Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates beantragt ihrem Rat, der Verlängerung des Swisscoy-Einsatzes bis Ende 2011 zuzustimmen (07.100 n). Die Kommission ist überzeugt, dass die KFOR ebenso wie das militärische Engagement der Schweiz für die Stabilisierung des Kosovo unerlässlich bleiben.

Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) genehmigte die Verlängerung des Swisscoy-Einsatzes bis Ende 2011 ohne Abstriche mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung. Sie sieht für die Schweiz ein direktes Interesse an der Stabilität auf dem Balkan im Generellen und an der Stabilität des Kosovo im Besonderen: Der Einsatz der Swisscoy ist in den Augen der Kommission somit ein folgerichtiger und wertvoller Beitrag unseres Landes. Die Kommission sieht die Bestrebungen nach Stabilität mit militärischen Mitteln auch als unabdingbare Voraussetzung für die zivilen Wiederaufbaubestrebungen im Kosovo. Die SiK-S ist zudem der Auffassung, dass die völkerrechtlichen Voraussetzungen für eine Fortführung dieses Einsatzes weiterhin – also auch nach der Erklärung der Unabhängigkeit des Kosovo – erfüllt sind, und dass dies auch der Fall wäre, wenn die EU anstelle der UNO die Führung des internationalen Einsatzes im Kosovo übernähme. Die Kommission lehnte einen Antrag mit 12 zu 1 Stimme ab, die Bestimmung zu streichen, wonach das schweizerische Kontingent bei erhöhter Bedrohung mit maximal 50 Personen während längstens zwei Monaten verstärkt werden kann.

Des weiteren beschloss die Kommission einstimmig, dem Ständerat zu beantragen, die parlamentarische Initiative Sommaruga (05.443 s. Einsatz von Schutzdienstpflichtigen aus der Personalreserve) abzuschreiben; einen entsprechenden Bericht wird die Kommission voraussichtlich an ihrer Sitzung vom 23./24. Juni 2008 verabschieden. Die parlamentarische Initiative Sommaruga verlangt, dass es in Zukunft keiner Grundausbildung mehr bedürfen sollte, um in einer Notlage unausgebildete Angehörige der Zivilschutzreserve einzusetzen. Die Kommission hatte vor Jahresfrist in diesem Bereich zwar gesetzgeberischen Handlungsbedarf geortet und entsprechend eine Vernehmlassung bei Parteien, Kantonen und interessierten Kreise durchgeführt, welche grossmehrheitlich negative Rückmeldungen hervorbrachte. Die SiK-S kam nun jedoch zum Schluss, dass es unter den gegebenen Umständen in keiner Phase einer Notlage wünschbar ist, Mitglieder aus der Personalreserve des Zivilschutzes ohne Ausbildung und ohne das übliche persönliche Material in den Einsatz zu senden. Für die Kommission ist indes klar, dass bei einer Katastrophe grössten Ausmasses der Einsatz von unausgebildeten Personen per Notrecht angeordnet werden könnte.

Schliesslich liess sich die Kommission über den aktuellen Stand der Umsetzung des Sicherheitskonzepts zur EURO 08 sowie über die Entwicklungen im Bereich der wirtschaftlichen Landesversorgung informieren und führte eine Diskussion weiter, welche im Hinblick auf die geplante Beschaffung eines Ersatzes für die Kampfflugzeuge Tiger F-5 Klarheit darüber schuf, inwieweit die Erdkampffähigkeit ins Pflichtenheft der Luftwaffe gehört.

Die Kommission hat am 19. Mai 2008 unter dem Vorsitz von Ständerat Hans Altherr (FDP, AR) und in zeitweiser Anwesenheit von Bundesrat Samuel Schmid, Chef des VBS, in Bern getagt.

Bern, 20. Mai 2008 Parlamentsdienste