Finanzmarktkrise
Die WAK befasste sich ein weiteres Mal mit der Finanzmarktkrise und mit der für das nächste Jahr zu erwartenden Konjunkturentwicklung.
Sie liess sich über die aktuelle Lage an den Finanzmärkten und über deren Auswirkungen auf die Realwirtschaft informieren und hat zu diesem Zweck folgende Personen angehört:
· Frau Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf
· Frau Bundesrätin Doris Leuthard
· Herr Jean-Pierre Roth, Schweizerische Nationalbank, Präsident des Direktoriums
· Herr Peter Siegenthaler, Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung
· Herr Aymo Brunetti, Leiter der Direktion für Wirtschaftspolitik SECO
· Herr Eugen Haltiner, Präsident der Eidgenössischen Bankenkommission
· Herr Peter Kurer, Präsident des Verwaltungsrates der UBS
· Herr Herbert Bolliger, Präsident des Verwaltungsrates der Migrosbank
07.053 Bundesgesetz über die Tabakbesteuerung. Änderung
Diese Gesetzesänderung beinhaltet folgende drei Ziele: Erstens soll die Steuerstruktur in diesem Bereich vereinfacht und EU-kompatibel ausgestaltet werden. Gleichzeitig sollen dadurch Steuermehreinnahmen von jährlich mindestens 10 Millionen Franken gesichert und soll dem Bundesrat die Kompetenz für allfällige Steuererhöhungen erteilt werden. Das zweite – gesundheitspolitische – Ziel baut auf der abschreckenden Wirkung der – leichten –Steuererhöhung. Das dritte Ziel schliesslich ist die Einführung von Massnahmen zugunsten der Wirtschaft. Konkret handelt es sich dabei um eine administrative Entlastung aufgrund der Vereinfachung der Steuerstruktur und um die Schaffung von zugelassenen Steuerlagern.
Der Nationalrat verabschiedete an der vergangenen Herbstsession sämtliche vom Bundesrat vorgeschlagenen Gesetzesänderungen im Bereich der Tabakbesteuerung.
Die Kommission trat einstimmig auf die Vorlage ein.
Bis auf einen Punkt folgte die WAK-S der vom Nationalrat angenommenen Vorlage des Bundesrates ebenfalls.
Die Kommission beantragt mit 7 zu 1 Stimmen (ohne Enthaltungen), dem Bundesrat eine grössere Kompetenz zur Erhöhung der Steuer auf Zigarettenpaketen einzuräumen. Die Kommission beantragt, diese Obergrenze von heute 60 Rappen je Paket mit dem Inkrafttreten der Revision auf 2 Franken und 30 Rappen heraufzusetzen. Damit sollen die dem Bundesrat für die Förderung der Volksgesundheit zur Verfügung stehenden Mittel gestärkt werden.
In der Gesamtabstimmung sprach sich die Kommission einhellig für diese Gesetzesrevision aus.
08.010 Patentgesetz. Änderung
Die WAK hat ihre Beratung des Patentgesetzes fortgesetzt.
Mit 8 zu 5 Stimmen bestätigte die Kommission den Beschluss ihres Rates von der vergangenen Herbstsession. Der Ständerat hatte sich mit 31 zu 12 Stimmen für Parallelimporte patentgeschützter Güter aus Europa ausgesprochen, wobei er die Arzneimittel von dieser Regelung ausnahm.
Demgegenüber wollte der Nationalrat, dass die euroregionale Erschöpfung im Patentrecht einzig im gegenseitigen Einverständnis mit EU möglich ist. Dies wird in einem Minderheitsantrag unterstützt.
Dieses Geschäft geht in der kommenden Wintersession zum zweiten Mal an den Ständerat zurück.
