Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates will Absolventinnen und Absolventen von Schweizerischen Hochschulen aus Ländern ausserhalb der EU und EFTA auf dem Arbeitsmarkt erleichtert zulassen. Sie hat einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Ausländergesetzes in die Vernehmlassung geschickt.

In Umsetzung einer parlamentarischen Initiative von Nationalrat Jacques Neirynck (CVP/VD) stimmte die SPK mit 23 zu 1 Stimmen bei einer Enthaltung dem Vorentwurf für eine entsprechende Änderung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) zu (08.407 Pa.Iv. Erleichterte Zulassung und Integration von Ausländerinnen und Ausländern mit Schweizer Hochschulabschluss). Mit ihrer Vorlage will die SPK eine Reihe von Missständen im Bereich der Zulassungsvoraussetzungen, beim Aufenthalt zu einer Aus- oder Weiterbildung sowie bei der Erteilung von Niederlassungsbewilligungen für Studierende und für Studienabgängerinnen und -abgänger aus Nicht-EU/-EFTA-Staaten beseitigen, die von Universitäts- und Wirtschaftskreisen seit Jahren kritisiert werden.

In ihrer Gesetzesvorlage präsentiert die Kommission drei konkrete Vorschläge zur Änderung des AuG: Die geltende Vorrangregelung soll so geändert werden, dass neu auch Personen aus Drittstaaten mit einem Schweizer Hochschulabschluss auf dem Arbeitmarkt zugelassen werden, wenn deren Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Interesse ist. Weiter soll eine „gesicherte Wiederausreise“ nicht mehr als generelle Bedingung für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zu Aus- oder Weiterbildungszwecken vorausgesetzt werden. Schliesslich sollen bei der Erteilung einer Niederlassungsbewilligung unter bestimmten Voraussetzungen frühere Aufenthalte zur Aus- und Weiterbildung nachträglich angerechnet werden.

Durch ihre Vorlage will die SPK den Bedürfnissen der betroffenen ausländischen Hochschulabsolventinnen und -absolventen, der Hochschulen, des schweizerischen Arbeitsmarktes und der Wirtschaft gleichermassen gerecht werden. Dabei soll die Kohärenz des Ausländergesetzes und die Praktikabilität des Gesetzesvollzugs gewahrt werden.
Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung will die SPK dazu beitragen, dass die Schweiz auch langfristig ihren Spitzenplatz unter den führenden Bildungs- und Wirtschaftsnationen behaupten kann. Ein Kommissionsmitglied lehnt den Gesetzesentwurf ab, weil die geltenden Regelungen im Ausländerrecht ausreichten, um die Bedürfnisse der Schweizer Wirtschaft nach hoch qualifiziertem Personal zu befriedigen.

 

Die Vernehmlassung dauert bis am 15. Oktober 2009. Die Vorlage der SPK ist im Internet greifbar unter folgender Adresse:
http://www.parlament.ch/d/dokumentation/berichte/vernehmlassungen/08-407/Seiten/default.aspx

 

Bern, 22. Juni 2009 Parlamentsdienste