Die Kommission führte ihre Sitzung an den Basler Rheinhäfen durch und diskutierte mit den Verantwortlichen über die Bedeutung der Häfen und die verschiedenen Arten von Güterverkehr, die dort abgewickelt werden. Weiter informierte sich die Kommission über die Güterverkehrsvorlage, die voraussichtlich in den nächsten Wochen vom Bundesrat verabschiedet wird. Sie diskutierte die Verordnungen zum Agglomerationsverkehr und den Stand der NEAT.

Rund 7 Mio. Tonnen, 13% des gesamten schweizerischen Importverkehrs, gehen über die Basler Rheinhäfen. Hans-Peter Hadorn, Direktor der Rheinhäfen, betonte, dass die Anlagen die grösste Güterdrehscheibe der Schweiz für Mineralöl, Container und Agrarprodukte sind und dass 69% der Schiffsladungen per Bahn weitertransportiert werden. Dabei würden die Häfen aber ihr Potential nicht ausschöpfen, sie könnten grössere Volumen verarbeiten und einen bedeutenderen zusätzlichen Beitrag zur Verkehrsverlagerung leisten. Rudolf Feierabend, Kommissar der Schweiz in der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt und Präsident der Schweizerischen Vereinigung für Schifffahrt und Hafenwirtschaft, machte auf die Bedeutung der Mannheimerakte aus dem Jahre 1868 aufmerksam, die noch heute einheitliche Regeln für Bau, Betrieb und Beförderung sowie Gerichtsbarkeit unter den Signatarstaaten Frankreich, Belgien, Niederlande, Deutschland und der Schweiz festhält. Während der Hafenbesichtigung richteten Brigitta Gerber, Präsidentin des Grossen Rates, Kanton Basel-Stadt, Elisabeth Schneider, Präsidentin des Landrats Kanton Basel-Landschaft, sowie Andreas Burckhardt, Direktor der Handelskammern beider Basel, Grussworte an die Mitglieder der KVF.

Vom zuständigen Bundesamt liess sich die Kommission anschliessend über die Eckwerte der Güterverkehrsvorlage informieren. Die Verabschiedung der Botschaft für ein neues Güterverkehrsgesetz, das die definitive Ausführungsgesetzgebung des Alpenschutzartikels (BV Art. 84) darstellt und damit das heutige Verkehrsverlagerungsgesetz ablöst, steht unmittelbar bevor. Gemäss dem Entwurf soll weiter am Verlagerungsziel von 650 000 Lastwagen pro Jahr im alpenquerenden Güterverkehr festgehalten werden. Dieses Ziel soll aber erst zwei Jahre nach Eröffnung des Gotthard Basistunnels erreicht werden. Notwendig dazu sind finanzielle Mittel sowie weitere Massnahmen wie eine Alptransitbörse.

Anschliessend informierten die Mitglieder der NEAT Aufsichtsdelegation, Rolf Büttiker und Ernst Leuenberger, über den Tätigkeitsbericht 2006. Es wurde hervorgehoben, dass der Lötschbergtunnel planmässig in diesem Jahr eröffnet werden kann. In vielerlei Hinsichten ist der „Lötschberg" eine Erfolgsgeschichte. Auf der Gotthardlinie stehen nach wie vor Probleme an, z. B. beim Vortrieb bei Faido. Andere wurde gelöst, z.B. Losvergabe und Bahntechnik, gelöst, es scheint aber schwierig, die gesetzten Termine einzuhalten.

Einen zweiten Schwerpunkt der Sitzung bildeten die geplanten Verordnungen im Rahmen des Inkrafttretens des Infrastrukturfondsgesetzes, bzw. des NFA sowie ein Handbuch für Agglomerationsprogramme. Mit dem Inkrafttreten des Infrastrukturfondsgesetzes auf den 1. Januar 2008 wird für den Agglomerationsverkehr ein erster Kredit von 2,56 Mia Franken freigegeben. Dieser dient der Mitfinanzierung von dringenden Projekten. Die verbleibenden 3,44 Mia Franken sind vorgesehen für die Mitfinanzierung von Agglomerationsprogrammen. Die Kommission hält gegenüber dem zuständigen Departement zu Handen des Bundesrats fest, dass die Kantone bei diesen Agglomerationsprogrammen für den Bund die einzigen Partner sind, mit denen Leistungsvereinbarungen abgeschlossen werden können. Weiter sollen wichtige Grundsätze für die Mitfinanzierung wie „landesweite Ausgewogenheit" aus dem Handbuch in die Verordnung aufgenommen werden. Schliesslich muss sichergestellt werden, dass die Kantone bei der Festlegung der konkreten Beiträge und der landesweiten Verteilung der Gelder mitwirken können (Art.45 BV).

Die eintägige Sitzung fand in Basel unter der Leitung von Ständerat Thomas Pfisterer (FDP/AG) statt.

Bern, 23.05.2007    Parlamentsdienste