08.054 Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (THG)
08.055 Produktesicherheitsgesetz
Die Botschaft des Bundesrates sieht die autonome Einführung des so genannten „Cassis-de-Dijon-Prinzips“ durch die Schweiz und dessen Anwendung durch die Schweiz auf bestimmte Einfuhren aus der Europäischen Gemeinschaft (EG) und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) vor. Dadurch sollen in der Schweiz auch solche Produkte in Verkehr gebracht werden können, welche nach den Vorschriften der EG oder eines EG/EWR-Mitgliedstaates hergestellt und dort rechtmässig in Verkehr sind.
Das Bundesgesetz vom 19. März 1976 über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEG) soll ein Produktesicherheitsgesetz werden. Die Totalrevision des STEG bringt eine Angleichung an die Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft (EG) über die allgemeine Produktsicherheit.
Mit einer Totalrevision soll der Geltungsbereich des STEG auf Produkte allgemein ausgedehnt werden. Ausserdem soll das Inverkehrbringen eines Produktes in Selbstverantwortung der Hersteller und Importeure erfolgen und die Kontrollbehörden sollen die zum Schutz der Sicherheit oder Gesundheit erforderlichen Massnahmen ergreifen können.
Nachdem die Kommission an ihrer Sitzung vom 1./2. September 2008 die betroffenen Kreise angehört hatte, führte sie die Eintretensdiskussion zu diesen beiden eng miteinander verknüpften Vorlagen. Da sie die Ziele, welche der Bundesrat mit der Revision dieser beiden Gesetze verfolgt, unterstützt, fiel das Eintreten einstimmig aus (mit einer Enthaltung beim Produktesicherheitsgesetz). Sie begann die Detailberatung mit der Revision des THG und wird die Beratung dieser beiden Gesetze an ihren Sitzungen des 1. Quartals 2009 fortsetzen.
08.452 Sofortiger Ausgleich der Kalten Progression. Mehr Geld im Portemonnaie
Inhalt der parlamentarischen Initiative
Die parlamentarische Initiative Sofortiger Ausgleich der kalten Progression. Mehr Geld im Portemonnaie der FDP-Fraktion verlangt, dass der Ausgleich der kalten Progression jährlich anhand der Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise vorgenommen wird und nicht erst, wenn die Teuerung 7% erreicht hat, wie es das geltende Recht vorsieht. Dies hat zum Ziel, dass die Steuerpflichtigen genau jenen Betrag an Steuern zu entrichten hätten, welcher ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entspricht.
Ausserdem soll eine Übergangsbestimmung ins Gesetz eingefügt werden, so dass die Folgen der kalten Progression ausserordentlich per 31. Dezember 2008 ausgeglichen werden können. Momentan liegt die Teuerung bei ca. 5.7% und ihre Kompensation am 1. Januar hätte für die Steuerpflichtigen eine Entlastung von ungefähr 600 Mio. Franken zur Folge. Das Ziel dieser Massnahme ist die Ankurbelung der Wirtschaft im Jahr 2009.
Beschluss der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N)
Die WAK-N hat am 14. Oktober mit 18 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen der parlamentarischen Initiative Folge gegeben. Sie hat sich auch für die Dringlichkeit der Vorlage ausgesprochen, damit die Vorlage auf den 1.1.09 in Kraft gesetzt werden kann. Unter Vorbehalt der Zustimmung der WAK-S, hatte sie zum Ziel, anlässlich ihrer Sitzung vom 3./4. November einen Gesetzesentwurf zu genehmigen, welcher die zwei Punkte der parlamentarischen Initiative verwirklicht.
Vorprüfung der WAK-S
Die WAK-S hat mit 6 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung entschieden, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Sie stützte ihre Entscheidung vor allem auf eine Stellungnahme der FDK, welche sich gegen die zwei Anliegen der Initiative ausgesprochen hat.
Was den dringlichen Ausgleich der kalten Progression am 31. Dezember betrifft, war die Ablehnung des Anliegens einstimmig aus den folgenden Gründen:
· Ein so kurzfristiger Ausgleich stellt die Kantone vor erhebliche Vollzugsprobleme bei quellenbesteuerten Einkommen. Die Tarife wurden den Unternehmen bekannt gegeben. Eine so kurzfristige Anpassung dieser Tarife würde für die Unternehmen einen erheblichen administrativen Aufwand versursachen.
