1. Weiterentwicklung der Agrarpolitik - Agrarpolitik 2011
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) hat ihre Beratungen zur Agrarpolitik 2011 (06.038) weitergeführt. Diese Vorlage setzt sich bekanntlich aus sieben Gesetzesentwürfen zusammen. Das Landwirtschaftgesetz (Entwurf 1) und der Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel (Entwurf 7) sind in der Differenzbereinigung und werden zurzeit von der Schwesterkommission des Ständerates beraten. Die Kommission befasste sich an dieser Sitzung zum ersten Mal mit den Entwürfen 2 bis 6.
Beim Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (Entwurf 2) wurde unter anderem über die Definition landwirtschaftlicher Gewerbe diskutiert. Die Kommission sprach sich für eine Erhöhung der Mindestgrösse aus, ab der ein Betrieb als landwirtschaftliches Gewerbe gelten soll. Heute ist die Grenze, bis zu welcher ein landwirtschaftlicher Betrieb in der Familie zum Ertragswert übernommen werden kann, auf 0,75 Standardarbeitskräfte angesetzt. Zur Förderung der Strukturentwicklung in der Landwirtschaft hat die Kommission mit 13 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, dem Ständerat zu folgen und ihrem Rat zu beantragen, diese Grenze zwar anzuheben, aber lediglich auf 1 Standardarbeitskraft und nicht wie vom Bundesrat vorgeschlagen auf 1,25 Standardarbeitskräfte. Dies bewirkt, dass weniger Betriebe in der Familie zum Ertragswert übernommen werden können.
Ferner drehte sich die Diskussion um die Bedeutung der Massnahmen zur Bekämpfung der übersetzten Preise für landwirtschaftliche Grundstücke. Die Kommission befasste sich eingehend mit der Frage, ob das Risiko einer Erhöhung der Landwirtschaftsbodenpreise infolge der Aufhebung dieser Regelung so gross sei, dass die Preisbegrenzung beibehalten werden soll, selbst wenn diese gewisse Bewirtschafter vom Verkauf ihres Betriebs und einer beruflichen Neuorientierung abhalten könnte. Mit 17 zu 3 Stimmen sprach sich die Kommission dafür aus, diese Preiskontrolle, die der Bundesrat aufheben will, beizubehalten. Ferner beschloss die Kommission, dem Beschluss des Ständerates zu folgen und die Kantone zu ermächtigen, den höchstzulässigen Preis statt wie bisher fünf Prozent über dem Mittel der letzten fünf Jahre neu fünfzehn Prozent darüber anzusetzen. Mit 16 zu 8 Stimmen beschloss die Kommission ausserdem, ihrem Rat zu beantragen, an den Massnahmen zur Verhütung der Überschuldung festzuhalten, die der Ständerat aufheben wollte.
Im Rahmen der Revision des bäuerlichen Bodenrechts befasste sich die Kommission auch mit der Änderung des Raumplanungsgesetzes. Mit 13 zu 0 Stimmen bei 8 Enthaltungen beschloss die WAK-N, dem Ständerat nicht zu folgen und den Vorschlag des Bundesrates zu unterstützen, der die Regelung betreffend nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe ausserhalb der Bauzonen ändern will. Nach geltendem Recht wird die Verknüpfung zwischen landwirtschaftlichem Hauptbetrieb und nichtlandwirtschaftlichem Nebenbetrieb sichergestellt, indem eigentumsrechtlich die Abtrennung der entsprechenden Bauten und Anlagen vom Landwirtschaftsbetrieb untersagt wird. Bauliche Massnahmen zur Errichtung eines nichtlandwirtschaftlichen Nebenbetriebs können bewilligt werden, wenn für die Betriebsführung mindestens 0,75 Standardarbeitskräfte notwendig sind, wobei die Kantone diese Grenze auf 0,5 Standardarbeitskräfte herabsetzen können. Gemäss dem Beschluss des Ständerates liegt diese Grenze bei einer Standardarbeitskraft, wobei die Kantone diese Grenze auf 0,75 herabsetzen können. Mit ihrem Beschluss verfolgt die Kommission das Ziel, das Einkommen kleinerer Landwirtschaftsbetriebe durch Angliederung von Nebenaktivitäten sicher zu stellen.
