Gestützt auf eine Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) sieht die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) Möglichkeiten zu einer verbesserten Steuerung der Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen (NGOs) durch die Bundesverwaltung. Die Kommission ersucht den Bundesrat, Massnahmen zur Anwendung von wettbewerbsorientierten Vergabeverfahren und zur Verbesserung der Kontrollmechanismen zu ergreifen.

Anfang 2008 beauftragte die GPK-S die PVK, die Steuerung der Zusammenarbeit mit NGOs durch die Bundesverwaltung zu evaluieren und dabei folgenden Fragen nachzugehen: Ist diese Steuerung zweckmässig? Beugt die Verwaltung möglichen Zweckentfremdungen von Mitteln, der Entstehung von Subventionierungen oder Monopolen aufgrund gewohnheitsmässiger Vergabe der Aufträge und anderen Kooperationsrisiken angemessen vor?

Im Zentrum dieser Untersuchung stand die Zusammenarbeit mit NGOs im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit mit dem Süden, welche in der Zuständigkeit der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) liegt. Vergleichend wurde untersucht, wie die Zusammenarbeit mit NGOs in den Bereichen Landwirtschaft (Bundesamt für Landwirtschaft) und Umwelt (Bundesamt für Umwelt) gesteuert wird. Die Evaluation befasste sich ausschliesslich mit der Arbeit der Verwaltung und nicht mit jener der NGOs.

Feststellungen und Empfehlungen der GPK-S

Im Allgemeinen genügt die Steuerungspraxis der Verwaltung noch nicht, um den Risiken angemessen zu begegnen, welche sich gemäss Evaluation aus der Zusammenarbeit der Verwaltung mit NGOs ergeben können (Risiko eines zweckentfremdeten Einsatzes der Bundesgelder seitens der NGOs / Risiko der Entstehung monopolähnlicher Strukturen durch gewohnheitsmässige Finanzierung / Risiken problematischer gegenseitiger Abhängigkeiten und Verflechtungen zwischen der Bundesverwaltung und den NGOs).

Positiv ist, dass die jüngere Entwicklung in verschiedenen Fällen in die richtige Richtung weist und dass in einzelnen Fällen bereits heute ein zweckmässiges Vorgehen herrscht, an dem sich Optimierungsanstrengungen orientieren können.
Die Evaluation zeigt grosse Unterschiede zwischen den untersuchten Bereichen (Entwicklungshilfe, Landwirtschaft und Umwelt) sowohl im Hinblick auf die Ausgestaltung der gesetzlichen Grundlagen als auch auf die tatsächliche Steuerungspraxis. Grosse Unterschiede bezüglich der Steuerung und der Kontrolle der Kooperationen wurden auch innerhalb der Ämter festgestellt.

Die GPK-S sieht einen eindeutigen Mangel darin, dass die Verwaltung in vielen der untersuchten Fallstudien gänzlich auf die Anwendung von wettbewerbsorientierten Vergabeverfahren verzichtet. Diese Praxis kann namentlich bei der Verlängerung oder der Neuvergabe eines Mandats zu Problemen führen. Aus anreiztheoretischer Sicht ist es nämlich von entscheidender Bedeutung, dass die NGOs während der Projektdauer ein Eigeninteresse daran haben, die Ziele des Bundes bestmöglich zu erreichen, um sich so das Folgemandat zu sichern bzw. um es nicht zu verlieren.

Die Kommission ersucht den Bundesrat auch, Massnahmen zur Verbesserung der bestehenden Kontrollmechanismen in den betreffenden Verwaltungsstellen zu treffen, um das Risiko der Zweckentfremdungen der für NGOs gesprochenen Mittel einzuschränken. Zu diesem Zweck sollen die Bundesstellen von den NGOs, mit denen sie zusammenarbeiten, fordern, die abgerechneten Aufwände in der Buchhaltung eindeutig den einzelnen Mandaten bzw. Finanzhilfen zuzuordnen, damit die abgerechneten Kosten gegebenenfalls detailliert überprüft werden können.

Im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit müssen die Kriterien, gemäss denen die DEZA NGO-Programme unterstützt und insbesondere die Höhe der Programmbeiträge festlegt, transparenter gestaltet werden. Des Weiteren soll geprüft werden, ob die gesetzlichen Grundlagen der Entwicklungszusammenarbeit, die aus den Siebzigerjahren stammen und sehr offen formuliert sind, den heutigen Anforderungen des Legalitätsprinzips noch genügen, namentlich dem Gebot der angemessenen Bestimmtheit gesetzlicher Normen für die Ausrichtung von Finanzhilfen.

Die GPK-S hat insgesamt fünf Empfehlungen an den Bundesrat abgegeben und ihn gebeten, bis anfangs Februar 2010 Stellung zu nehmen.

Der Bericht der GPK-S sowie die Untersuchung der PVK können hier abgerufen werden:

Die GPK-S hat unter dem Vorsitz von Ständerat Hans Hess (FDP. OW) am 19. und 21. August 2009 in Engelberg getagt.

 

Bern, 19. August 2009 Parlamentsdienste