Die Kommission hat ihre Beratungen über die Vereinheitlichung des Zivilprozessrechts abgeschlossen und den Entwurf zu einer Schweizerischen Zivilprozessordnung (06.062) einstimmig angenommen. Sie stimmt dem Prinzip der Vereinheitlichung zu und schliesst sich den Vorschlägen des Bundesrates weitgehend an. Eine detaillierte Information wird nächste Woche gegeben.
Die Kommission ist ohne Gegenstimmen auf die Vorlage des Bundesrates zur Änderung der Insiderstrafnorm (Artikel 161 Strafgesetzbuch) eingetreten (06.102 StGB. Insiderstrafnorm. Änderung). Nach Ansicht der Kommission beschränkt die geltende Fassung von Artikel 161 die Anwendung der Norm in ungewünschter Weise. Darum beantragt sie ihrem Rat einstimmig, Artikel 161 Ziffer 3 StGB zu streichen.
Im Weitern ist die Kommission auf die Vorlage des Bundesrates zur Ratifikation des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter(06.105) eingetreten. Ziel dieses Fakultativprotokolls ist es, zur Verhütung der Folter beizutragen, indem ein System regelmässiger Besuche von Freiheitsentzugsorten geschaffen wird. Es beruht auf einer internationalen und einer nationalen Säule: Bei der ersten handelt es sich um den Unterausschuss für Prävention, bei der zweiten um einen oder mehrere von den Vertragsstaaten zu schaffende «nationale Präventionsmechanismen». Was die Schweiz betrifft, schlägt der Bundesrat vor, ein zentrales Organ zu schaffen, d.h. auf Bundesebene eine Kommission zur Verhütung von Folter einzusetzen. Diese soll aus zwölf Mitgliedern bestehen, die auf vier Jahre gewählt sind. Die Kommission wird an einer kommenden Sitzung die Detailberatung dieses Geschäfts aufnehmen.
Die Kommission beantragt mit 4 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung, auf das Gesuch um Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Nationalrat Ulrich Schlüer (06.088) nicht einzutreten. Am 9. Februar 2006 erstattete ein Berner Anwalt gegen Nationalrat Schlüer Strafanzeige wegen Ehrverletzung und unlauteren Wettbewerbs. Grund dieser Anzeige ist ein Kommentar mit dem Titel «Der Denunziant», der am 10. Februar 2006 in der Ausgabe Nr. 4 der Zeitung Schweizerzeit erschienen ist. Darin schreibt Herr Schlüer, dass der Anzeigeerstatter ihn anonym denunziert habe. Gemäss Artikel 17 des Parlamentsgesetzes kann gegen ein Ratsmitglied ein Strafverfahren wegen einer strafbaren Handlung, die im Zusammenhang mit seiner amtlichen Stellung oder Tätigkeit steht, nur mit der Ermächtigung der Bundesversammlung eingeleitet werden. Die Kommission hat diesen Zusammenhang im vorliegenden Fall verneint. Daher beschloss sie, auf das Gesuch der Strafbehörde um Aufhebung der Immunität nicht einzutreten, dies im Gegensatz zum Nationalrat.
Schliesslich liess sich die Kommission über den Vorentwurf zur Handelsregisterverordnung informieren, den der Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt hat. Dabei handelt es sich um Ausführungsbestimmungen zur Revision des GmbH-Rechts und der Revisionspflicht (01.082). Die Kommission ist mit der Vorlage insgesamt einverstanden.
Die Kommission für Rechtsfragen hat am 4. Mai 2007 unter dem Vorsitz von Ständerat Franz Wicki (CVP/LU) und teilweise in Gegenwart der Bundesräte Christoph Blocher und Hans-Rudolf Merz in Bern getagt.
Bern, 04.05.2007 Parlamentsdienste