Beim Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht (Entwurf 3), insbesondere auch bei der Abschaffung der Einsprachemöglichkeit gegen Pachtzinse für landwirtschaftliche Grundstücke, folgte die Kommission den Beschlüssen des Ständerates.
Eine Kommissionsminderheit hatte beantragt, auf diese zwei Entwürfe nicht einzutreten (Antrag mit 7 zu 13 Stimmen abgelehnt), weil die strukturellen Veränderungen auch ohne Änderung des Boden- und des Pachtrechts stattfinden würden.
Im Weiteren prüfte die Kommission das Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft (Entwurf 4). Sie folgte mit 21 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung dem Entwurf des Bundesrates und beantragt, die Einkommensgrenze für selbstständige Landwirte aufzuheben und die Ansätze für Kinderzulagen für das Übergangsjahr 2008 zu erhöhen, bis ab 2009 auch für die Landwirtschaft das Bundesgesetz über die Familienzulagen greift.
Die WAK-N schloss ihre Beratungen zur Agrarpolitik mit der Diskussion über das Lebensmittel- und das Tierseuchengesetz ab (Entwürfe 5 und 6). Die vorgeschlagenen Änderungen ermöglichen äquivalente Hygienebestimmungen, was für einen möglichst ungehinderten Zugang zum europäischen Markt erforderlich ist. Die Kommission beantragt ihrem Rat, beim Lebensmittelgesetz den Beschlüssen des Ständerates zu folgen. Beim Tierseuchengesetz nahm sie einige kleinere Änderungen vor, nennenswert ist vor allem die Verkürzung der Einsprachefrist von 10 auf 5 Tage für Einspracheverfahren betreffend tierärztliche Untersuchungen an der Grenze.
2. Schutz von Pflanzenzüchtungen (04.046)
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat die Beratung über die Änderung des Sortenschutzgesetzes und den Bundesbeschluss über die Genehmigung des revidierten internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (04.046) wieder aufgenommen (04.046). Sie hatte dieses Geschäft im August 2005 mit Rücksicht auf die Vorlage zur Änderung des Patentgesetzes sistiert. Die WAK-N hat sich mit 22 Stimmen bei 1 Enthaltung für das Bundesgesetz über den Schutz von Pflanzenzüchtungen (04.046) ausgesprochen. Ebenso beantragt sie, den Bundesrat zur Ratifikation des Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV 1991) zu ermächtigen. Dieses Regelwerk schützt die Rechte von Personen, die neue Pflanzensorten züchten. Die Kommission hat sich eingehend mit der Frage des Landwirteprivilegs auseinandergesetzt. Dieses gestattet den Landwirten das aus geschützten Sorten gewonnene Entegut im eigenen Betrieb als Saatgut zu verwenden. Unter den Begriff Erntegut fallen Saatgut von Ackerkulturen und Kartoffeln, nicht jedoch vegetativ vermehrte Jungpflanzen von Beeren und Obst. In der Beratung ging es namentlich um die Ausweitung dieses Privilegs auf Vermehrungsmaterial (also um den Einschluss der Jungpflanzen von Beeren und Obst), um die für wieder verwendetes Saatgut zu bezahlende Nachbauentschädigung und um die aus Gründen der Gleichbehandlung erforderliche Einführung des Landwirteprivilegs im Patentgesetz. Die Kommission hat beschlossen, ihrem Rat die Ausweitung des Landwirteprivilegs auf sämtliches Vermehrungsmaterial zu beantragen.
