Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates beantragt ihrem Rat, die Volksinitiative für demokratische Einbürgerungen" zur Ablehnung zu empfehlen. Sie erachtet den indirekten Gegenvorschlag des Ständerates für geeigneter, die Rechtslage bei den Einbürgerungsverfahren zu klären.

1. 06.086 n Für demokratische Einbürgerungen. Volksinitiative

Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates beantragt mit 10 zu 1 Stimmen, die Volksinitiative „für demokratische Einbürgerungen" der Schweizerischen Volkspartei (SVP) zur Ablehnung zu empfehlen, und folgt damit dem entsprechenden Beschluss des Nationalrates in der Sommersession.

Das Bundesgericht hatte im Juni 2003 festgestellt, dass ein Einbürgerungsentscheid nicht rein politischer Natur ist, sondern einen begründungspflichtigen und beschwerdefähigen Akt der Rechtsanwendung darstellt. Urnenabstimmungen über Einbürgerungen wurden als verfassungswidrig erklärt. In der Folge reichte die Schweizerische Volkspartei (SVP) eine Volksinitiative ein mit dem Ziel, die Verfassung so zu ändern, dass jede Gemeinde selber in ihrer Gemeindeordnung festlegt, welches Organ das Gemeindebürgerrecht erteilt. Der Entscheid über die Erteilung des Bürgerrechts wäre endgültig, eine Beschwerde nach Auffassung der Initianten also ausgeschlossen.

Die Kommission lehnt die Initiative ab, weil diese willkürliche oder diskriminierende Einbürgerungsentscheide ermöglicht. Die Initiative verstösst zudem gegen einen zentralen Grundsatz des schweizerischen Föderalismus, indem der Bund unter Umgehung der Kantone unmittelbare Zuständigkeiten der Gemeinden festlegen würde.

Die SPK erachtet den von ihr vorbereiteten und vom Ständerat gutgeheissenen indirekten Gegenvorschlag (03.454 s Pa.Iv. Bürgerrechtsgesetz. Änderung (Pfisterer)) als rechtsstaatlich tragfähige Lösung zur Klärung und Neuregelung der Einbürgerungsverfahren. So anerkennt die Vorlage des Ständerates die Einbürgerung als Mischform zwischen politischem Akt und Verwaltungsakt und sieht bei der Ablehnung von Einbürgerungsgesuchen eine Begründungspflicht sowie ein Beschwerderecht vor.

Der Ständerat wird die Initiative voraussichtlich am 26. September 2007 behandeln.

2. 07.039 s Biometrische Pässe und Reisedokumente. Bundesbeschluss

Weiter stimmte die Kommission in der Gesamtabstimmung mit 10 zu 0 Stimmen der Vorlage des Bundesrates zur definitiven Einführung von biometrischen Pässen und Reisedokumenten ab Mitte 2009 zu.

Nachdem seit September 2006 im Rahmen eines Pilotprojektes (Pass 06) bereits das elektronische Gesichtsbild erfasst wird, müssen alle neuen Schweizer Pässe sowie die Reiseausweise für anerkannte Flüchtlinge und Staatenlose ab Mitte 2009 als zusätzliche biometrische Daten zwei elektronisch gespeicherte Fingerabdrücke enthalten. Wie die übrigen Daten aus dem Pass sollen künftig auch die beiden Fingerabdrücke im zentralen Informationssystem Ausweisschriften (ISA) hinterlegt werden.

3. 06.413 Pa.Iv. Verbindliche Wirkung der Motion

Der Bundesrat soll bei der Erfüllung von Aufträgen des Parlaments stärker in die Pflicht genommen werden. Eine von beiden Räten angenommene Motion ist ein verbindlicher Auftrag an den Bundesrat, die Forderung der Motion zu erfüllen. Falls sich bei den weiteren Arbeiten des Bundesrates ergibt, dass der Auftrag nicht erfüllt werden kann, so kann der Bundesrat die Abschreibung der Motion beantragen. Gemäss einer vom Nationalrat beschlossenen Änderung des Parlamentsgesetzes soll der Bundesrat derartige Abschreibungsanträge künftig mit einem besonderen Bericht ausführlicher begründen, als dies in der Praxis bisher der Fall ist. Mit 8:0 Stimmen bei einer Enthaltung stimmt die Kommission dieser Änderung zu.

4. 04.463 Pa.Iv. Rolle des Bundesrates bei Volksabstimmungen

Die Grundsätze für die Informationstätigkeit der Bundesbehörden vor eidgenössischen Volksabstimmungen sollen im Gesetz festgehalten werden. Diese Gesetzesänderung ist ein indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative „Volkssouveränität statt Behördenpropaganda" (05.054). In der ersten Beratung der beiden Räte hatte der Nationalrat dieser Gesetzesänderung zugestimmt, der Ständerat hingegen hatte sie als unnötig abgelehnt. Nachdem der Nationalrat seinen ersten Beschluss bestätigt hat, will die Kommission des Ständerates nun Hand bieten für eine konstruktive Lösung. Umstritten war in den bisherigen Diskussionen insbesondere die Rolle des Bundesrates. Gemäss dem mit 8:0 Stimmen bei einer Enthaltung beschlossenen Antrag der Ständeratskommission soll der Bundesrat nun verpflichtet werden, „die wichtigsten im parlamentarischen Prozess vertretenen Positionen" darzulegen und „keine von der Haltung der Bundesversammlung abweichende Abstimmungsempfehlung" zu vertreten.

Die Kommission tagte am 6./7. September 2007 unter dem Vorsitz von Ständerätin Trix Heberlein (FDP, ZH) in Küsnacht.

Bern, 07.09.2007    Parlamentsdienste