Die Kommission folgt in der Detailberatung weitgehend dem Entwurf des Bundesrates, der vom Ständerat in der Frühjahrssession gutgeheissen wurde. Eine abweichende Haltung zeigt die Kommission insbesondere bei der brisanten Frage, inwieweit die Sanierung der Invalidenversicherung im Rahmen der vorliegenden Botschaft zur NFA aufgegriffen werden soll.

Zuteilung der Mittel für die beiden Lastenausgleiche im Verhältnis von 50:50 Prozent

Von den Vertretern des Bundes sowie den Vertretern der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) und der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK) liess sich die Kommission den bundesrätlichen und vom Ständerat gutgeheissenen Entwurf zur Festlegung der Mittel für den Lastenausgleich erläutern. Der Lastenausgleich, der vollumfänglich durch den Bund finanziert wird, sieht für die ersten vier Jahre einen Betrag von insgesamt 682 Mio. Franken vor, der in Fortschreibung der Annahmen in der 1. und 2. Botschaft zur NFA zu gleichen Teilen dem geographisch-topographischen (GLA) und dem soziodemographischen Lastenausgleich (SLA) zur Verfügung steht.

Für die Mitglieder von besonderem Interesse waren insbesondere die Indikatoren, deren Gewichtung sowie die Anreize, die für die Kantone und Städte hinsichtlich der Mittelverwendung geschaffen werden. In diesem Zusammenhang liess sich die Kommission auch über die Abgrenzung des Lastenausgleichs zu den interkantonalen Vereinbarungen, welche ebenfalls Bestandteil der NFA sind, sowie über die Unterschiede zum bisherigen System des Finanzausgleichs informieren.

Die Kommission behandelte zwei Anträge, die eine Verringerung des geographisch-topographischen Lastenausgleichs (GLA) auf 40 bzw. 45 Prozent verlangten. Die Kommission anerkennt, dass es sich beim vorgeschlagenen Verhältnis von 50:50 Prozent um einen politischen, mit den Kantonen ausgehandelten Verteilschlüssel handelt. Für die Startphase erachtet ihn die Kommission als zweckmässig. Sie ist sich aber bewusst, dass der Verteilschlüssel im Rahmen des Wirksamkeitsberichts überprüft werden muss. Bestehen bleibt ein Minderheitsantrag, der eine Reduktion des GLA auf 45 % verlangt.

Von der Kommission abgelehnt wurde ein Antrag, der eine Änderung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) vorsieht. Mit der beantragten Änderung des FiLaG soll eine verlässliche Obergrenze für die einzelnen ressourcenstarken Kantone eingebaut werden. Begründet wird der Antrag damit, dass die Dynamik der ressourcenstarken Kantone dazu führen kann, dass sich die Parameter der Beitragszahlungen für die ressourcenstarken Kantone verändern können, ohne dass gleichzeitig eine reale Veränderung des Ressourcenpotentials zu verzeichnen ist. Der Antrag bleibt als Minderheitsantrag bestehen.

Härteausgleich bleibt unverändert

Nachdem Funktionsweise und Zielsetzung des Härteausgleichs nochmals einlässlich erörtert wurden, lehnte die Kommission einen Antrag ab, der eine Reduktion der Mittel für den Härteausgleich um ca. 107 Millionen, vorsieht. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag, der den Berechnungen eine andere Datenbasis zu Grunde legt. Die Kommission anerkannte den Grundsatz, dass durch den Härteausgleich sichergestellt werden soll, dass kein ressourcenschwacher Kanton schlechter gestellt wird als heute. Soll dieser Grundsatz eingehalten werden, so können die vom Bundesrat beantragten Mittel nicht reduziert werden. Ein Minderheitsantrag, der eine Reduktion von ca. 107 Millionen Franken vorsieht, bleibt bestehen.

Nachschüssige Beitragszahlungen zugunsten der IV umstritten

Zu intensiven Diskussionen Anlass gab der bundesrätliche Vorschlag der auf dem Grundsatz beruht, dass die Sanierung der Invalidenversicherung nicht im Zuge der 3. NFA-Botschaft erfolgen soll. Entsprechend beschränkt sich der vom Ständerat gutgeheissene Vorschlag des Bundesrates auf die Regelung der Zinssituation. Demgegenüber standen zwei Anträge. Mit dem einen Antrag sollen die nachschüssigen Leistungen der IV vollständig vom Bund übernommen werden. Mit dem zweiten Antrag werden die nachschüssigen Zahlungen je zur Hälfte vom Bund und von den Kantonen übernommen. Die Kommission hat dem zweiten Antrag zugestimmt. Eine Minderheit folgt dem Beschluss des Ständerates.

Zu Diskussionen Anlass gab zudem die Rolle der Eidg. Finanzkontrolle, die im Rahmen der NFA qualitätssichernde Aufgaben im Bereich der Datenbasis wahrnehmen wird. Das Thema konnte jedoch nicht abschliessend beraten werden. Die Projektleitung NFA wurde beauftragt, der Kommission für die nächste Sitzung zusätzliche Informationen zur Verfügung zu stellen.

Die Kommission tagte am 19. und 20. April 2007 in Bern in Anwesenheit von Herrn Bundesrat Hans-Rudolf Merz.

Bern, 23.04.2007    Parlamentsdienste