Die Kommission setzte die Detailberatung zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung. Vorlage 2 (Risikoausgleich) (04.061 s) fort. Die Vorlage, die vom Ständerat stammt, erweitert den bestehenden Risikoausgleich in der sozialen Krankenversicherung neben den Indikatoren Alter und Geschlecht um ein 3. Element, den Aufenthalt im Spital oder in einem Pflegeheim im Vorjahr. Für den Ständerat ist ein derart verfeinerter Risikoausgleich notwendig, damit der in der Spitalfinanzierung beschlossene Umstieg von der Objekt- zur Leistungsfinanzierung gelingen und eine zusätzliche Jagd nach so genannt guten Risiken vermieden werden kann. Die SGK-NR hat verschiedene, vom Ständerat abweichende Anträge beschlossen: sie hat für die Berechnung des Risikoausgleich zusätzlich einen Morbiditätsindikator eingeführt und präzisiert, dass der Spitalaufenthalt länger als drei Tagen dauern muss. Diese Entscheide fielen relativ knapp mit 11 zu 10 (1 Enthaltung) bzw. 12 zu 10 Stimmen. Im Gegensatz zum Ständerat, der den Risikoausgleich definitiv im Gesetz verankern will, beschloss die Kommission mit 12 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, diesen auf fünf Jahre zu befristen. Als Voraussetzung für dessen Inkraftsetzung müssen vorgängig schweizweit die einheitlichen Fallpauschalen eingeführt worden sein, wie sie die Vorlage zur Spitalfinanzierung vorsieht. Die so bereinigte Vorlage wurde in der Gesamtabstimmung mit 11 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Die Vorlage ist in der dritten Woche der Herbstsession traktandiert. Weiter verlangt die Kommission, zu den Ausführungsbestimmungen auf Verordnungsebene konsultiert zu werden.
Am 22. August 2007 nahm der Bundesrat Stellung zur Pa. Iv. Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft vor dem Passivrauchen (04.476 n, Gutzwiller). Die Kommission folgte oppositionslos den Anträgen des Bundesrates, die einige rechtliche Präzisierungen bringen und die explizit erwähnten Kategorien von öffentlich zugänglichen Räumen ergänzen (z.B. Sportstätten, Geschäfte und Einkaufszentren). Ebenfalls auf Antrag des Bundesrates wurde eine obere Grenze für die vorgesehenen Bussen von 1000 Franken ins Gesetz aufgenommen (gemäss Fassung der Kommission wären Bussen bis 10'000 Franken möglich gewesen). Die Vorlage ist ebenfalls in der dritten Woche der Herbstsession traktandiert.
Die Kommission hat die Beratungen zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Managed-Care. Vorlage 2 (Medikamentenpreisbildung) (04.062 s) aufgenommen. Der Ständerat hat das Thema der Medikamentenpreise aus der Vorlage zu Managed-Care herausgebrochen und insbesondere die Überprüfung der Arzneimittel alle drei Jahre beschlossen. Eintreten war unbestritten. Die Diskussion hat gezeigt, dass die Kommission in den grossen Zügen den Beschlüssen des Ständerates folgen will. Sie hat Detailberatung unterbrochen, um zusätzliche, präzisierende Vorschläge von der Verwaltung zu erhalten. Die Beratungen werden am 25./26. Oktober 2007 fortgesetzt.
Die SGK-NR hat weiter die am 23. März 2007 von Nationalrätin Liliane Maury Pasquier eingereichte parlamentarische Initiative Adoptionsurlaub" (07.416 n) vorgeprüft und gab dieser mit 12 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge. Die Initiative verlangt, dass Mütter und Väter, die ein Kind unter acht Jahren adoptieren, analog zur Mutterschaftsentschädigung, wie sie im Erwerbsersatzgesetz (EOG) geregelt ist, eine Entschädigung erhalten. Zur Ausarbeitung einer Vorlage ist noch die Zustimmung der SGK-SR nötig.
Ebenfalls vorgeprüft hat sie die von Nationalrätin Anne-Catherine Menétrey-Savary am 11. Mai 2006 eingereichte parlamentarische Initiative Anspruch auf Pflegeleistungen für fremdsprachige Patientinnen und Patienten" (06.428 n). Die Initiative verlangt, dass die öffentliche Hand oder die Grundversicherung Dolmetscherdienste für fremdsprachige Patientinnen und Patienten bezahlt. Die Kommission gab der Initiative mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge. Zur Ausarbeitung einer Vorlage ist noch die Zustimmung der SGK-SR nötig.
