Soll das Finanzreferendum auch auf Bundesebene eingeführt werden? In der Vernehmlassung zu einer entsprechenden Vorlage der Staatspolitischen Kommission (SPK) des Nationalrates beantworteten die Vernehmlasser diese Frage unterschiedlich: Während sich eine Mehrheit der Kantone für die Einführung ausspricht, lehnt die Mehrzahl der Parteien und Dachverbände das Finanzreferendum ab. Auch in der SPK sind die Mehrheitsverhältnisse nach wie vor äusserst knapp: Mit 12:10 Stimmen bei einer Enthaltung beschloss die Kommission, angesichts der zahlreichen negativen Äusserungen in der Vernehmlassung darauf zu verzichten, die Vorlage dem Rat zu unterbreiten.

Am 16. Februar 2007 hat die SPK mit 11:10 Stimmen und einer Enthaltung eine Vorlage zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet, welche vorsieht, dass neu Verpflichtungskredite ab einer bestimmten Höhe dem Referendum unterstellt werden. Damit soll eine parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion umgesetzt werden, welcher der Nationalrat am 22. September 2004 mit 90:75 Stimmen zugestimmt hatte (03.401 Pa.Iv. Einführung eines Finanzreferendums). (vgl. die detaillierte Darstellung der Vorlage in der Medienmitteilung der SPK vom 20. Februar 2007).

In der Vernehmlassung sprechen sich siebzehn Kantone für die Einführung des Finanzreferendums aus und sieben (BE, SZ, OW, NW, SO, TG, VS) dagegen. Von den Parteien befürworten die FDP und die SVP die Einführung, während sich CVP, SP, EVP und LPS dagegen aussprechen. Gegen das Finanzreferendum äussern sich auch die drei Dachverbände der Gemeinden, der Städte und der Berggebiete. Die Dachverbände der Wirtschaft wiederum sind gespalten: Während die économie suisse, der Schweizerische Gewerbeverband und die Schweizerische Bankiervereinigung dezidiert für das Finanzreferendum eintreten, wird das neue Volksrecht vom Centre Patronal, von der Fédération des Entreprises Romandes, vom Schweizerischen Bauernverband, vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund, vom Kaufmännischen Verband sowie von Travail Suisse abgelehnt. (Zu den Ergebnissen im Detail vgl. den Bericht „Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens" vom Juli 2007).

Die SPK hat vom Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens Kenntnis genommen. Da sich in der Vernehmlassung Befürworter und Gegner etwa die Waage halten, sprach sich die eine Hälfte der Kommission dafür aus, die Vorlage dem Rat zu unterbreiten und diesen entscheiden zu lassen. Für diese Kommissionsmitglieder stellt das Finanzreferendum nach wie vor ein geeignetes Instrument für das Volk dar, die Behörden zu einer gewissen Ausgabendisziplin anzuhalten. Die andere Hälfte der Kommission hingegen sieht sich durch die zahlreichen negativen Stellungnahmen in der Vernehmlassung in ihrer skeptischen Haltung gegenüber dem Finanzreferendum bekräftigt. Wie zahlreiche Vernehmlasser befürchtet sie eine Blockierung der politischen Prozesse. Aus der kantonalen Praxis ist zudem bekannt, dass es nicht immer ganz eindeutig ist, wann eine Ausgabe dem Referendum zu unterstellen ist, wodurch Unsicherheiten entstehen würden. Im Weiteren sind die meisten Ausgaben durch ein Gesetz vorgesehen; die Einführung des Finanzreferendums würde eine Übersteuerung darstellen. In der Abstimmung in der Kommission obsiegten schliesslich die Gegner des Finanzreferendums mit 12:10 Stimmen bei einer Enthaltung. Die Kommission wird an einer ihrer nächsten Sitzungen einen Bericht zu Handen des Rates verabschieden, mit welchem die Abschreibung der parlamentarischen Initiative beantragt wird.

Der Bericht zu den Ergebnissen der Vernehmlassung ist auch per Internet greifbar: http://www.parlament.ch/ed-spk-03401.htm

Im Weiteren sprach sich die Kommission dafür aus, dass Zuwendungen an politische Parteien inskünftig in allen Kantonen von den Steuern abgezogen werden können. Sie stimmte mit 20:0 Stimmen dem positiven Vorprüfungsentscheid der SPK des Ständerates zur parlamentarischen Initiative 06.463 s Pa.Iv. Reimann. Steuerliche Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an politische Parteien zu (vgl. auch Medienmitteilung der SPK-S vom 27. April 2007). Die Kommission des Ständerates kann somit die entsprechenden Gesetzesänderungen ausarbeiten.

Die Kommission tagte am 27./28. August 2007 in Delémont und Boncourt unter der Leitung von Nationalrat Andreas Gross (SP/ZH).

Bern, 28.08.2007    Parlamentsdienste