· Die unmittelbaren Auswirkungen auf die Konjunktur sind zu klein. Im Gegensatz zu dem, was die Autoren der parlamentarischen Initiative behaupten, wird der grösste Teil der positiven Effekte erst im Jahr 2010 zu spüren sein. Im Jahr 2009 wären die positiven Folgen des Ausgleichs lediglich bei der Quellenbesteuerung (ca. 20 Mio.) zu spüren.
· Aufgrund der unsicheren Konjunkturentwicklung ist nicht klar, wie in den nächsten Jahren die Steuereinnahmen ausfallen. Es wäre deshalb unvorsichtig, zum jetzigen Zeitpunkt eine ausserordentliche Anpassung beim Ausgleich der kalten Progression vorzunehmen.
· Bei den Steuererleichterungen ist der Familienbesteuerung Priorität einzuräumen.
Was den zweiten Vorschlag betrifft (jährlicher Ausgleich der kalten Progression) ist die Position der Kommission die folgende:
· Sie teilt die Meinung der WAK-N, dass die geltende Regel geändert werden muss, weil die Anpassungen zu wenig häufig erfolgen.
· Ausser der jährlichen Kompensation sind aber andere Varianten möglich: Ausgleich alle 2 oder 3 Jahre, Senkung des geltenden Satzes von 7 auf x%. Die Kommission hat diesbezüglich noch keine definitive Meinung.
· Um sich dieses Problems anzunehmen, hat die Kommission mit 6 zu 3 bei einer Enthaltung eine Motion eingereicht, die den Bundesrat beauftragt, rasch eine Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer vorzulegen, wonach bei der Steuer vom Einkommen der natürlichen Personen die Folgen der kalten Progression in schnellerem Rhythmus ausgeglichen werden.
· Die Motion ist das geeignete Instrument, weil vom Bundesrat sorgfältig geprüft werden muss, welche Lösung die adäquateste ist. Die Kommission ist zuversichtlich, dass dem Parlament eine schnelle Lösung vorgelegt wird, weil das Departement signalisiert hat, dass sie mit dem Grundsatz der Änderung des aktuellen Mechanismus einverstanden ist.
Initiative der WAK-N zu ungerechtfertigten Strompreiserhöhungen
Die WAK des Nationalrats hat sich anlässlich ihrer Sitzung vom 14. Oktober 2008 mit der Erhöhung der Strompreise beschäftigt und einer entsprechenden Kommissionsinitiative Folge gegeben. Diese verlangte die Ausarbeitung eines Bundesgesetzes, welche die ungerechtfertigten Preiserhöhungen im Gefolge der Strommarktöffnung und insbesondere für die Nutzung der Elektrizitätsnetze verhindert. Die WAK-S hat dieser Initiative mit 5 zu 2 Stimmen keine Folge gegeben. Die WAK-S unterstützt zwar vollumfänglich das Ziel der Initiative, ungerechtfertigte Strompreiserhöhungen zu verhindern. Sie weist jedoch darauf hin, dass seit der Beschlussfassung der WAK-N die beiden UREK sich des Themas angenommen haben und beide einstimmig Kommissionsmotionen angenommen haben. Diese verfolgen das gleiche Ziel und beziehen sich auf denselben zeitlichen Horizont wie die Initiative der WAK-N. Sie sind darüber hinaus in ihrer Formulierung präziser und verlangen eine Änderung der relevanten Verordnung: damit sind sie besser geeignet, innert kürzester Zeit eine Senkung der Preise zu bewirken als eine hastige Änderung des Gesetzes. Zur notwendigen, sorgfältigen Änderung des Gesetzes wird die UREK-S an ihrer nächsten Sitzung ein Postulat formulieren.
Parlamentsdienste Bern, 31. Oktober 2008