Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) hat zum Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über den Einsatz von Angehörigen der Armee zum Schutz der Schweizer Vertretung in Teheran (07.056 n) im Mitberichtsverfahren Stellung genommen. Zum konkreten Fall möchte die Kommission die vertiefte Prüfung durch die zuständige Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) abwarten. Sie hat jedoch allgemein Probleme geortet, was den Einbezug des Parlamentes anbelangt. Mit Blick in die Zukunft möchte sie sicherstellen, dass angesichts der besonderen Sensibilität derartiger Einsätze der Armee die parlamentarischen Mitgestaltungsrechte zum Tragen kommen. Mit 17 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen hat sie beschlossen, der SiK-N zu beantragen, ein Postulat einzureichen, welches den Bundesrat beauftragt zu prüfen, wie das Parlament in die Entscheidfindung eingebunden werden soll.
Die Kommission hat die Motion der Aussenpolitischen Kommission des Ständerates "Einbezug Taiwans in weltgesundheitspolitische Aufgaben" (07.3287 s) vorberaten. Diese Motion will den Bundesrat beauftragen, sich innerhalb der Gremien der WHO dafür einzusetzen, dass Taiwan ungeachtet seines internationalen Status' in die Erfüllung der weltgesundheitspolitischen Aufgaben einbezogen wird. Die Kommission erachtet diesen Vorstoss als einen guten Kompromiss zwischen der durch die Schweiz verfolgten Ein-China-Politik und der pragmatischen Unterstützung der berechtigen Anliegen Taiwans. Sie beantragt daher ihrem Rat einstimmig, die Motion anzunehmen.
Im Rahmen eines Mitberichtsverfahrens hat die Kommission zuhanden der Rechtskommission des Nationalrates zum Fakultativprotokoll vom 6. Oktober 1999 zum Übereinkommen vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (06.096 n) Stellung genommen. Die Kommission sprach sich mit 14 zu 7 Stimmen für die Genehmigung dieses Fakultativprotokolls aus. Für die Kommissionsmehrheit war ausschlaggebend, dass mit einer Ratifizierung wirksame prozedurale Instrumente gegen Diskriminierungen aufgrund geschlechtsspezifischer Aspekte implementiert werden und somit die konsequente Umsetzung der Menschenrechte in der Schweiz garantiert wird. In den Augen der Kommissionsminderheit muss vorderhand eine tief greifende Auslegung des Fakultativprotokolls erfolgen, da die rechtlichen Auswirkungen einer Ratifikation zurzeit nicht klar erkennbar sind. Sie fordert, dass in der Schweiz längstfällige Massnahmen zum besseren Schutz der Frauen umgesetzt werden (Sicherheit, Verhinderung der Beschneidung, usw.), statt neue internationale Protokolle zu genehmigen.
Am 3. April 2007 wurde die APK-N über das Mandat für die Verhandlungen mit der EU zur Teilnahme der Schweiz am Programm MEDIA in den Jahren 2007-2013 informiert. Nun hat sie sich mit dem Verhandlungsergebnis auseinandergesetzt, zu dem der Kommissionspräsident bereits bis Ende Juli 2007 Stellung beziehen musste. Insbesondere hat sich die Kommission durch den Vorsteher des EDI über die Gründe des Entscheides des Bundesrates orientieren lassen, das Abkommen mit der EU gemäss Art. 7b des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vorläufig anzuwenden. Dadurch soll die Programmteilnahme von Schweizer Filmschaffenden noch für das Jahr 2007 ermöglicht werden. Problematisch beim Abkommen ist insbesondere die Verpflichtung für die Schweiz, künftig die EU-Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" anzuwenden. Die Übernahme dieser Richtlinie stellt die heute geltende restriktive Regelung der Werbefenster in Frage und bedingt eine Anpassung der Radio- und Fernsehgesetzgebung in diesem sensiblen Bereich.
Zudem hat die APK-N den Bericht 2007 über das Verhältnis der Schweiz zur UNO und zu den internationalen Organisationen mit Sitz in der Schweiz (07.050 sn) eingehend erörtert und zur Kenntnis genommen. Der UNO-Bericht zieht eine Bilanz der nunmehr fünfjährigen UNO-Mitgliedschaft der Schweiz. Die Kommissionsmehrheit begrüsste den Bericht und qualifizierte diesen als sehr informativ sowie als auch gut strukturiert. Hervorgehoben wurden insbesondere der Einsatz der Schweiz für mehr Rechtsstaatlichkeit und eine grössere Beachtung der Menschenrechte. Eine Kommissionsminderheit bemängelte die schwerfällige UNO-Administration sowie deren Handlungsunfähigkeit der Organisation im Zusammenhang mit Krisensituationen wie im Darfur oder im Kongo.
Des Weiteren hat die Kommission den Bericht über die im Jahr 2006 abgeschlossenen internationalen Verträge (07.036 n), den Jahresbericht des Bundesrates über die Tätigkeiten der Schweiz im Europarat im Jahr 2006 (07.049 ns) sowie den Bericht 2006 der Schweizer Parlamentarierdelegation beim Europarat (07.013 ns) zur Kenntnis genommen.
Schliesslich hat die APK-N mit der Vorsteherin des EDA die Frage des künftigen Status' des Kosovo erörtert. Dabei hat die Kommission bekräftigt, dass sie konsultiert werden will, bevor der Bundesrat die Position der Schweiz zu einer allfälligen Unabhängigkeit des Kosovo festlegt.
Die Kommission hat am 20. und 21. August 2007 unter dem Vorsitz von Luzi Stamm (SVP/AG) und im Beisein von Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey sowie von Bundesrätin Doris Leuthard und Bundesrat Pascal Couchepin in Baden getagt.
Baden,
22.08.2007 Parlamentsdienste