3. Pa.Iv. Wasserfallen. Limitierte Anzahl Sonntagsverkäufe ohne Restriktionen. 2. Phase (03.463)
Die Kommission hat die Beratung der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Wasserfallen (03.463 Limitierte Anzahl Sonntagsverkäufe ohne Restriktionen) fortgesetzt. Die Initiative verlangt, die arbeitsrechtlichen Vorschriften so zu ändern, dass vorübergehende Sonntagsarbeit für bis zu vier Sonntagsverkäufen bewilligungsfrei und ohne Bedürfnisnachweis zugelassen ist. Damit liessen sich insbesondere die Weihnachtsverkäufe abdecken. Die Kantone können dabei selbst die Daten bestimmen und wie viele der höchstens vier Sonntagsverkäufe sie zulassen wollen. Damit soll die kantonale Autonomie erhalten werden. Die Auflage des Sonntagszuschlags und jene des Einverständnisses der Angestellten sollen weiterhin eingehalten werden. Die Kommission hat einen Vorentwurf zu dieser Änderung im Arbeitsgesetz geprüft und beschlossen, diese Vorlage ohne vorgängige Vernehmlassung an ihren Rat zu überweisen. Eine Vernehmlassung erachtete die Kommission deshalb als unnötig, da die Einführung dieser limitierten Anzahl Sonntagsverkäufe für die Kantone fakultativ bleibt. Eine Minderheit lehnt diese Lockerung des Verbots der Arbeit am Sonntag aus grundsätzlichen Überlegungen ab.
4. Standortförderung 2008-2011 (07.024)
Die Botschaft des Bundesrates ist in folgende zwei Hauptbereiche aufgeteilt:
- Zusammenführung von Exportförderung und Standortpromotion der Schweiz;
- Verlängerung und Finanzierung von Instrumenten der Tourismuspolitik
Für den ersten Bereich sieht der Bundesrat vor, dass die Standortpromotion (Programm LOCATION Switzerland) über eine Leistungsvereinbarung in die Osec Business Network Switzerland eingegliedert wird. Ebenfalls in die Osec integriert werden sollen die Investitions- und Importförderungsprogramme des Bundes zugunsten von Entwicklungsländern; diese Programme wurden bisher von der SOFI bzw. der SIPPO ausgeführt. Mit dieser Zusammenführung sollen die Synergien zwischen den einzelnen Tätigkeitsbereichen genutzt werden, was den Unternehmen wiederum ermöglichen soll, die internationalen Geschäftsmöglichkeiten noch wirksamer auszuschöpfen. In formeller Hinsicht umfasst die Botschaft des Bundesrates für diesen ersten Bereich die Totalrevision des Bundesgesetzes zur Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz sowie die Bundesbeschlüsse über die Finanzierung der Osec (Zahlungsrahmen 2008-2011: 68 Millionen Franken) und des Programms LOCATION Switzerland (Zahlungsrahmen 2008-2011: 13,6 Millionen Franken).
Für die Tourismuspolitik schlägt der Bundesrat einerseits vor, das Tourismusmarketing von Schweiz Tourismus in den kommenden vier Jahren mit maximal 186 Millionen Franken zu unterstützen, andererseits will er das Bundesgesetz über die Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus bis 31. Dezember 2012 verlängern (innotour). Für innotour beträgt der in der Botschaft vorgesehene Zahlungsrahmen für die Periode 2008-2011 insgesamt 21 Millionen Franken.
Die WAK-N begrüsst den Antrag des Bundesrates, die Mandate in den Bereichen der Exportförderung und der Standortpromotion zusammen mit den Mandaten der Investitions- und der Importförderung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit unter einem Dach zusammenzuführen. Die Schaffung eines «Hauses der Aussenwirtschaftsförderung» zur Koordinierung dieser verschiedenen Instrumente der Aussenwirtschaftspolitik entspricht im Übrigen dem Anliegen einer Motion (06.3008 Reorganisation der Landeswerbung), welche von der WAK-N eingereicht und vom Nationalrat angenommen wurde (im Ständerat war sie vor allem aus formellen Gründen abgelehnt worden). Die Kommission hat in diesem Zusammenhang einen Antrag diskutiert, wonach die Mandate der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit nicht der OSEC, sondern der DEZA zu übertragen seien. Die Kommission sprach sich jedoch mit 13 zu 5 Stimmen gegen diesen Antrag aus, da mit der vorgeschlagenen Regelung die Effizienz dieser Programme gesteigert werde und keine Vermengung von Entwicklungspolitik und Standortpromotion zu befürchten sei.