Mit 17 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen beantragt die Kommission, das Abkommen Wahrnehmung der Aufgaben des liechtensteinischen Sicherheitsfonds" (07.026 s) zu genehmigen und den Bundesrat zu ermächtigen, das Abkommen zu ratifizieren. Das Abkommen sieht vor, dass im Rahmen der beruflichen Vorsorge die Aufgaben des liechtensteinischen Sicherheitsfonds vollumfänglich vom schweizerischen Sicherheitsfonds BVG übernommen werden. Die Kommission hatte an ihrer letzten Sitzung zusätzliche Informationen verlangt und das Geschäft deshalb verschoben. Aus Sicht eines Teils der Kommissionsmitglieder bleiben allerdings einige Fragen betreffend gleichwertige Aufsicht und finanzielle Risiken unbeantwortet.
Die Kommission stimmte der Kommissionsinitiative der SGK-SR. Bundesgesetz über die Anpassung der kantonalen Beiträge für die innerkantonalen stationären Behandlungen (SR 832.14). Verlängerung (07.464 s) einstimmig zu. Diese Verlängerung ist nötig, weil sich die Beratungen über die Spitalfinanzierung (04.061 s, Vorlage 1) weiter verzögert haben. Die Kommission würde es begrüssen, wenn der Ständerat einer Verlängerung um zwei statt - wie im Erlassentwurf vorgesehen - nur um ein Jahr zustimmen würde.
Mit 14:9 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die SGK-NR, an der eigenen parlamentarischen Initiative Steuerbefreiung des Existenzminimums im StHG (SGK-NR)" (05.471) festzuhalten, nachdem der Ständerat am 18. Juni 2007 Nichteintreten beschlossen hatte.
Die SGK-NR behandelte zudem einen Antrag für eine Kommissionsinitiative, mit welcher die Grundlagen geschaffen werden sollen, damit den Rentnerinnen und Rentnern im Jahr 2008 anlässlich des 60. AHV-Jahres ein Jubiläumsbonus von monatlich 60 Franken ausbezahlt werden kann. Die Kommission lehnte eine solche Initiative mit 12 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.
Einstimmig beantragt sie ausserdem die vom Ständerat am 13. Dezember 2006 angenommene Motion (SGK-SR (03.308)). Klärung von Artikel 33 des Heilmittelgesetzes (06.3420 s) anzunehmen. Die Motion beauftragt den Bundesrat eine Regelung vorzuschlagen, die Klarheit schafft über die Transparenz und das zulässige Ausmass von Rabatten, die im Rahmen der Verschreibung und Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten gewährt werden.
Weiter prüfte die SGK-NR die Leistungsaufträge des Instituts für Viruskrankheiten und Immunprohylaxe (IVI) sowie der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS).
Schliesslich gab sie nach einer ausführlichen Diskussion, in der die Relevanz der Funktion der Hausärzte für das Gesundheitswesen immer wieder herausgestrichen wurde, mit 13 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung der von der Schweizerischen Gesellschaft für Allgemeinmedizin (SGAM) am 1. April 2006 mit 301'530 Unterschriften eingreichten Petition Gegen die Schwächung der Hausarztmedizin und den drohenden Hausärztemangel" (06.2009 s). Folge und reicht das bereits vom Ständerat am 13. Juni angenommene Postulat Aufwertung der Hausarztmedizin" (07.3279, SGKSR) ebenfalls im Nationalrat ein. Die Petition fordert, dass kein weiterer Abbau von hausärztlichen Dienstleistungen (Praxislabor, Röntgen, Notfallversorgung, Medikamentenabgabe) erfolgt und dass genügend Hausärztinnen und Hausärzte ausgebildet werden.
Die Sitzung fand am 13./14. September 2007 unter dem Vorsitz von Nationalrat Pierre Triponez (FDP, BE) und der teilweisen Teilnahme von Bundesrat Pascal Couchepin in Bern statt.
Bern, 14.09.2007 Parlamentsdienste