Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates stimmt dem Entwurf des Bundesrates und des Ständerates für ein neues Volkszählungsgesetz zu. Damit unterstützt sie den vorgeschlagenen Systemwechsel von der bisherigen Vollzählung hin zur Integration der Volkszählung in ein statistisches System.

Die Kommission hat in der Gesamtabstimmung dem Gesetzesentwurf (06.093s Bundesgesetz über die eidgenössische Volkszählung. Totalrevision) mit 16 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen und dem entsprechenden Finanzierungsbeschluss über einen Zahlungsrahmen von 69,2 Mio. Franken mit 17 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Der Systemwechsel sieht vor, bestehende Verwaltungsregister und Stichprobenerhebungen bei Personen und Haushalten miteinander zu kombinieren. Als einzige Änderung gegenüber dem Beschluss des Ständerates beantragt die Kommission, in den Übergangsbestimmungen festzuschreiben, dass der Bundesrat dem Parlament zum gegebenen Zeitpunkt einen Evaluationsbericht vorlegt, in dem nebst ersten Ergebnissen auch die Auswirkungen des Systemwechsels bewertet werden.

Eine kleine Kommissionsminderheit (1 Mitglied) beantragt, den Gesetzesentwurf an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, zu der in der Botschaft (Ziff. 1.3.2) skizzierten Kantonsvariante einen Gesetzesentwurf vorzulegen. Diese Variante sieht eine Zweiteilung der Datenerhebung in eine Registerzählung sowie in eine Vollerhebung derjenigen Daten vor, die nicht in den Registern enthalten sind. Die Kantonsvariante geht von einem Kostenanteil des Bundes von 99,6 Mio. Franken aus, während die Kantone einen Kostenanteil von 37,5 Mio. Franken tragen würden.

Die Kommission lehnte die von Nationalrat Carlo Sommaruga (SP/GE) eingereichte parlamentarische Initiative ab, nach der die Ratsmitglieder Geschenke und andere unentgeltliche Leistungen offen legen müssten (06.480 Pa.Iv. Geschenke und andere unentgeltliche Leistungen an Parlamentarierinnen und Parlamentarier). Nach Meinung der Kommission kann das Ziel der Initiative bei der Umsetzung nicht erreicht werden, da die Abgrenzung zwischen Geschenken, Leistungen und vereinbarten Honoraren schwierig ist. Jede Abgrenzung führt zu weiteren Fragen, dies insbesondere auch deshalb, weil die Ratsmitglieder ihr parlamentarisches Mandat nicht als Hauptmandat ausüben. Die Unterscheidung zwischen Vorteilen, die ein Ratsmitglied bei seiner privaten Tätigkeit, und Vorteilen, die es im Rahmen seiner amtlichen Tätigkeit erhält, kann gesetzgeberisch nicht festgelegt werden, so dass die Umsetzung der Initiative zu keiner wirklichen Transparenz führt. Die Kommission beantragt deshalb ihrem Rat mit 13 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben.

Schliesslich beantragt die Kommission dem Nationalrat mit 9 zu 8 Stimmen, die Frist zur Behandlung der parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Vreni Müller-Hemmi (SP/ZH) zu verlängern, welche die Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstanz fordert (01.461 n Eidgenössische Kommission für Menschenrechte). In Erwartung des Berichtes des Bundesrates zu einem entsprechenden Postulat des Ständerates will die Kommission für weitere zwei Jahre die Option offen halten, in diesem Bereich selbst gesetzgeberisch tätig zu werden.

Im Weiteren hat die Kommission der von Nationalrat Fabio Abate (FDP, TI) eingereichten parlamentarischen Initiative „06.467 n Änderung des Parlamentesgesetzes. Kompetenzen der Finanzkommission“ mit 14:6 Stimmen Folge gegeben. Die Kommission teilt die Auffassung des Initianten, dass das im Parlamentsgesetz vorgesehene Verfahren für Mitberichte der Finanzkommissionen zu überprüfen ist. Die Vorschrift, wonach die Finanzkommissionen zu allen Vorlagen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen Mitberichte verfassen müssen, hat zu einer erheblichen Belastung derselben geführt. Zudem kann das Mitberichtsverfahren Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess mit sich bringen, ohne dass dieser tatsächlich durch neue Gesichtspunkte bereichert wird. Eine Beurteilung der finanzpolitischen Auswirkungen kann kaum ohne eine vertiefte materielle Prüfung der Vorlagen vorgenommen werden, so dass Doppelspurigkeiten mit den Sachkommissionen entstehen. Falls die Ständeratskommission dem Beschluss der SPK zustimmt, kann die SPK Änderungsvorschläge ausarbeiten.

Die Kommission tagte am 19./20. April 2007 in Bern unter der Leitung von Nationalrat Andreas Gross (SP/ZH).

Bern, 20.04.2007    Parlamentsdienste