Die Kommission hat eine Vorlage zu mehreren internationalen Übereinkommen (internationale Kindesentführung sowie Schutz von Kindern und Erwachsenen) angenommen. Weiter hat sie beschlossen, das Insiderstrafrecht zu verschärfen. Nach Auffassung der Kommissionsmehrheit werden die Konsumenten beim elektronischen Handel und bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz mit dem geltenden Recht hinreichend geschützt.

Die Kommission hat die Behandlung des Geschäfts 07.029 (Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern.Kindesentführung) abgeschlossen. Mit 14 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen beantragt sie, den Bundesrat zur Ratifikation folgender Übereinkommen zu ermächtigen: das Haager Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Massnahmen zum Schutz von Kindern sowie das Haager Übereinkommen vom 13. Januar 2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen. Ebenfalls angenommen hat sie den Entwurf zu einem Bundesgesetz über internationale Kindesentführung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen.

Durch diese internationalen Übereinkommen, welche die Schweiz zu ratifizieren gedenkt, werden Kinder und Erwachsene besser geschützt. Mit der zunehmenden Mobilität kommt es zu immer mehr Familiengründungen von Personen aus verschiedenen Rechtssystemen. Bei Konflikten wird es immer schwieriger, wirksame Massnahmen zum Schutz der Kinder anzuordnen und zu vollziehen sowie Regelungen zur Lösung solcher Konflikte zu treffen.

Das vorgeschlagene Bundesgesetz verbessert den Schutz von entführten Kindern: Es sieht unter anderem eine Beschleunigung der Rückführungsverfahren vor, indem der Instanzenzug verkürzt wird und vermehrt gütliche Regelungen zwischen den zerstrittenen Eltern gefördert werden. Weiter sieht der Entwurf vor, dass der Rückführungsbeschluss auch die Vollstreckungsmodalitäten regelt und in der ganzen Schweiz anwendbar ist. Die Kommission nimmt diese Vorlage an. Allerdings verweist sie insbesondere darauf, dass die Meinung des Kindes ab einem bestimmten Alter und bei genügender Reife wichtig ist. Sie möchte zudem die wichtigsten Massnahmen zum Schutz des Kindes im Gesetz ausdrücklich erwähnt haben. Die Kommission möchte im Gesetz auch festhalten, dass das Gericht die Vollstreckung des Rückführungsbeschlusses aussetzen kann, wenn ausserordentliche Umstände gegen eine Rückführung sprechen.

Die Kommission hat sich einstimmig für eine Verschärfung des Insiderstrafrechts ausgesprochen (06.102 StGB: Insiderstrafnorm - Änderung; 06.3426 Mo. Ständerat (Wicki) : Totalrevision des Insiderstrafrechts). Sie folgt dem Beschluss des Ständerates, Ziffer 3 von Artikel 161 des Strafgesetzbuches zu streichen, weil ihrer Auffassung nach die geltende Fassung dieser Bestimmung die Anwendung der Norm in ungewünschter Weise beschränkt. Sie hat zudem die Motion des Ständerates angenommen, welche den Bundesrat beauftragt, die Insiderstrafbestimmungen einer Totalrevision zu unterziehen.

Die Kommission befasste sich zudem mit dem Konsumentenschutz im elektronischen Geschäftsverkehr und im Fernabsatz. Sie beschloss mit 11 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates keine Folge zu geben (06.457 Pa.Iv. GPK-N. Verbesserung des Konsumentenschutzes im elektronischen Geschäftsverkehr). Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass das geltende Recht genügend Schutz bietet. Sie verweist auf die Vertragsfreiheit und betont, dass bei elektronischen Geschäften und beim Fernabsatz der Käufer nicht wie beispielsweise beim Haustürverkauf vom Verkäufer unter Druck gesetzt werde. Eine zusätzliche Regelung betreffend Gewährleistung und ein Widerrufsrecht würden nur Unsicherheit in das Vertragsverhältnis bringen. Eine Minderheit der Kommission beantragt, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben; sie verweist auf eine Evaluation der parlamentarischen Verwaltungskontrolle, welche aufzeigt, dass die Eigenheiten des elektronischen Geschäftsverkehrs es verunmöglichen, den gleichen Konsumentenschutz wie bei herkömmlichen Geschäften zu bieten. Die Kommission lehnte es auch ab, dem Beschluss der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates zuzustimmen, zwei parlamentarischen Initiativen mit der gleichen Stossrichtung Folge zu geben (05.458 Pa.Iv. Sommaruga Simonetta: Verbesserung des Konsumentenschutzes - Fernabsatz und Gewährleistung; 06.441 Pa.Iv. Bonhôte: Mehr Konsumentenschutz und weniger Missbräuche beim Telefonverkauf).

Schliesslich beantragt die Kommission ohne Gegenstimme, den Vertrag zwischen der Schweiz und Mexiko über Rechtshilfe in Strafsachen zu genehmigen (06.087).

Weiter setzte die Kommission die Detailberatung über den Entwurf zur Vereinheitlichung des Zivilprozessrechts (06.062) fort.

Die Kommission für Rechtsfragen hat am 13. und 14. September 2007 unter dem Vorsitz von Nationalrat Daniel Vischer (Grüne, ZH) und teils in Anwesenheit der Bundesräte Rudolf Merz und Christoph Blocher in Bern getagt.

Bern, 14.09.2007    Parlamentsdienste