Die Kommission stimmte dem neuen Gesetz über das Programm LOCATION Switzerland zu (Gesamtabstimmung: 16 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen) und brachte einige Detailänderungen an. Beim Bundesbeschluss über die Finanzierung der Tätigkeiten der OSEC diskutierte sie über Anträge zur Ausweitung des Zahlungsrahmens von 68 Millionen Franken. Mit 14 zu 10 Stimmen und einer Enthaltung lehnte sie einen Antrag ab, diesen Betrag auf 76 Millionen Franken zu erhöhen. Sie sprach sich ebenfalls gegen den Antrag aus, den Zahlungsrahmen auf 88 Millionen festzulegen (Resultat 11 zu 8 Stimmen und 6 Enthaltungen in einer Eventualabstimmung). Das Ziel dieser Anträge war in erster Linie, zusätzliche Aktivitäten im Bereich der Energie und der Umwelt zu fördern sowie um KMU bei der Umsetzung von Freihandelsabkommen zu unterstützen. Bei der Finanzierung der Standortpromotion der Schweiz lehnte die Kommission einen Antrag mit 11 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung ab, diesen Betrag auf 24 Millionen Franken heraufzusetzen. Nach Auffassung der Kommissionsmehrheit erlaubt der Bundeshaushalt keine Erhöhung der Mittel, zumal sich OSEC bis anhin durch eine hohe Effizienz ausgezeichnet hat.
Bei der Tourismuspolitik stimmt die Kommission den drei Vorlagen zu. So sprach sie sich für die Verlängerung des Bundesgesetzes innotour und den entsprechenden Zahlungsrahmen aus. Auch bei der Finanzierung von Schweiz Tourismus (ST) folgte sie dem Bundesrat und lehnte mit 15 zu 2Stimmen und einer Enthaltung einen Antrag ab, den Betrag (wie von ST gewünscht) auf 208 Millionen Franken zu erhöhen. Die Mehrheit ist sich zwar der ausgezeichneten Arbeit von ST und den äusserst vorteilhaften Wirkungen ihrer Marketingtätigkeit bewusst, will aber aufgrund der Ausgabendisziplin am Betrag (d.h. dem teuerungsbereinigten Status quo) des Bundesrates festhalten. Jegliche Expansion der Tätigkeiten von ST soll durch Produktivitätsfortschritte im Marketing und durch ein vermehrtes Engagement privater Kreise finanziert werden.
5. Kommissionsmotion für eine Agglomerationspolitik des Bundes"
Mit 13 gegen 11 Stimmen hat die Kommission beschlossen, eine Motion einzureichen, mit welcher sie den Bundesrat beauftragen will, im Rahmen einer Teilrevision des Raumplanungsgesetzes die urbane Regionalpolitik gesetzlich zu regeln. Folgende Massnahmen stehen dabei im Vordergrund:
- Eine gesetzliche Verankerung der Agglomerationsprogramme, wie sie in der Vorlage zum Infrastrukturfonds verlangt werden.
- Die Schaffung einer gesetzlichen Basis für die - bereits laufende - Unterstützung der Modellvorhaben der Zusammenarbeit in den Agglomerationen.
- Die Verpflichtung des Bundes, die Regionalpolitik - auch diejenige für den urbanen Raum - mit den andern Sektorpolitiken zu koordinieren.
Die Kommission hat am 23. und 24. April 2007 unter dem Vorsitz von Caspar Baader (SVP/BL) und zeitweise in Anwesenheit von Bundesrätin Leuthard in Bern getagt.
Bern, 24.04.2007 Parlamentsdienste