nicht umsetzbar.

Der Bundesrat wollte die erfolgreiche Reform der Schweizerischen Bundesbahnen (96.090 Bahnreform) auch auf die konzessionierten Schienentransportunternehmen ausweiten und hat deshalb dem Parlament Anfang 2005 eine Bahnreform 2 (05.028) vorgelegt. Neben der Einführung bewährter Elemente aus der Bahnreform 1 - z.B. den vierjährigen Leistungsauftrag mit entsprechendem Rahmenkredit - schlug er vor, das schweizerische Eisenbahnnetz in ein vom Bund finanziertes Grundnetz und in ein von den Kantonen getragenes Ergänzungsnetz aufzuteilen. Der konkrete Vorschlag und das ganze Konzept stiess auf grossen Widerstand im Parlament, der Nationalrat wies deshalb das Geschäft im Oktober 2005 an den Bundesrat zur Überarbeitung zurück, der Ständerat schloss sich diesem Entscheid im Dezember 2005 an. Mit dem Zusatzbericht vom 9. März 2007 legt der Bundesrat nun die ersten Teile derüberarbeiteten Bahnreform 2 erneut vor, weitere Teile werden folgen. Mit dem vorliegenden Zusatzbericht sollen nun unter anderem technische und buchhalterische Vorschriften vereinheitlicht werden und die Beschaffung und der Unterhalt von Rollmaterial auch für die Privatbahnen mit Bürgschaften des Bundes ermöglicht werden, um so gleiche Wettbewerbsbedingungen wie für die SBB zu schaffen. Das umstrittenste Element ist das Bundesgesetz über den Sicherheitsdienst der Transportunternehmen, das es ermöglichen soll, dass auch eine private Firma - wie z.B. die Securitrans - polizeiliche Aufgaben im öffentlichen Verkehr wahrnimmt. Die Kommission hat einstimmig entschieden, diesen umstrittenen Aspekt in einem Hearing an ihrer nächsten Sitzung vom 3./4. Mai 2007 zu vertiefen. Erst dann will sie auch die Detailberatung zu den übrigen Erlassentwürfen aufnehmen und ihrem Rat entsprechende Anträge stellen.

Die KVF befand über die parlamentarische Initiative Teuscher (06.478). Telefonieren mit dem Handy kann ihrer Gesundheit schaden. Die Initiative verlangt, dass alle Handypackungen mit dem Hinweis versehen werden müssen, dass der Gebrauch von Mobilfunkgeräten die Gesundheit, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, beeinträchtigen, bzw. schädigen kann. Die Kommission hielt jedoch fest, dass bei der Verwendung von Mobiltelefonen eine direkte Gesundheitsgefährdung - wie beispielsweise beim Rauchen - nicht nachgewiesen ist. Weiter stellte die Kommission fest, dass die langfristigen Auswirkungen der Handynutzung noch keineswegs bekannt sind. Dennoch würde die Kommission vermehrte Informationen im Umgang mit Handys schätzen, insbesondere Angaben über die Strahlung der einzelnen Geräte. Die Mehrheit der Kommission sah die Initiative für eine Umsetzung als zu eng formuliert und gab dem Vorstoss mit 16 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung keine Folge.

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) des Nationalrates hatte vom Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) einen Bericht zum Finanzierungssystem der schweizerischen Flugsicherung mit Einbezug der europäischen Ebene verlangt. Die Kommission diskutierte das am 11. Dezember 2006 erschienene „Finanzierungskonzept für die Flugsicherung in der Schweiz". Das Konzept beinhaltet fünf Varianten, wie die Finanzierung neu geregelt werden könnte. In einem Brief an den Chef des UVEK verlangt die Kommission grundsätzlich die Variante (4), die von Flugplatz-Systemen ausgeht, die Erträge aus der Mineralölsteuer mitverwendet und von den Standorten und allenfalls Nutzniessern in der Umgebung mitfinanziert wird, weiterzuverfolgen. Dabei soll der Bund jedoch den nicht gedeckten Aufwand für Flugsicherungsleistungen im angrenzenden Ausland übernehmen und den regionalen Bedürfnissen muss Rechnung getragen werden (Variante 2). Den entsprechenden präzisierenden Bericht erwartet die Kommission anfangs Juni 2007.

Zu den Verhandlungen der Swisscom mit der italienischen Fastweb über einen allfälligen Kauf des Unternehmens hörte die Kommission Vertreter der Swisscom an, darunter den CEO, Carsten Schloter, sowie Vertreter des UVEK und des Finanzdepartements und diskutierte mit diesen die Strategie und Kriterien, Vor- und Nachteile eines Kaufes des im Breitbandbereich tätigen Unternehmen.

Die zweitägige Sitzung fand in Bern unter dem Präsidium von Nationalrat Franz Brun (CVP/LU) statt.

Bern, 03.04.2007    Parlamentsdienste