01.083 s Alpenkonvention. Durchführungsprotokolle
Mit 13 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen empfiehlt die Kommission dem Nationalrat, nicht auf die Vorlage einzutreten. Damit lehnt die Kommission die bundesrätliche Vorlage aus dem Jahr 2001 ab, die vorschlägt, alle neun Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention zu ratifizieren. Die Alpenkonvention ist ein internationales Übereinkommen zum Schutz der Alpen zwischen acht Alpenstaaten sowie der EU. Der Ständerat hatte im Juni 2004 beschlossen, die drei Protokolle «Raumplanung und nachhaltige Entwicklung», «Verkehr» und «Bodenschutz» zu ratifizieren.
Die Mehrheit der Kommission beurteilt die Auswirkungen der Protokolle als zu einschneidend für die Schweiz. Zum einen erachtet sie die völkerrechtliche Verbindlichkeit der Protokolle und die damit verbundenen unsicheren Konsequenzen für das Landesrecht als problematisch. Zum anderen kritisiert sie an der Vorlage eine einseitige Gewichtung des Umweltschutzes und die fehlende Berücksichtigung der ökonomischen Faktoren, was eine negative wirtschaftliche Entwicklung der Alpengebiete zur Folge haben könnte.
Eine Minderheit beantragt dem Nationalrat, auf die Vorlage einzutreten, weil sie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in einem ökologisch und ökonomisch sensiblen Raum, wie es das Alpengebiet ist, unterstützt und darin auch eine Stärkung gegenüber der städtischen Agglomerationsräume sieht.
08.445 s Pa. Iv. Angemessene Wasserzinsen (UREK-S)
Die Kommission schloss die Beratung des ständerätlichen Entwurfs zur Änderung des Bundesgesetzes über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte (Wasserrechtsgesetz; WRG) ab, auf den sie am 16. Juni eingetreten war. Die UREK-N beantragt mit 15 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, diesen Entwurf, der eine über einen bestimmten Zeitraum gestaffelte Erhöhung des Wasserzinsmaximums vorsieht, um die von der Initiative 08.481 n (Pa. Iv. Förderung erneuerbarer Energien [Bourgeois]) geforderten Änderungen des Energiegesetzes (EnG) zu ergänzen. Diese Initiative verlangt die Freigabe von Vergütungen für Stromproduktion aus erneuerbaren Energien. Eine Kommissionsminderheit will diese Gesetzesänderungen nicht in einem Mantelerlass miteinander verknüpft sehen und beantragt deshalb dem Rat, sich auf die Änderung des Wasserrechtsgesetzes zu beschränken und die Änderungen des Energiegesetzes gesamthaft abzulehnen.
Was die Änderungen des Wasserrechtsgesetzes anbelangt, beantragt die Kommission ihrem Rat, ab 2011 einen Wasserzins von jährlich maximal 95 Franken und ab 2016 jährlich maximal 105 Franken vorzusehen. Zudem soll der Bundesrat beauftragt werden, der Bundesversammlung einen Erlassentwurf für die Festlegung der Maximalhöhe des Wasserzinses für die Zeit nach dem 1. Januar 2021 zu unterbreiten. Die Kommission hält sich somit an die zeitlichen Etappen, welche die Schwesterkommission des Ständerates, die die Vorlage ausgearbeitet hat, ursprünglich vorgesehen hatte, sieht allerdings eine geringere Erhöhung des Wasserzinsmaximums vor. Eine Minderheit will dem Beschluss des Ständerates folgen oder andernfalls den Wasserzins in der zweiten Etappe an die Teuerung gemäss Landesindex der Konsumentenpreise anpassen.
In Bezug auf die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) beantragt die Kommission, den maximalen Zuschlag von gegenwärtig 0,6 Rp. pro kWh ab 2013 auf 1,2 Rp. zu erhöhen und die in Artikel 7a Absatz 4 EnG vorgesehenen Teildeckel pro Technologie aufzuheben. Der Photovoltaik-Zubau soll dabei weiterhin unter Berücksichtigung der Kostenentwicklung erfolgen. Ferner beantragt die Kommission einstimmig, die Bestimmung über die Entlastung von Grossenergieverbrauchern zu ändern und die Anspruchsberechtigung auszudehnen. Neu kann der Endverbraucher die komplette Rückerstattung des bezahlten Zuschlags verlangen, wenn die Elektrizitätskosten höher als 10 Prozent der Bruttowertschöpfung sind; liegen die Elektrizitätskosten zwischen 5 und 10 Prozent der Bruttowertschöpfung, kann er die Rückerstattung von 50 Prozent verlangen. Eine Minderheit will an der heutigen Höhe des Zuschlags festhalten oder diesen andernfalls auf 0,9 Rp. erhöhen; eine weitere Minderheit will an den heutigen Teildeckeln festhalten. Schliesslich beantragt eine Minderheit, im Bundesgesetz über die Fischerei festzulegen, dass jede neue oder erweiterte Nutzung der Wasserkraft nicht bewilligt werden darf, wenn dadurch Gewässerabschnitte mit Fisch- und Krebspopulationen von nationaler Bedeutung oder mit natürlicher Morphologie und Wasserführung beeinträchtigt werden.
09.3347 s Mo. Ständerat (Sommaruga Simonetta). Solarfonds für eine nachhaltige Umwelt-, Energie- und Wirtschaftspolitik
Die Kommission lehnt die Motion 09.3347 mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. Die Motion verlangt vom Bundesrat, dass dieser einen bis Ende 2012 befristeten Fonds zur Förderung der Solarthermie einrichtet. Eine Milliarde Franken soll, gespiesen zu zwei Dritteln durch den Bund und einem durch die Stromwirtschaft, als Investitionsbeiträge in Solaranlagen und Unterstützung der Weiterbildung der diversen Fachleute dienen. Zwar anerkennt die Kommission die umwelt- und energiepolitische Absicht des Anliegens, befindet es aber als problematisch angesichts der zu erwartenden Defizite im Bundeshaushalt, 660 Mio. Franken für dieses Anliegen zu sprechen.
09.067 n Für ein gesundes Klima. Volksinitiative. CO2-Gesetz. Revision
In Ergänzung zur Präsentation der eidgenössische Volksinitiative «Für ein gesundes Klima» sowie der Botschaft des Bundesrates über die Schweizer Klimapolitik nach 2012 anlässlich der letzten Sitzung hat die Kommission eine Anhörung durchgeführt. Vertreter aus Wissenschaft und verschiedenen Wirtschaftskreisen haben dabei Stellung bezogen zur künftigen Klimapolitik. Die Eintretensdebatte zur Vorlage wird im ersten Quartal 2010 stattfinden.
Die Kommission hat am 9. und 10. November 2009 unter dem Vorsitz von Nationalrat Toni Brunner (V/SG) und teilweise im Beisein von Bundesrat Moritz Leuenberger in Bern getagt.
Bern, 10. November 2009 Parlamentsdienste