Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) hat den Rahmenkredit von 240 Millionen Franken für die Weiterführung von Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte (07.051 s) für eine Laufdauer von mindestens vier Jahren ab 2008 gutgeheissen. Dabei hat sie den Einsatz der Schweiz in diesem Bereich gewürdigt. In ihren Augen werden die zur Verfügung stehenden Mitteln zielgerichtet und effizient eingesetzt. Ein Antrag auf die Erhöhung des Rahmenkredites auf 260 Millionen Franken wurde mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung verworfen. Die Kommissionsmehrheit war der Ansicht, dass keine triftigen Gründe für eine Erhöhung des Rahmenkredits sprechen und die aktuelle Lage der Bundesfinanzen keine solche Erhöhung zulässt. Die Kommissionsminderheit sah hingegen in der Erhöhung ein politisches Zeichen zugunsten eines in ihren Augen zentralen Tätigkeitsfeldes der schweizerischen Aussenpolitik.
Des Weiteren hat die Kommission den Bericht 2007 über das Verhältnis der Schweiz zur UNO und zu den internationalen Organisationen mit Sitz in der Schweiz (07.050 sn) diskutiert und zur Kenntnis genommen. Dieser Bericht zieht eine Bilanz der fünfjährigen Mitgliedschaft der Schweiz in der UNO. Die Kommission zeigte sich mit dieser Bilanz sehr zufrieden. Sie unterstützt ebenfalls die im Bericht enthaltenen Prioritäten der Schweiz für die anstehende 62. Tagung der UNO-Generalversammlung.
Auch zur Kenntnis genommen hat die Kommission den Jahresbericht des Bundesrates über die Tätigkeiten der Schweiz im Europarat im Jahr 2006 (07.049 ns) sowie den Bericht 2006 der Schweizer Parlamentarierdelegation beim Europarat (07.013 ns).
Ferner hat sich die APK-S mit dem Abkommen über die Teilnahme der Schweiz am EU-Programm MEDIA 2007 beschäftigt. Insbesondere hat sich die Kommission über die Gründe orientieren lassen, die den Bundesrat bewogen haben, das Abkommen abzuschliessen und gestützt auf das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz vorläufig anzuwenden, obwohl es für die Schweiz nicht unproblematisch ist. Die Schweiz hat sich nämlich verpflichtet, eine EU-Richtlinie zu übernehmen, welche die heute geltende restriktive Regelung der Werbefenster im Fernsehbereich in Frage stellt und eine Anpassung der Radio- und Fernsehgesetzgebung in diesem sensiblen Bereich bedingt. Die Bedenken der Kommission bezüglich sowohl der präjudizierenden Wirkung der aufgenommenen Verpflichtung als auch des fehlenden Einbezuges des Parlamenten konnten nur zum Teil zerstreut werden.
Im März 2007 hat das Parlament eine Änderung des Mineralölsteuergesetzes angenommen, deren Ziel es ist, die Verwendung von Biotreibstoffen unter Berücksichtung der inländischen Produktion zu fördern. In einem Brief an die APK-Präsidenten vom Juli 2007, hatte der Bundesrat die Haltung vertreten, dass sich das revidierte Gesetz nicht völkerrechtskonform umsetzen lässt. Nun hat sich die Kommission aufgrund der Entwürfe der Ausführungsverordnungen mit dieser Behauptung auseinandergesetzt. Sie ist zum Schluss gekommen, dass sich Wege finden lassen, um das Anliegen des Parlamentes mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz in Übereinstimmung zu bringen.
Schliesslich hat die Aussenpolitische Kommission des Ständerates über die europapolitische Haltung der Kantonsregierungen vom 23. März 2007 mit dem Präsidenten der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), Regierungsrat Lorenz Bösch, sowie dem Präsidenten deren Europakommission, Regierungsrat Markus Notter, diskutiert. Im Zentrum des Gesprächs standen insbesondere die Vorbehalte der Kantonsregierungen gegenüber neuen bilateralen Abkommen sowie einem möglichen Rahmenabkommen mit der EU. Weiter wurden die Probleme geortet, mit denen die Kantone in Folge der autonomen Anpassung der schweizerischen Rechtsordnung an das EU-Recht konfrontiert sind.
Die Kommission hat am 3. und 4. September 2007 unter dem Vorsitz von Philipp Stähelin (CVP/TG) und im Beisein von Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey und von Bundesrat Pascal Couchepin sowie von Staatssekretär Jean-Daniel Gerber in Berlingen (TG) getagt.
Anlässlich dieser Sitzung im Heimatkanton des Kommissionspräsidenten hat die APK-S in Begleitung vom Oberbürgermeister aus Konstanz, Horst Frank, und dem Stadtammann von Kreuzlingen, Andreas Netzle, die deutsch-schweizerische "Kunstgrenze" besucht. Wo einst der Grenzzaun die beiden Staaten trennte, steht heute ein mit Kunstobjekten beschmückter Weg als Symbol für die engen partnerschaftlichen Beziehungen der beiden Städte. Des Weiteren besuchte die APK-S das Biotechnologie Institut Thurgau, wo sie sich namentlich durch Regierungsrat Jakob Stark über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit der Universität Konstanz sowie über die Forschungsaktivitäten des Institutes informieren liess. Am Abend wurde die Kommission schliesslich vom Regierungsratspräsidenten Hans Peter Ruprecht empfangen.
Berlingen,
05.09.2007 Parlamentsdienste