Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat nun ihrerseits das Gesuch um Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Nationalrat Toni Brunner geprüft (08.052 ).
Sie hat ohne Gegenstimme beschlossen, auf das Gesuch des ausserordentlichen Staatsanwalts des Bundes einzutreten, weil die Vorwürfe gegen Nationalrat Brunner in Zusammenhang mit seiner amtlichen Stellung oder Tätigkeit stünden und die formellen Einwände von Toni Brunner unbegründet seien.
Die Kommission hat das Gesuch anhand der anwendbaren Gesetzesregelungen und der bestehenden Richtlinien geprüft und die verschiedenen Interessen gegeneinander abgewogen.
Sollten sich die Vorwürfe gegen Nationalrat Brunner als zutreffend erweisen, stellt sein Verhalten nach Meinung der gesamten Kommission einen unentschuldbaren Verstoss gegen die Ratsvorschriften dar. In den Augen der Kommissionsmehrheit sollte das Parlament dieses Problem aber selbst regeln, indem es von seiner Disziplinarbefugnis Gebrauch macht. Die Kommissionsmehrheit ist deshalb der Ansicht, dass die Eröffnung eines Strafverfahrens unangemessen wäre. Die Kommissionsminderheit spricht sich für die Aufhebung der Immunität aus: Ihrer Auffassung nach ist das Amtsgeheimnis von grundlegender Bedeutung für die Tätigkeit der Geschäftsprüfungskommissionen, denen die Aufsicht über die Geschäftsführung des Bundesrates und der Verwaltung sowie die Untersuchung allfälliger Missstände obliegt.
Die Kommission wird dem Ständerat demnächst einen Bericht unterbreiten, sodass er dieses Geschäft in der Wintersession behandeln kann.
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates tagt heute unter dem Vorsitz von Ständerat Claude Janiak (S, BL) in Bern. Zu den weiteren Geschäften wird sie morgen eine Medienmitteilung veröffentlichen.
Bern, 24. November 2008 Parlamentsdienste